Kenntnisnahme - FB 45/0435/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

  1. Ausgangslage

Die Konzeption der Schulsozialarbeit der Stadt Aachen sieht eine regelmäßige Berichterstattung im Kinder- und Jugendausschuss (KJA) und im Ausschuss für Schule und Weiterbildung (ASW) vor. Der nun vorliegende 8. Sachstandsbericht setzt die seit 2013 bestehende Informationsreihe fort und informiert über den derzeitigen Stand der Schulsozialarbeit in Aachen.

Auf der gesetzlichen Grundlage des Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfe – ist die kommunale Schulsozialarbeit in der Abteilung Jugend im FB 45 verortet und bildet eine wichtige Schnittstelle in der Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule.

 

  1. Verankerung der Schulsozialarbeit
    1.  Kommunale Schulsozialarbeit

Das kommunale Team Schulsozialarbeit verfügt zum Zeitpunkt der Berichterstattung über 43,5 Vollzeitäquivalente (VZÄ). Das Team besteht derzeit aus 43 Schulsozialarbeiter*innen, einer VZÄ Schulsozialarbeiterin für Integration sowie 1,75 VZÄ Teamleitung.

Vier weiteren Schulsozialarbeiter*innen wurden im September ein Einstellungsangebot unterbreitet.

Durch die Schaffung zusätzlicher 6,5 VZÄ für die Schulsozialarbeit im Haushalts- und Stellenplan 2023 konnten nun alle 53 städtischen Schulen mit mindestens einer 0,5 VZÄ Schulsozialarbeit ausgestattet werden. An einigen Standorten konnten durch die zusätzlichen Kapazitäten die Stundenkontingente erhöht werden.

 

Zum Zeitpunkt des Berichtes sind die Stellen an fünf Schulen vakant (GGS Reumontstraße, GGS Vaalserquartier, KGS Auf der Hörn, Teilstandort KGS Horbach, Heinrich-Heine-Gesamtschule). Die Ausschreibungsverfahren finden zeitnah statt.

Die GHS Drimborn arbeitet weiterhin ausschließlich mit zwei Schulsozialarbeiter*innen im Landesdienst. Ein Antrag auf kommunale Schulsozialarbeit wurde von Seiten der Schule bisher nicht gestellt.

 

Derzeit wird 1 VZÄ in der Zuordnung zu einer Schule zurückgehalten, um auf temporäre Veränderungen und Anforderungen reagieren zu können.

Eine detaillierte Auflistung der Aachener Schulen mit Schulsozialarbeit befindet sich in Anlage 1.

 

2.2.  Schulsozialarbeit mit dem Schwerpunkt Umfeldarbeit

Das Aufgabengebiet „Schulsozialarbeit mit dem Schwerpunkt Umfeldarbeit“ konnte seit Beginn des Jahres personell vollumfänglich mit 1,5 VZÄ besetzt werden. Die Mitarbeiter*innen arbeiten mit jeweils einer 0,5 VZÄ an der GGS Schönforst und der Montessorigrundschule Mataréstraße sowie mit einer 0,5 VZÄ für den Schulverband Aachen-Ost.

 

Um Familien einen niedrigschwelligen Zugang zu den Angeboten ihres Sozialraums zu ermöglichen, sieht die „Schulsozialarbeit mit dem Schwerpunkt Umfeldarbeit“ die Ausweitung der Schulsozialarbeit in die Stadtteile, zur Stärkung der sozialräumlichen Vernetzung vor. Ein Ziel ist die Unterstützung der Familien, insbesondere der Schüler*innen unter Berücksichtigung ihrer individuellen Lebensbedingungen, die vorhandenen Systeme des Stadtteils aktiv und selbstständig zu nutzen. Hierunter fallen bspw. Sportvereine, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Beratungsstellen, Vereine und Verbände.

Im Aufbau befindlich sind projektbezogene Gruppenangebote für die Schüler*innen im Umfeld mit geeigneten Kooperationspartnern des Stadtteils.

Die Teilnahme an Sozialraumkonferenz gehört ebenso zur Umfeldarbeit.

 

2.3.  Schulsozialarbeit im Landesdienst

Die in 2014 getroffene Vereinbarung mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) zur Schulsozialarbeit an der Viktor-Frankl-Schule hat weiterhin Bestand. Der Einsatz einer kommunalen Fachkraft in Teilzeit geschieht seitdem unter anteiliger Personalkostenbeteiligung des LVR und hat eine zusätzliche Stelle in Teilzeit (LVR) für diese Schule bewirkt.

