Entscheidungsvorlage - FB 36/0331/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss die Integration des Umweltberichtes in die Begründung zur Offenlage des Bebauungsplans Nr. 994.

Darüber hinaus beschließt der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz den Grünkonzeptplan für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan.


 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Das ca. 1,5 ha große Plangebiet liegt innerhalb des Ortsteils Lichtenbusch im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/ Walheim und besteht heute vornehmlich aus Wiesen- und Weideland. Es liegt im Blockinnenbereich zwischen Raafstraße, Sanddornweg, Holunder Weg und Lichtenbuscher Weg.

Ziel der Planung ist die Entwicklung eines neuen Wohnquartiers (ca. 70 Wohneinheiten) mit verschiedenen Bauformen (Reihen- und Doppelhäuser, sowie Geschosswohnungsbau) in verdichteter Bauweise.

 

 

 

 

Zur Verwirklichung des städtebaulichen Konzeptes und um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, wird für das o.g. Plangebiet ein vorhabenbezogener Bebauungsplan entwickelt.

Begleitend zum Bebauungsplan wurde durch das Büro BKI eine Umweltprüfung durchgeführt und in dem hier vorliegenden Umweltbericht dokumentiert.

Darüber hinaus wurde ein Konzept der Frei- und Außenflächen in einem Grünkonzeptplan dargestellt, welcher die Anzahl, Art und Umfang der Anlage und Gestaltung von 31 neuen Baumstandorten (Wegfall von 7 Bestandsbäumen), sowie Strauch- und Heckenbepflanzungen beinhaltet. Auch eine extensive Dachbegrünung (teils als Solar-Gründach) für Flachdächer ist Bestandteil der Plandarstellung und soll zu ihrer Absicherung in den begleitenden Städtebaulichen Vertrag aufgenommen werden.

 

Im Hinblick auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Klima, Wasser, Landschaft und Ortsbild sowie Kultur- und Sachgüter sind lediglich geringfügige Einwirkungen durch das Vorhaben zu erwarten.

 

Für das Schutzgut Fläche und das Schutzgut Boden ergeben sich bedingt erhebliche bzw. erhebliche Auswirkungen, da ein Großteil der unversiegelten Fläche durch die Planung versiegelt wird (ca. 69 %).

 

Zum Schutz der Anwohnerschaft vor den geogenen oder bergbaulich bedingten Belastungen (erhöhte Cadmium Gehalte im gesamten Plangebiet) werden in den Festsetzungen Auflagen hinsichtlich der Nutzung der Böden u.a. für gärtnerische Nutzung beschrieben. Ein Bodenschutzkonzept ist Teil des Umweltberichts.

 

Für die Problematik von „wild abfließendem Wasser“ wurde das Entwässerungskonzept durch umfangreiche Drainageleitungen (Kiespackungen) und Transportleitungen dieses Wassers ergänzt. Ein neuanzulegendes unterirdisches Rückhaltebecken (südlich des Gutshofes) ermöglicht die Drosselung des Niederschlagswassers bei Starkregenereignissen.

 

Gemäß Leitfaden für den Eingriff in Natur und Landschaft wird für den Eingriff ein externer multifunktionaler Ausgleich zur Kompensation eines Defizits von 3.980 Punkten zu leisten sein.

Insgesamt sind die Umwelteinwirkungen unter Berücksichtigung der im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag genannten Ausgleichsmaßnahmen vertretbar.

 

Es ergeben sich durch die Planung insgesamt keine erheblichen negativen Auswirkungen.

 


 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...