Entscheidungsvorlage - AVV/0086/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Deutschlandticket- Entwicklungen Semesterticket
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Aachener Verkehrsverbund
- Verfasst von:
- AVV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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26.10.2023
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Entwicklungen Semesterticket
Entwicklungen Deutschlandticket für Studierende
Blick zurück auf das Upgrade-Modell
Als Übergangslösung bis zur Einführung eines bundesweiten Solidarmodells wird seit 01.05.2023 eine fakultative Upgrademöglichkeit für Studierende mit gültigen Semestertickets angeboten. Dies ermöglicht den Studierenden, den Betrag des vorhandenen lokalen Semestertickets (AVV und NRW) auf das Deutschlandticket anrechnen zu lassen. Somit beträgt der Preis für das Semesterticket Upgrade im AVV aktuell 15,39 Euro im Monat.
Aktuelle Entwicklungen zum bundesweiten Solidarmodell
In den Festlegungen zu den Tarifbestimmungen für das Deutschlandticket vom 27.01.2023 wurde festgehalten, dass die Schaffung eines bundesweiten Solidarmodells für Studierende angestrebt wird. Von der Unterarbeitsgruppe des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) Tarifentwicklung wurde ein auskömmliches Modell erarbeitet und dem Koordinierungsrat als Beschlussvorlage empfohlen. Dem Modell nach soll das Deutschlandticket an allen Hochschulen zu einem bundesweit einheitlichen Preis von 29,40 Euro angeboten werden. Im Vergleich zum Preis des Deutschlandtickets läge der Preis im Solidarmodell somit bei
60 % des Ausgabepreises.
Durch die Überführung der in NRW bestehenden Solidarsysteme in ein bundesweites Solidarmodell könnten enorme Einbrüche von Nutzungszahlen und Einnahmen, die bei einer Kündigung der Verträge durch die ASten entstehen würden, verhindert werden.
Der Beschlussvorschlag der UAG Tarifentwicklung wurde nach dem 28.08.2023 erneut am 25.09.2023 in dem Koordinierungsrat von Bund und Ländern behandelt. Dort konnte jedoch kein einheitlicher Beschluss zur Einführung eines bundesweiten Solidarmodells herbeigeführt werden. Auch in einer Sondersitzung der Verkehrsministerkonferenz am 28.09.2023 ergab sich leider noch kein Durchbruch.
Auswirkungen auf die Studierenden im AVV
Die Verbundgesellschaft befindet sich bezüglich der Entwicklungen zu einem bundesweiten Solidarmodell und der zukünftigen vertraglichen Gestaltung des Semestertickets im stetigen Austausch mit den ASten der Aachener Hochschulen.
Anpassung der laufenden Verträge
Von den ASten in Aachen und NRW wird die Beibehaltung der Solidarverträge zu den geltenden Konditionen sowie das Upgrade-Modell sehr kritisch gesehen, weswegen weitere Gesprächsinitiativen des AVV in Richtung Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) unternommen wurden, um eine schnellstmögliche Einführung eines bundesweiten Solidarmodells voranzubringen.
Von Seiten der Studierendenparlamente der RWTH und FH Aachen wurden am 15.06.2023 Beschlüsse zu einer Vertragsanpassung gem. §313 BGB der bestehenden Verträge zum AVV- und NRW-Semesterticket gefasst (s. Anlage 1). Im Beschluss wird eine deutliche Reduktion der aktuellen Preise gefordert, um eine Rechtssicherheit des Solidarmodells wiederherzustellen. Mit einem offiziellen Schreiben des AStA der RWTH Aachen an die Verbundgesellschaft wurden zudem ausführlich die Beweggründe erläutert (s. Anlage 2). Dieses wurde zur Untermauerung der Dringlichkeit durch die Verbundgesellschaft an das MUNV NRW weitergeleitet.
In dem Schreiben wurde unter anderem auch die aktuelle Musterrichtlinie zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket zitiert. Unter Punkt 7 ist hierin festgehalten, dass die durch eine Preisabsenkung von regionalen Semestertickets entstehenden Mindereinnahmen, die für die Herstellung eines angemessenen Preisabstandes zum Deutschlandticket nötig ist, ausgleichsfähig sind. Sowohl die Verbundgesellschaft als auch der AStA der RWTH Aachen haben hierzu das MUNV um Stellungnahme gebeten. Nach Aussage eines Vertreters des Ministeriums vom 26.09.2023 wäre eine kurzfristige Preisabsenkung in 2023 möglich. Für 2024 ist hierzu noch keine Aussage seitens des Ministeriums möglich, da bisher noch nicht geklärt ist, ob die zitierte Passage auch in der Musterrichtlinie für das nächste Jahr enthalten sein wird.
Zur Sicherung der bestehenden Verträge übersendete der AStA der RWTH Aachen der Verbundgesellschaft einen konkreten Vorschlag für die preisliche Absenkung der bestehenden Solidarverträge. Der vorgeschlagene Preis befindet sich deutlich unter dem für ein deutschlandweites Solidamodell vorgeschlagenen Betrag, was unter anderem auch mit dem geringeren Geltungsraum des NRW-Semestertickets begründet wird. Der Preisvorschlag findet sich aktuell in der internen Prüfung und soll in einem gemeinsamen Austausch mit den ASten diskutiert werden. Da hierbei auch das NRW-Semesterticket betroffen wäre, müssten etwaige Preisverhandlungen auch NRW-weit und mit dem Kompetenzcenter Marketing geführt werden. Eventuelle Preisminderungen im Rahmen der laufenden Verträge zur Herstellung des Preisabstandsgebotes stehen jedoch unter der zwingenden Voraussetzung eines Finanzierungsausgleichs durch das Land. Sollte in der Musterrichtline für 2024 der Passus zum Ausgleich der Mindereinnahmen bei Absenkung des Preises regionaler Semestertickets weiter enthalten sein, könnte ein abgesenkter Preis des regionalen AVV-Semestertickets Grundlage für die zumindest befristete Fortführung der Solidarmodelle sein.
Weiteres Vorgehen
Nachdem im Koordinierungsrat am 25.09.2023 keinen Beschluss für ein bundesweites solidarisches Semesterticket im Deutschlandticket getroffen werden konnte, gilt es eine Lösung auf Landesebene herbeizuführen. Andernfalls drohen die regionalen Semesterticketverträge ohne Anschlusslösung ab Sommersemester 2024 auszulaufen. Um die Gremienläufe und Rückmeldefristen der Aachener Hochschulen zu wahren, müsste ein finaler Vertrag für ein solches Modell bis spätestens Anfang November 2023 vorliegen. Zwischen den Verbünden und Verkehrsunternehmen besteht Einigkeit, dass unter erneuter enormer Ressourcenaufwendung alle Kraft in eine kurzfristige Lösung investiert wird. Jedoch steht auch eine Landeslösung unter der zwingenden Voraussetzung einer nachhaltigen Finanzierung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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