Kenntnisnahme - FB 45/0425/WP18

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss der Stadt Aachen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Wie in der KJA-Vorlage „Vorstellung des Kita-Investitionsprogramms NRW 2025" vom 05.11.2019 (Vorlage-Nr.: FB 45/0683/WP17) dargestellt, werden bei dem Förderprogramm „Kita- Investitionspro-gramm NRW 2025" investive Mittel bereitgestellt, um jeden notwendigen Betreuungsplatz vor Ort bedarfsgerecht zu bewilligen und investiv zu fördern. Diese zentrale Aussage der Fördergarantie im Ausbau ohne Festsetzung von Jugendamtsbudgets gilt es auf kommunaler Ebene entsprechend zu würdigen und umzusetzen. Aus den bereitgestellten Mitteln können Maßnahmen gefördert werden, mit denen ab dem 08.01.2019 begonnen wurde und welche vor dem 30.06.2024 (mit Bestätigung des Jugendamtes bis zum 31.12.2023) beendet werden. Eine Verlängerung des Förderprogrammes  wurde bisher noch nicht durch das Land ausgesprochen. Gemäß des Beschlusses der o. g. KJA-Vorlage wird zweimal jährlich ein Statusbericht über den Stand der Anträge dem Kinder- und Jugendausschuss zur Verfügung gestellt.

  1.               Statusbericht über den Stand der Anträge

 

1.1 Schaffung neuer Plätze

Einrichtung

Art der Maßnahme

Gesamtkosten

rderung

Status

Projektstand

Vorlage-Nr.: FB 45/0173/WP18

Schillerstraße 10

Aus- und Umbau sowie für die Herrichtung und Ausstattung zur Schaffung von 16 neuen ü3-Plätzen

296.000,00 €

266.400,00 €

Antrag bewilligt

 

Noch nicht abgeschlossen

Vorlage-Nr.: FB 45/0195/WP18

Nordstraße 6

(Kinderladen 7 e.V.)

Aus- und Umbau sowie für die Herrichtung und Ausstattung zur Schaffung von 2 neuen ü3-Plätzen

43.070,00 €

27.000,00 €

Antrag bewilligt

 

Noch nicht abgeschlossen

 

 

1.2 Erhalt von Plätzen und Ausstattungsförderung

Einrichtung

Art der Maßnahme

Gesamtkosten

Förderung

Status

Projektstand

Passstraße 25

(städtisch)

Sanierungsmaßnahmen zur Erhaltung von 22 U3-Plätzen und 50 ü3-Plätzen

234.200,00 €

 163.940,00 €

Antrag bewilligt

 

Abgeschlossen

Steppenbergallee 3-5 (Kleine Strolche e.V.)

Aus- und Umbaumaßnahme sowie

Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks zum Erhalt von 15 U3-Plätzen und 35 ü3-Plätzen

237.452,00 €

213.706,80 €

Antrag bewilligt

 

Noch nicht abgeschlossen

 

 

1.3 Kindertagespflege

In 2023 wurden bereits acht Anträge auf Gewährung einer Zuwendung zur Schaffung von neuen Plätzen in der Kindertagespflege gestellt und bewilligt.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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