Entscheidungsvorlage - FB 36/0330/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Wander-Knotenpunktsystem im Bezirk Laurensberg - Vorentwurf
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Beteiligt:
- B 5 - Bezirksamt Aachen-Laurensberg
- Verfasst von:
- 36/200 ; Dr. Gleissner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
|
Entscheidung
|
|
|
18.10.2023
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg am 14.06.2023 stellte der Fachbereich Klima und Umwelt den Vorentwurf eines Knotenpunktsystems im Bezirk in einem mündlichen Vortrag bereits vor. Hier folgt nun die schriftliche Fassung zum Thema mit Bezug auf den entsprechenden Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Bezirk vom 16.05.2021 (Anlage 1)
Vorgeschichte und Bestand
Um 1980 wurden bereits Wanderwege im Bezirk beschlossen und eingerichtet, wie im Stadtplan von 1989 dargestellt (Anlage 2). Aus heutiger Sicht ist nicht mehr nachvollziehbar, ob diese Wege auch markiert wurden. Ab 2008 wurden im Rahmen der EuRegionale 2008 zwei Wanderwege-Vorhaben realisiert: Die Grenzrouten in Kooperation mit der Gemeinde Vaals und den belgischen Grenzgemeinden, der Pferdelandpark in der Soers mit der Einrichtung des Weissen Wegs als mäandrierendes Band und entsprechenden Zuwegen. Im Südraum von Laurensberg wurde in 2015 das Knotenpunktsystem im Aachener Wald eingerichtet. Weiterhin ist der Jakobspilgerweg vom Dom nach Lemiers und der E8 vom Zentrum nach Würselen vorhanden, unterhalten durch den Eifelverein e.V. Diese Wege sind markiert, werden nachhaltig unterhalten und in entsprechenden Medien online und durch Printprodukte beworben (Übersichtskarte in Anlage 3, markierte Bestandswege in Rot)
Entwicklungsziel Knotenpunktsystem für Wanderer
Das Thema qualitätsvolles Wandern nimmt im Bereich der Naherholung und Tourismusförderung einen hohen Stellenwert ein. Gestaltungsvorgaben für ein zeitgemäßes Knotenpunktsystem für Wanderer wurde in 2014 stadtweit beschlossen (Anlage 4). Aktuell gibt es im Bezirk kein zusammenhängendes Wanderwegenetz, das den übrigen Landschaftsraum erschließt zwischen Pferdelandpark, Grenzrouten und dem Knotenpunktsystem im Aachener Wald und im Norden in Richterich (beschlossen im Juni 2023, Bau in 2023/24). Im aktuellen Vorentwurf wurden diese Vernetzung hergestellt, die auch die Siedlungsflächen von Laurensberg und Vaalser Quartier durchzieht (Übersichtskarte in Anlage 3, braun gestrichelte Trassen). Auch das künftige Knotenpunktsystem des VVV in Zuid-Limburg soll nahtlos angebunden werden. Die Vorplanung in den Niederlanden ist zurzeit in Abstimmung, die Stadt Aachen ist mit eingebunden, der aktuelle grenzüberschreitende Planungsstand ist in der Karte dargestellt.
Beim aktuellen Vorentwurf sind schon moderierte Vorschläge der „Laurensberger Heimatfreunde“ eingearbeitet. Bei der der weiteren Konkretisierung der Planung soll auch der Dorfverein in Orsbach und der Eifelverein e.V. mit einbezogen werden.
Alle geplanten Trassen sind noch vorbehaltlich der fachlichen Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem Gemeindeforstamt. Bei Maßnahmen in Natur und Landschaft, die von den Verboten des Landschaftsplans betroffen sind wird der Naturschutzbeirat beteiligt werden. Auch die Nummerierung der Knotenpunkte ist noch vorläufig, aber teils notwendig als Vorgabe für die grenzüberschreitende Planung.
