Kenntnisnahme - FB 45/0436/WP18

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Angebote und Projekte zur Prävention von Gewalt und Rassismus gem. § 11 und § 14 SGB VIII werden in dem Team Jugendpflege und Streetwork der Abteilung Jugend im FB 45 gefördert.

 

Im laufenden Haushaltsjahr 2023 wurden bis zum jetzigen Zeitpunkt 81 Projekte in 35 Einrichtungen von 22 unterschiedlichen Anbietern im Bereich der Gewalt- und Rassismusprävention, sowie Projekte zum Schutz vor sexueller Gewalt durchgeführt (Stand 11.09.2023).

Unter den Antragstellern sind neben Schulen, Einrichtungen der offenen Kinder und Jugendarbeit, Jugendverbände und andere anerkannte Träger der freien Jugendhilfe.

Die Projekte bestehen aus Sozialtrainings, Antigewalttrainings und Präventionsangeboten, aber auch aus individuell und zielgruppenbezogenen Maßnahmen.

Die hierfür benötigten Gelder werden aus Fördermitteln des Fonds zur Gewalt- und Rassismusprävention, aus den Mitteln der übergreifenden Maßnahmen zur Gewaltprävention und aus dem Belastungsausgleich gem. § 12 des Landeskinderschutzgesetzes NRW (LKSG) bereitgestellt.

 

Bis Februar diesen Jahres wurden viele Angebote über das Landesprogramm „Wertevermittlung“ durch den Landschaftsverband Rheinland (LVR) gefördert und finanziert. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Vorlage FB 45/0361/WP18, die am 25.04.2023 im KJA beraten wurde.

Im Jahr 2023 wurden die meisten Schulprojekte aus dem neu aufgelegten Landesprogramm „Gemeinsam MehrWert“, auf Grund der Vielzahl der vom FB 45 angemeldeten Angebote beim LVR, herausgelöst. Es drohte insgesamt 19 etablierte Großprojekte, mit einem Gesamtvolumen von 400.000 Euro, streichen zu müssen.

 

Derzeit werden über die Fonds Gewalt- und Rassismusprävention und Übergreifende Gewaltprävention sechs Großprojekte gefördert, die früher über das Landesprogramm finanziert wurden.

Ein Anteil der Maßnahmen, die die Themen des Kinderschutzes betreffen, werden mit 70.000 Euro aus den Mitteln des Belastungsausgleich des LKSG finanziert. Damit können fünf Großangebote mit insgesamt 21 Einzelprojekten an Schulen durchgeführt werden.

Außerdem stehen 50.000 Euro aus den Hilfen nach Corona zur Verfügung, so dass der erhöhte Mehrbedarf an Sozial- und Antigewalttrainings in Schulen nach Corona aufgefangen werden kann. 25 Sozialtrainings wurden mit 49.951 Euro finanziert. Die Hilfen nach Corona sind somit erschöpft.

 

Bis zum 11.09.2023 wurden für das laufende Haushaltsjahr 81 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 188.979,11 Euro für Maßnahmen zur Gewalt- und Rassismusprävention genehmigt. Mit den Angeboten konnten ca. 2.500 Teilnehmer*innen erreicht werden. Die Ausgaben pro Teilnehmer*innen lagen durchschnittlich bei 35 Euro.

 

  1. Sachstand

Die Antragssteller, die Anbieter und die Verwaltung arbeiten gemeinschaftlich an dem Ziel die Angebote, im Bereich der Gewalt- und Rassismusprävention sowie Prävention gegen sexualisierte Gewalt, flächendeckend in der Stadt Aachen zu installieren.

Die städtischen Zuschüsse zur Förderung gewaltpräventiver Projekte sind aus Sicht der Fachverwaltung unverzichtbar, da die Projekte nur mit dieser finanziellen Zuwendung aus den genannten Sachkonten zustande kommen. Die meisten Institutionen verfügen nicht über ausreichende Mittel oder Elternbeiträge um die Kosten zu decken.

 

Es zeigt sich anhand von Sachberichten, Verwendungsnachweisen und Gesprächen mit den antragsstellenden Schulen, Einrichtungen der offenen Kinder und Jugendarbeit, Jugendverbänden und anderen anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe, dass das Feedback der Kinder und Jugendlichen überwiegend positiv ist.

Sie zeigen großes Interesse und arbeiten während der Durchführung der Angebote gewinnbringend mit. Dies schlägt sich in positiver Weise auf ihr Sozialverhalten und das Gruppen- und/oder Klassenklima aus. Die angebotenen Projekte sind gute Werkzeuge um Wertevermittlung, Demokratiebildung, Gewalt- und Rassismusprävention und Prävention gegen sexualisierte Gewalt zu vermitteln.

 

  1. Ausblick

Die zur Verfügung stehenden Mittel des Fonds gegen Gewalt- und Rassismusprävention und Übergreifende Gewaltprävention mussten im HHJ 2023 frühzeitig durch die Mittel aus dem Belastungsausgleichs LKSG und den Hilfen nach Corona erhöht werden, so dass möglichst viele Anträge bewilligt werden konnten.

 

Der Kreis der Antragssteller sowohl aus den Schulen als auch aus der offenen Jugendarbeit hat sich sichtlich erweitert. Zurückzuführen ist dies neben aktiver Werbung auch auf den gestiegenen Bedarf an den Schulen und den Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit.

 

Alle Schulformen, unabhängig in welchem Sozialraum und Lebensbereich sie verankert sind, haben in diesem Jahr Anträge gestellt. Es ist davon auszugehen, dass durch den wachsenden Bekanntheitsgrad und die derzeitigen oben genannte Problemlagen, der Bedarf an Zuschüssen zu den gewaltpräventiven Maßnahmen weiter ansteigen wird.

 

Mit Inkrafttreten des LKSG am 01.05.2022 ist vielen Antragsstellern der Bedarf und die Bedeutung der Präventionsangebote zu den Themen Gewalt und Rassismus deutlich bewusster geworden.

Es ist davon auszugehen, dass im kommenden Haushaltsjahr 2024 die zur Verfügung stehenden Mittel des Fonds gegen Gewalt und Rassismus und Übergreifende Gewaltprävention erneut durch weitere Mittel aufgestockt werden müssen. Ob Mittel aus dem LKSG für den Bereich der Gewalt- und Rassismusprävention zur Verfügung stehen werden, kann zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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