Kenntnisnahme - FB 61/0775/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausweitung NetLiner auf RaerenRatsantrag Nr. 00/18 "Ausweitung NetLiner auf Raeren" der Fraktion Die Linke vom 05.05.2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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26.10.2023
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Fraktion „Die Linke“ fordert in einem Ratsantrag die Verwaltung auf, eine Ausweitung des NetLiner-Systems im Aachener Süden auf Raeren in Belgien zu prüfen, siehe Anlage 1. Hintergrund des Prüfauftrages ist, dass es keine Buslinien gibt, die den Aachener Süden auf direktem Wege mit der Gemeinde Raeren verbinden. Diese Lücke könnte ein bedarfsorientiertes System füllen. Die Verwaltung hat die Sachlage geprüft und sich mit der ASEAG hierzu ausgetauscht.
Sachstand
Die Gemeinde Raeren ist mit dem Aachener Süden im Linienverkehr einzig durch die belgische Linie 722 angebunden, siehe Anlage 2. Die Linie beginnt an der Grenze in Lichtenbusch und wird über Eynatten geführt. Fahrten werden hier nur alle 120 Minuten angeboten. Am Ende des Linienverlaufs besteht eine stündliche Anbindung von Köpfchen (Grenzübergang Eupener Straße), jede zweite Fahrt erfordert einen Umstieg in Eynatten (14/722).
NetLiner
Im Aachener Süden gibt es samstags ab 7:30 Uhr, sonntags und feiertags ab 8:30 Uhr, bis 22:30 Uhr, in Ergänzung zu einem reduzierten Linienverkehrsangebot eine flexible, bedarfsgesteuerte NetLiner-Bedienung. Innerhalb dieses Gebietes kann eine Fahrt zwischen zwei Haltestellen gebucht werden, auch mit Anschluss zu einer anderen Linie. Das derzeitige NetLiner-Gebiet im Aachener Süden ist in Anlage 2 dargestellt.
Die Bedienung im Aachener Süden erfolgt heute mit lediglich einem Fahrzeug. Das Routing, das dynamisch anhand der eingehenden Fahrtwünsche durch ein Programm automatisch erfolgt, berücksichtigt dies. Im Falle einer Gebietsausweitung wird die Verfügbarkeit des Fahrzeuges durch weitere Fahrtdistanzen mit längeren Fahrzeiten möglicherweise reduziert.
Derzeit gibt es ein NetLiner-Förderprojekt in Roetgen, das bis ca. Mitte 2024 läuft. Innerhalb der Gemeinde Roetgen erfolgt in diesem Rahmen eine NetLiner-Bedienung als Ergänzung zum Linienverkehr. Auf der belgischen Seite gibt es keine NetLiner-Spots. Ein Folgekonzept für Roetgen ist noch nicht final ausgearbeitet und könnte theoretisch gemeindegrenzüberschreitend ausgerichtet werden. Hierbei ist die Finanzierung sicherzustellen.
Im Rahmen der Anfrage ist davon auszugehen, dass primär die Werktage abgedeckt werden sollten. Hierfür ist das derzeitige Konzept im Aachener Süden nicht geeignet, da dieses nur an den Wochenenden zum Tragen kommt.
Die Einschätzung der ASEAG zu einer möglichen Ausweitung des NetLiner-Betriebes in Richtung Belgien ist, dass dies keinesfalls kurzfristig umsetzbar ist. Entsprechende Gespräche mit den belgischen Partnern (Gemeinde Raeren, TEC etc.) stehen aus. Dabei muss geklärt werden, wie groß das Gebiet sein sollte und wie die Finanzierung eines solchen Angebotes auf belgischer Seite aussehen könnte. Ferner ist auch die technische Fragestellung nach einer ausreichenden Mobilfunkqualität im grenzüberschreitenden Verkehr mit den verschiedenen Mobilfunknetzen zu betrachten und zu klären. Für den Betrieb bedarf es einer Genehmigung für einen grenzüberschreitenden On-Demand-Verkehr und als EU-Genehmigung auch von belgischer Seite.
Ausblick
Die Fragestellung wird im Rahmen der Weiterentwicklung des NetLiner-Konzeptes im Aachener Süden, frühestens zum Fahrplanwechsel in 2025, mit betrachtet.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| X |
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Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
X |
|
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
| X |
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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272,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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226,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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370,3 kB
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