Qualitätsziele: die Trassen sollen, wenn möglich, weg von versiegelten Flächen und befahrenen Straßen auf unversiegelte parallel verlaufende Pfade bzw. Nebenstraßen verlegt werden, im Bereich des Schneebergs sind leider viele Wirtschaftswege versiegelt. Vier Startpunkte mit Übersichtstafeln: Diese sollen in den Siedlungskernen liegen. Schon vorhanden sind : Dorfplatz Orsbach und Grenzhäuschen Vaals. Hinzukommen sollen die Ortsmitte Laurensberg z. B. am Knoten 85 und im Vaalser Quartier z.B. am Knoten 90.
Anmerkung zu Verknüpfungen mit besonderem Planungsbedarf
- Wildbachbrücke und neuer Weg Kn. 96 – 97 (Anlage 5): Dazu wurde bereits eine gesonderte Vorlage im Bezirk behandelt und es wird noch ein gesonderter Sachstandsbericht vorgelegt. Realisierung noch im Herbst 2023 als Bestandteil des o.g. Weißen Wegs.
- Lückenschluss Wurmtal - Soers über Kn. 42-98 (Anlage 5): Ursprünglich war diese Verknüpfung als Teil des Pferdelandparks als kombinierter Fuß- und Radweg vorgesehen, wurde aber bis dato nicht realisiert. Aktuell ist die Trassenplanung im Masterplan-Zwischenbericht zum Sportpark Soers aufgenommen (Anlage 6). Die gesonderte Finanzierung und Umsetzung wird mit der Radplanung im FB 61 abgestimmt werden.
- Brückenschlag Lousberg – Bahndamm Laurensberg über Kohlscheider Straße via Kn. 79-89: Im laufenden Projekt zum Radschnellweg nach Kohlscheid soll im Laufe mehrerer Jahre eine Brücke für Radfahrer und Fußgänger über die Kohlscheider Straße gebaut werden, um diese massive Barriere in der Landschaft zu überwinden.
Weitere Vorgehensweise, Zeitplan und Finanzierung
Mit dem Mandat der Bezirksvertretung kann die Verwaltung die notwendigen Abstimmungen innerhalb der Fachbehörden vornehmen und dann das Ergebnis der Vorplanung wieder zum Beschluss vorlegen. Während der Vorplanung fallen keine Kosten an.
Nach beschlossener Vorplanung kann im Rahmen einer Detailplanung das Markierungskataster für die Markierung in 2026 vergeben werden. Auf Basis dieses Katasters kann der Bau des Knotenpunktsystems hinreichend genau kalkuliert und ausgeschrieben werden.
Vorläufige Mengenbilanz | km | Bemerkung |
Bestand markierte Wege | 29,5 km | Weißer Weg, Grenzrouten, Jakobsweg, E8 |
neue bzw. vorhandene nicht mehr markierte Verbindungen | 42,5 km | braun gestrichelte Trassen nach Vorentwurf in Anlage 3 |
Summe Wanderwegenetz | 72,0 km | Planungsumfang mit ca. 45 Knotenpunkten |
Kosten: Auf Basis der Erfahrungswerte der bisherigen Projekte für ein Wander-Knotenpunktsystem und des aktuellen Leistungsverzeichnisses der Baupreise 2022 zur Wartung des vorhandenen Knotenpunktsystems kann ein ungefährer km-Preis für die Neumarkierung von Wanderwegen angegeben werden. Er liegt bei ca. 1315 € pro km. Einschließlich Planung und Layout für Kartenmaterial und Baukosten von 4 Startpunkten wird zurzeit mit 128.000 € vorkalkuliert (Details in Anlage 7).
Seitens des FB Klima und Umwelt wurden für den städtischen Haushalt in 2023 angemeldet:
für 2026: 13.000 € für die Vergabe einer Detailplanung (Erstellung eines Markierungskatasters)
für 2027: 115.000 € für den Bau des Knotenpunktsystems.
Eine frühere Realisierung ist aufgrund eingeschränkter Personalressourcen nicht möglich.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| X |
|
| |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
|
|
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
16,5 MB
|