Entscheidungsvorlage - FB 36/0329/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Planung Pocketpark Rombachstraße, Anpassung an die Vennbahntrassenplanung
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Beteiligt:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung; B 1 - Bezirksamt Aachen-Brand; FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- 36/200 ; Fr. Roß-Kark
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Schule und Weiterbildung
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24.10.2023
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Entscheidung
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18.10.2023
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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24.10.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Planung zum „Pocketpark“ Rombachstraße zur Kenntnis und beschließt, die Verwaltung mit der Umsetzung zu beauftragen vorbehaltlich der Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses.
Der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt der Verwaltung, die Planung zum „Pocketpark“ Rombachstraße umzusetzen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Planung „Pocketpark Rombachstraße“
Bereits am 05.12.2018 wurde eine Planung für die öffentliche Grünfläche im Bereich der Rombachstraße in Brand in der Bezirksvertretung vorgestellt, die erst nach Ausbau der Vennbahntrasse realisiert werden sollte. Die damalige Planung ging noch von einer Trennung der Vennbahntrasse in einen Fuß- und Radweg aus.
Mit dem Beschluss vom 17.08.2022 (Bezirksvertretung Aachen-Brand) und 01.09.2022 (Mobilitätsausschuss) wird die Vennbahntrasse nun jedoch als 4 m breiter Weg ausgeführt, den Fußgänger und Radfahrer gemeinsam nutzen. Diese Wegeführung hat Auswirkungen auf die ursprüngliche Planung des „Pocketparks“, da die Wegeführung im Park und Nutzungsmöglichkeiten darauf abgestimmt werden müssen.
Der Förderantrag für den Bereich der zukünftigen öffentlichen Grünfläche zwischen Rombachstraße und Trierer Straße sowie die Vennbahnerweiterung in Aachen Brand ist bereits Ende 2017 im Rahmen des Städtebauförderprogramms beim Fördergeldgeber eingereicht worden, und Ende 2018 bewilligt worden.
Im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 943 Rombachstraße im Bezirk Aachen Brand
Ist für diesen Bereich eine 1230 qm große öffentliche Grünfläche mit Spielplatz festgesetzt worden.
Im Umfeld leben zudem zahlreiche Familien mit Kindern.
Die Grünfläche soll als kleiner „Pocketpark" fungieren und zum einen eine Verbindung zum
angrenzenden Vennbahnradweg aufnehmen, zum anderen Spielmöglichkeiten für Kinder des
Neubaugebietes und der Umgebung ermöglichen. Die Freifläche ist als Schnittstelle zur Vennbahntrasse, als Übergang zur Wohnbebauung und dem Gewerbepark mit Discounter zu sehen und soll einen Treffpunkt und Aufenthaltsmöglichkeiten für Nutzer*Innen der Vennbahntrasse und Anwohner*lnnen des direkten Wohnumfeldes bieten. Die für Radfahrer beliebte Vennbahnradroute führt von der Innenstadt Aachens über den Bezirk Brand weiter in die Eifel bis nach Luxemburg. Der Park soll somit über die Grenzen des Bezirks Brand hinaus Aufenthaltsqualitäten aufzeigen und als Mehrgenerationenpark zum Verweilen einladen.
Die Entwurfsplanung wurde am 29.10.2018 in der Stadtteilkonferenz Brand vorgestellt und traf dort auf allgemeine Zustimmung. Dabei wurde hervorgehoben, dass zusätzlich eine Boule Bahn gewünscht wird. Am 21.05.2019 wurde eine Bürgerbeteiligung vor Ort durchgeführt und weitere Wünsche und Anregungen zur Entwurfsplanung entgegengenommen.
Die Planung der Trassenführung der Vennbahntrasse hat aus verschiedenen Gründen bis jetzt Zeit beansprucht, so dass nun erst die Ausführungsplanung zum Park vorgenommen werden kann.
Planung:
Die damalige Zielvorstellung wurde in der neuen Planung beibehalten. Unter dem Motto „Stadt trifft Land" sieht die Planung nach wie vor einen kleinen Park mit Spielplatz und einer Raststation bzw. Radstation vor. Jedoch reagiert die vorliegende Planung nun auf die geänderte Trassenführung des 4 m breiten Fuß- und Radweges und nimmt außerdem damals geäußerte Kritikpunkte und Wünsche auf.
Eine asphaltierte Aufweitung als Halbrund bietet Abstellmöglichkeiten für insg. 16 Fahrräder und eine Service-Station mit Luftpumpe und Werkzeug.
Für Jugendliche und Erwachsene ist in diesem Bereich ein kleines „Streetworkout“Gerät geplant, welches diverse Eigengewichtkörperübungen zulässt und so allen Sporttreibenden ein zusätzliches Angebot bietet. Es steht wegen seiner Größe nicht in Konkurrenz zur geplanten Anlage „Im Wolferskaul“.
