Entscheidungsvorlage - AVV/0085/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Deutschlandticket- Einführung Deutschlandticket Sozial
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Aachener Verkehrsverbund
- Verfasst von:
- AVV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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26.10.2023
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Einführung des Deutschlandticket Sozial
Mit dem Ziel des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV NRW), einkommensschwachen Menschen ein vergünstigtes Deutschlandticket anbieten zu können, wurde gutachterlich untersucht, in welchem Umfang eine Rabattierung des Deutschlandtickets - unter Verwendung der derzeitigen Landesfördermittel i. H. v. 40 Mio. Euro für Sozialtickets - in NRW möglich wäre.
Gemeinsam mit den Vertretern der nordrhein-westfälischen Tariforganisationen, der Verkehrsunternehmen, des Kompetenzcenter Marketing NRW (KCM) sowie unter fachlicher Begleitung des beauftragten Gutachters wurden die Ergebnisse der Untersuchung besprochen und darauf aufbauend die tariflichen und vertrieblichen Rahmenbedingungen hinsichtlich einer Umsetzung des Deutschlandticket Sozial ausgearbeitet.
Das Deutschlandticket Sozial soll möglichst flächendeckend zum 01.12.2023 in NRW zu einem aktuellen Preis von 39 Euro angeboten werden, wobei der gewährte Rabatt in Höhe von 10 Euro auch im Zuge möglicher künftiger Preisfortschreibungen des Deutschlandtickets in unveränderter Höhe fortbestehen soll. Die bundesweiten Tarifbestimmungen zum Deutschlandticket sehen vor, dass sowohl das Deutschlandticket als auch weitere Varianten nur als Abonnement ausgegeben werden. Daher wird auch das Deutschlandticket Sozial als Abonnement angeboten.
Des Weiteren steht es den Aufgabenträgern frei zu entscheiden, ob die bestehenden regionalen Angebote durch das Deutschlandticket Sozial im Zuge einer Einführung ‚ersetzt‘ werden oder generell von einer Einführung des Deutschlandticket Sozial in der jeweiligen Gebietskörperschaft abgesehen wird.
Finanzierung
Die Landesfördermittel in Höhe von derzeitig 40 Mio. Euro / p.a., mit denen das Land Nordrhein-Westfalen bislang in den Kreisen und kreisfreien Städten die regionalen Sozialtickets fördert, bleiben auch mit Einführung des Deutschlandticket Sozial in unveränderter Höhe fortbestehen. Folglich würden diese Fördermittel zukünftig sowohl in die Förderung der regionalen Bestandsprodukte (Mobil-Tickets) als auch in die Rabattierung des Deutschlandticket Sozial fließen, insofern dieses durch den regionalen Aufgabenträger angeboten wird.
Bei Einführung des Deutschlandticket Sozial liegt das Risiko der kommunalen Nachschussfinanzierung für den Falle nicht ausreichender Landesfördermittel beim jeweiligen Aufgabenträger. Eine Nachschusspflicht von Seiten des Landes im Falle nicht ausreichender Landesfördermittel – wie dies beispielsweise beim Deutschlandticket Schule der Fall ist – ist beim Deutschlandticket Sozial nicht vorgesehen, wenngleich die Landesförderung nach Einführung des Deutschlandticket Sozial perspektivisch einer Evaluation unterzogen werden soll.
Mit der Einführung des Deutschlandtickets am 01.05.2023 sind die Verkaufszahlen der Mobil-Tickets in allen Gebietskörperschaften im AVV rückläufig. Dies lässt sich - zumindest in Teilen - durch eine Abwanderung in das reguläre Deutschlandticket erklären. Daher ist anzunehmen, dass die Anzahl an wechselwilligen Fahrgästen, die derzeit noch auf das Mobil-Ticket zurückgreifen, unter einem rabattierten Deutschlandticket Sozial noch weiter ansteigen könnte. Ungeachtet dessen sind die mit der Einführung des Deutschlandticket Sozial in Zusammenhang stehenden zusätzlichen Finanzierungsanteile der Aufgabenträger aufgrund der bereits vorgenannten, unbekannten Nachfrageauswirkungen und das daraus resultierende wirtschaftliche Risiko für die betreffenden Aufgabenträger derzeitig nicht abschließend durch die Verbundgesellschaft bezifferbar. Das KCM hat – aufgrund der schwer vorhersehbaren Auswirkungen und Nachfrageeffekte, die mit der Einführung eines Deutschlandticket Sozial einhergehen und den möglicherweise daraus resultierenden finanziellen Risiken für die Aufgabenträger – gemeinsam mit dem Gutachter Möglichkeiten für ein Monitoring zum Deutschlandticket Sozial eruiert, bei dem die Landesfördermittel entsprechend der Verteilschlüssel anteilig den jeweiligen Sozialticket-Produkten in NRW zugeordnet werden. Im Ergebnis sollen sich künftige Entwicklungstendenzen in den Regionen erkennen und „Schieflagen“ in der Finanzierung daraus ableiten lassen.
Des Weiteren besteht die Besonderheit, dass bisherige Landesfördermittel, welche zur Absenkung des Deutschlandticket Sozial verwendet würden (10 Euro / Ticket), als Fahrgeldeinnahme in die deutschlandweite Einnahmenmeldung eingebracht werden müssen. Die Konsequenz hieraus ist, dass sich durch eine erhöhte Einnahmenmeldung in Folge der Tarifauffüllung, der jeweilige Schaden des Verkehrsunternehmens vermindert und somit weniger Ausgleich über den Rettungsschirm zum Deutschlandticket an das Unternehmen ausgezahlt würden. Diesbezüglich wurde gemeinsam zwischen dem KCM und dem beauftragten Gutachter ein mögliches Verfahren zur Berechnung des Mindererlösausgleichs ausgearbeitet, bei dem die Landesfördermittel für das Deutschlandticket Sozial bei der Berechnung des Mindererlösausgleichs unberücksichtigt bleiben könnten.
Die Beschlussfassung zu einer möglichen Einführung des Deutschlandticket Sozial erfolgt abschließend im Rahmen der AVV-Verbandsversammlung am 29.11.2023. Bei positiver Beschlussfassung könnte somit der Vertriebsstart des Deutschlandticket Sozial verbundweit zum 01.12.2023 erfolgen, so dass Bezugsberechtigte teilnehmender Aufgabenträger im AVV ab dem 01.01.2024 das Deutschlandticket Sozial bundesweit nutzen können.
Bei der tariflichen und vertrieblichen Umsetzung müssen die Details des Tarifproduktes gemäß der Modellbeschreibung in die Tarifbestimmungen inkl. Abonnementbedingungen, Bestellscheine und AGBs eingearbeitet werden. Die Anpassungen an den AVV-Tarifbestimmungen würden mit einer Einführung des Deutschlandticket Sozial zum 01.01.2024 wie unter TOP 2.2 beschrieben zum Tragen kommen.