 

Die beiden Landesstellen, auf Grundlage des Erlasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen „Soziale Arbeit an Schulen zur Integration durch Bildung für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler (Multiprofessionelle Teams)“ vom 02.02.2016, in geänderter Fassung vom 28.03.2017, sind unverändert besetzt und bilden mit der bereits oben aufgeführten städtischen Mitarbeiterin das Team Schulsozialarbeit für Integration.

 

  1. Aufgabenwahrnehmung kommunaler Schulsozialarbeit

Informationen über die Art und den Umfang der Tätigkeiten aller städtischen Fachkräfte für Schulsozialarbeit sowie die Anzahl der erreichten Zielpersonen und -gruppen ergeben sich aus den statistischen Erhebungen, die fortlaufend erfolgt und jährlich nach Schuljahresende ausgewertet werden (sieh Anlage 2).

 

  1. Schulsozialarbeit für Integration

Die Schulsozialarbeiter*innen des Teams für Integration verzeichnen im Berichtszeitraum einen erheblichen Anstieg an Anfragen aus den Schulen. Grund hierfür ist die ansteigende Zahl von geflüchteten Menschen und die dadurch stetig wachsende Beratungsintensität.

Die kommunale Schulsozialarbeiterin (1 VZÄ) arbeitet derzeit mit 20 Grundschulen zusammen. Die Bedarfe, die aus den Schulen bzgl. der Familien gemeldet werden, können sie mit dem derzeitigen Stundenumfang nicht umfänglich decken. Zwischenzeitlich ist eine Priorisierung der Wichtigkeit der Anfragen erforderlich geworden, die dazu führt, dass Wartezeiten entstehen oder Anfragen mit dem Hinweis auf andere Beratungsstellen abgelehnt werden müssen.

 

  1. Psychische Belastungen bei Schüler*innen

Das Aufwachsen in krisenhaften Zeiten und unsichere Zukunftsaussichten setzen viele junge Menschen unter enormen Stress. Die Zunahme psychischer Auffälligkeiten zeigt sich bei den Schüler*innen beispielsweise in Konzentrationsschwierigkeiten, Störungen des Sozialverhaltens, Störungen des Essverhaltens bis hin zu sich anbahnenden Depressionen und geäußerten Suizidgedanken.

Die Mitarbeiter*innen der Schulsozialarbeit reagieren darauf mit speziell an den Bedürfnissen angepassten sozialen Gruppenarbeiten und intensiven Einzelfallhilfen inklusive Elternarbeit.

 

Neben den direkten schulsozialarbeiterischen Angeboten für betroffene Schüler*innen und deren Eltern hat die Weitervermittlung an außerschulische und externe Hilfsangebote (Beratungsstellen, ASD etc.) deutlich zugenommen.

Da die Problematik bereits in der Grundschule beobachtet werden, arbeitet die Schulsozialarbeit verstärkt mit Programmen zur Stärkung des Klassenzusammenhalts, zur Förderung des Sozialverhaltens und des Klassenklimas.

In den weiterführenden Schulen wurden diese Programme zum Beispiel durch Soziale Trainingskurse zur Stärkung des Selbstwertgefühls und Selbstwirksamkeit und Programmen zur Förderung psychischer Gesundheit in Schule fortgesetzt.

Somit kann der Schülerschaft einerseits ein präventives Übungsfeld im sozialen und emotionalen Bereichen geboten werden, andererseits können mit Hilfe der Gruppenangebote konkrete Problemstellungen in Klassen direkt und unmittelbar aufgegriffen werden.

 

Im Einzelfall konnte durch die Hinzuziehung geeigneter therapeutischer Maßnahmen Schüler*innen weitreichend unterstützt werden. Um die zum Teil längeren Wartezeiten auf einen Therapieplatz zu überbrücken, waren die Mitarbeiter*innen der Schulsozialarbeit zusätzlich gefordert die Schüler*innen mit pädagogischen Gesprächsangeboten zu begleiten.

 

  1. Bedarfsmeldungen von Aachener Schulen

Derzeit liegen von folgenden Schulen Anträge auf Stundenerhöhung der vorhandenen kommunalen Schulsozialarbeit vor:

 

  • Maria-Montessori-Gesamtschule (z.Z. 1 kommunales VZÄ, 1 landesbedienstetes VZÄ)
  • Couven-Gymnasium (z.Z. 0,5 VZÄ)
  • Inda-Gymnasium (z.Z. 0,5 VZÄ)
  • GGS Michaelsbergstraße (z.Z. 0,5 VZÄ)
  • KGS Luisenstraße (z.Z. 0,5 VZÄ)
  • GGS Gut Kullen (z.Z. 0,5 VZÄ)

 

Die Ausweitung dieser beantragten Stunden- und Personalkontingente kann in Zukunft nur mit der Aufstockung von weiteren Stellenplanressourcen begegnet werden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

Sachstandsbericht, keine finanziellen Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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