Kenntnisnahme - E 49/0070/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Wissenschaft und Digitalisierung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die neun unterschiedlichen Geschäftsbereiche des Kulturbetriebs erfordern eine je spezifische Angangsweise. Dies betrifft die strategische Ausrichtung und die digitale Ausstattung und Infrastruktur. Als Anhang ist der derzeitige Stand bezüglich des Bedarfs an Netzwerken, Software, Hardware und zusätzlichen Anforderungen beigefügt. Im engen Benehmen mit FB 11 werden diese Anforderungen präzisiert, auf ihre rechtliche Umsetzung überprüft, finanziell kalkuliert und Fördermöglichkeiten evaluiert.

Im Vordergrund dieses Themas stehen als Oberziele im Rahmen des digitalen Zugangs zur Kultur: bürgerfreundliche Anwendungen, Arbeitserleichterung, Datensicherheit und -sicherung, Serviceorientierung, Funktionsaufrechterhaltung und -erweiterung im jeweiligen Geschäftsbereich. Hierbei gilt es je nach Geschäftsbereich darauf zu achten, keine Insellösungen zu erarbeiten, sondern anschlussfähig zu bleiben für digitale Strategien des Landes, des Bundes und innerhalb des jeweiligen Geschäftsfeldes (z.B. Bibliotheksnetzwerk, Archivnetzwerke etc.).

 

Vielfältige Perspektiven im Rahmen der Digitalisierung

Die Corona-Pandemie machte eine intensive Auseinandersetzung und sofortige Umsetzung digitaler Maßnahmen im Kulturbetrieb erforderlich. Die Musikschule ging mit digitalem Unterricht voran, die Kommunikation über soziale Medien (Aachen macht Kultur) wurde forciert, für die freie Szene wurde durch den Kulturbetrieb ein Aufnahmestudio zur Anfertigung digitaler Angebote im Depot eingerichtet. Dies sind nur einige Beispiele der raschen Umsetzung bereits in 2020. Gesellschaftliche, politische und technische Entwicklungen – Künstliche Intelligenz, Inflation, Streamingdienste und Handynutzung - erfordern eine flexible Reaktion auch der Geschäftsbereiche des Kulturbetriebs hinsichtlich digitaler Angebote. 

Durch die Digitalisierung können grundsätzlich stationäre Kulturgüter (z.B. Kunstwerke, Theater- und Tanzaufführungen, performative Künste, Archivgut) mehr Menschen indirekt zugänglich gemacht werden. Indirekt bedeutet allerdings auch, das Live-Erlebnis findet vermittelt und nicht unmittelbar statt: den Ledereinband eines wertvollen Buches riecht man nicht, die Kameraführung bestimmt den Blick auf eine Theateraufführung, die Dimension eines Kunstwerks im Museum wirkt auf dem Bildschirm anders. Kurzum: die Vermittlung schmälert das einmalige und oftmals auratische Erlebnis. Zudem entfällt ggf. das Gespräch in der Pause, die Diskussion mit Freunden, die Zufallsbekanntschaft am Rande einer Kulturveranstaltung. Kommunikationsverlust ist das Stichwort. So kann einerseits das Publikum zurückgewonnen und erweitert werden. Andererseits bedeutet dies nicht zwingend, dass das digitale Publikum auch zum analogen Publikum wird und z.B. den Eintritt an der Museumskasse zahlt.

Ein weiterer Aspekt im Rahmen der Vermittlung von Kunst und Kultur in digitalen Formaten ist häufig der Wegfall von Eintrittsgeldern bzw. Teilnahmegebühren. Zugleich fallen hohe Kosten für die digitale Bereitstellung an. Hier sind keine einheitlichen Wege und Vorgaben landes- oder bundesweit erkennbar.

Der digitale Zugang zu Kunst und Kultur kann sowohl eine Ergänzung zur eigentlichen Veranstaltung vor Ort (Live-Übertragung von Ausstellungseröffnungen, Kulturdiskussionen, Musik- und Literaturveranstaltungen, Film-Events) als auch ein eigenes Format werden, wenn z.B. Akteure per Zoom zu Formaten zugeschaltet werden, weil sie am anderen Ende der Welt leben oder im Rahmen der Nachhaltigkeit auf überbordende Reiseaktivitäten verzichten.

All die vorgenannten Aspekte betreffen vornehmlich die Rezeption von Kunst und Kultur, also die Betrachtung, das Zuhören. Aktivierende Kulturformate sind auch im Rahmen der digitalen Strategie denk- und ausbaubar. Diskussionen, Beteiligungsformate für bestimmte Zielgruppen (z.B. das gegenseitige Vorlesen von Texten, Fotoworkshops, Performances, digitale Musikveranstaltungen der Teilnehmer) sind ausbaufähig und können Menschen weit über den Rand der Stadt Aachen hinaus ansprechen. Die Grenze liegt hier in der Teilnehmerzahl, die noch digital beherrschbar ist. Die ist im Rahmen der Teilhabe, Inklusion und Diversitätspolitik ein wichtiges Instrument zur Erreichung dieser Zielgruppen.

Aktivierende Kulturveranstaltungen vor Ort, insbesondere für Kinder und Jugendliche, leiden oftmals unter Transportproblemen, die auch Zeitverlust für die Projektarbeit bedeuten. Hier könnte im Rahmen digitaler Angebote für Schulen ein Vorteil gegeben sein. Dies soll grundsätzlich nicht den Besuch außerschulischer Lernorte ersetzen. Aber die o.g. Transportprobleme – häufig mit der Frage der Finanzierbarkeit verbunden – könnten so punktuell gelöst werden.

Die Vorhaltung bestimmter Formate im Netz – aufgezeichnete Veranstaltungen, siehe Mediatheken – bedeutet für den Kulturbetrieb eine größere Reichweite. Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht den Weg zu den Veranstaltungen finden, können Veranstaltungen auch dann abrufen und digital wahrnehmen, wenn es für sie zeitlich passt.

So gibt es Chancen, Ziele, aber auch Unwägbarkeiten. Um die Funktionsfähigkeit und den Service auf dem Niveau aufrechtzuerhalten, das die Bürgerinnen und Bürger erwarten, sind vielfältige Investitionen im oben beschriebenen Benehmen mit FB 11 erforderlich. Hinsichtlich der digitalen Angebotserweiterung ist die Entwicklung absolut dynamisch. Sie muss parallel zu den traditionellen Angeboten wahrgenommen werden. Die hohe Affinität jüngerer Kolleginnen und Kollegen zu digitalen Medien nimmt der Kulturbetrieb als Bereicherung wahr und profitiert von ihren Erfahrungen und ihrem Nutzungsverhalten. Ausbaufähig ist die strategische Kommunikation mit entsprechenden Lehrstühlen und Instituten der Aachener Hochschulen, um einen Blick in die Zukunft der digitalen Entwicklung zu werfen. Dabei darf nicht die Problematik der eingangs erwähnten Insellösung aus dem Blick verloren werden.

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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