Entscheidungsvorlage - FB 45/0431/WP18

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen zu den abgeschlossenen Maßnahmen im Förderprogramm „Gute Schule 2020“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Aufnahme der Maßnahme „NW-Raumsanierung Rhein-Maas-Gymnasium“ in das Förderprogramm sowie die Verlagerung der restlichen Mittel zur dargelegten Nutzung.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Mit Beschluss vom 06.04.2017 wurde die Verwaltung beauftragt, eine quartalsmäßige Berichterstattung im Ausschuss für Schule und Weiterbildung über das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ vorzunehmen, um die fortlaufende Umsetzung der verschiedenen Projekte darzustellen. Aufgrund der Tatsache, dass ein Großteil des Förderprogramms bereits abschließend umgesetzt wurde, wird seit Ende 2020 eine halbjährliche Berichterstattung in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung eingebracht.

 

Diese halbjährliche Berichterstattung wurde mit dem Bericht im Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 13.12.2022 beendet, da der überwiegende Großteil der Projekte abgeschlossen war bzw. kurz vor Abschluss stand. Weiterhin sollte ein Abschlussbericht nach vollständiger Schlussrechnung des Förderprogramms den Ausschuss darüber informieren, wie das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ umgesetzt wurde und die finanziellen Ausgaben aufschlüsseln.
 

  1. Vorgehen der Verwaltung

Wie bereits im Halbjahresbericht am 13.12.2022 dargestellt, sind die meisten Baumaßnahmen insgesamt abgeschlossen. Bei diesen Baumaßnahmen bleiben Restmittel nach der Schlussrechnung der Maßnahmen übrig, die sich wie folgt aufteilen:
 

  • Sanierung der WC-Anlagen

Bei diesen Maßnahmen gibt es keine Restmittel. Es stehen jedoch voraussichtlich noch zu begleichende Rechnungen in Höhe von 3.427,51 € (konsumtiv) aus. Da der Ansatz im Haushaltsjahr 2023 0 € beträgt, müssten Restmittel aus den Bereichen Innenraummodernisierung oder NW Raumsanierung verlagert werden, um die noch bestehenden Verbindlichkeiten zahlen zu können.

 

  • Innenmodernisierung

Es liegen konsumtive Restmittel in Höhe von 177.169,27 € vor. Die Maßnahmen sind vollständig abgeschlossen und abgerechnet. Die Mittel werden in diesem Bereich daher nicht mehr benötigt.
 

  • NW Raumsanierung

Es liegen konsumtive Restmittel in Höhe von 4.288,37 € und investive Restmittel in Höhe von 28.883,53 € vor. Es sind keine weiteren Mittel erforderlich, da auch hier alle Maßnahmen abgeschlossen und abgerechnet wurden.
 

 

Im Ergebnis liegen konsumtive Mittel in Höhe von 178.030,13 € (177.169,27 € + 4.288,37 € - 3.427,51 €) und investive Mittel in Höhe von 28.883,53 €, somit insgesamt 206.913,66 €, vor. Diese Mittel werden in den ihnen zugeordneten Maßnahmenbereichen innerhalb des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ nicht mehr benötigt.

 

  1. Empfehlung der Verwaltung

Die Verwaltung empfiehlt eine Mittelverschiebung der restlichen konsumtiven Mittel aus „Innenmodernisierung“, in Höhe von 3.427,51 €, zu „Sanierung WC-Anlagen“, um das ausstehende Obligo in selbiger Höhe zu begleichen.

 

Des Weiteren wird die Aufnahme der Maßnahme „NW-Raumsanierung Rhein-Maas-Gymnasium“ in das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ empfohlen. Damit einhergehend wird eine Verschiebung der restlichen Mittel aus der „Innenmodernisierung“, in Höhe von 173.741,76 € (177.169,27 € - 3.427,51 €), zu der Maßnahme „NW-Raumsanierung Rhein-Maas-Gymnasium“ möglich. Dadurch können die Haushaltsmittel in entsprechender Höhe ersetzt werden, um diese an anderer Stelle einsetzen zu können. Die konsumtiven Restmittel, die bereits bei den „NW-Raumsanierungen“ in Höhe von 4.288,37 € vorliegen, können dadurch ebenfalls für diese Maßnahme genutzt werden.

 

Abschließend wird die Verschiebung der investiven Mittel aus „NW-Raumsanierung“, in Höhe von 28.883,53 € zu der „Gute Schule 2020“ Maßnahme „Umbau GS Kaiserstraße“ empfohlen, da diese Maßnahme noch nicht abgeschlossen ist und durch die investiven Mittel weitere Kosten bei der Maßnahme durch das Förderprogramm abgedeckt werden können.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Derzeit keine Veränderungen.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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