Eine Boule Bahn (4x 12 m) ist auf Wunsch der Bürger*Innen nun ebenfalls vorgesehen. Der Spielplatzbereich grenzt nördlich in ausreichendem Abstand an und ist auch eindeutig von dem Rastplatz abgegrenzt. Auf dem Spielplatz ist der Konsum von Alkohol, rauchen etc. nicht gestattet.
Auf dem Spielplatz ist eine Kletter-Seillandschaft mit kleinem Spielturm mit Rutsche (H = 2 m) und einem Drehelement vorgesehen. Ein Spielsandbereich mit Sandbauwerk, Kleinkindrutsche, zwei Wackelschafen, einem Wackelpferd mit Kutsche sowie einer Eltern-Kind-Schaukel runden das Angebot ab. Als für alle Altersklassen nutzbare Attraktion sind eine Tampenschaukel (Schaukel mit dickem Seil), und ein Geschicklichkeitsspiel vorgesehen. Zur Straße „An der Schmit“ hin wird der Spielbereich durch einen 1,20 m hohen Zaun und eine Hecke eingefasst und der Spielbereich so hinreichend geschützt.
Sitzmauern aus Grauwacke mit Sitzauflagen fassen die Fallschutz- bzw. Sandspielbereiche. Vier Tischbankkombinationen bieten neben einfachen Bänken mit Lehne und Armlehnen und einer Hängematte hier wichtige Rast- und Picknickmöglichkeiten.
Die Spielgeräte sollen in Kombination aus Holz und Stahl mit unterschiedlichen Grüntönen hergestellt werden, ebenso notwendige Fallschutzflächen aus Teppichvlies. Die Bänke und Tische, sowie Sitzauflagen sollen ebenfalls aus Stahl in anthrazit hergestellt werden, die ein oder andere Bankauflage ebenfalls in Grüntönen.
Ein ca.3 m breiter beleuchteter Verbindungsweg von der Vennbahntrasse in das neue Wohngebiet soll wie alle übrigen Wege in wassergebundener Bauweise ausgeführt werden.
Der Weg soll als Fußweg beschildert werden. Radfahren ist hier nicht erlaubt. Dem Radfahrer kann zugemutet werden, sein Rad ein kurzes Stück zu schieben, bzw. einen kleinen Umweg zu fahren und nicht den „Pocketpark“ als Radstrecke zu nutzen. Der Wunsch, den Park fahrradfrei zu planen, entsprang der Diskussion in der Bürgerbeteiligung und den Hinweisen und Vorstellungen des Stadtteilbüros.
Insgesamt acht Hainbuchen und Ahorne sind auf dem Gelände geplant. Diese Baumarten sind im direkten Umfeld bereits vorhanden. Weitere 10 kleinkronige Bäume sollen als Zierobst bzw. Zierkirschen gepflanzt werden, Heckenstrukturen die Grünfläche gliedern. Die übrigen Flächen werden als Rasenflächen gestaltet und können als Liege- und Spielflächen genutzt werden.
Dem Inklusionsgedanken folgend, sind Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten mit unterschiedlichen Anforderungen geplant, die insbesondere das Miteinander fördern sollen.
Der Bau der Vennbahntrasse in dem Abschnitt Rombachstraße-Trierer Straße ist für Anfang nächsten Jahres vorgesehen. Der Bau des „Pocketparks“ dann zeitlich anschließend möglich.
Die ermittelten Gesamtkosten für den Pocketpark belaufen sich auf ca. 360.000 €
Ab 2024 fallen jährlich Zusatzkosten in Höhe von 14.000 € für die Pflege- und Unterhaltung der Anlage an.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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PSP 5-130101-100-001700-300-1 | |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 291.342,92 *) | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 364.178,74 **) | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | -72.835,82 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 14.000 ****) | 0 | 0 | 14.000 p.a. | |
Abschreibungen | 0 | 35.000 ***) | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | -35.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 14.000 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | *****) s-u- | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Ab 2024 fallen jährlich Zusatzkosten in Höhe von 14.000 € für die Pflege- und Unterhaltung der Anlage an.
*) entspricht der 80%igen Förderung
**) als Ermächtigungsübertragung aus dem Vorjahr
***) als konsumtive Auswirkung des Festwertes
****) Ab 2024 fallen jährlich Zusatzkosten in Höhe von 14,000 € für die Pflege- und Unterhaltung der Anlage an.
*****) Die Folgekosten sind bisher noch nicht eingeplant. Die Deckungsfähigkeit ist dann unter Berücksichtigung der gesamtstädtischen Haushaltsanmeldung in jedem Fall sicherzustellen. Dies muss entweder durch strikte Konsolidierungsvorgaben (z.B. Streichung, Aussetzung oder Reduzierung anderer Maßnahmen und Programme) oder Erhöhung der städtischen Erträge (z.B. Steuererhöhungen) hergestellt werden.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
| X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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|
| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
|
(wie Dokument)
|
3,4 MB
|