Entscheidungsvorlage - FB 36/0330/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Vorplanung.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg am 14.06.2023 stellte der Fachbereich Klima und Umwelt den Vorentwurf eines Knotenpunktsystems im Bezirk in einem mündlichen Vortrag bereits vor. Hier folgt nun die schriftliche Fassung zum Thema mit Bezug auf den entsprechenden Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Bezirk vom 16.05.2021 (Anlage 1)

Vorgeschichte und Bestand

Um 1980 wurden bereits Wanderwege im Bezirk beschlossen und eingerichtet, wie im Stadtplan von 1989 dargestellt (Anlage 2). Aus heutiger Sicht ist nicht mehr nachvollziehbar, ob diese Wege auch markiert wurden. Ab 2008 wurden im Rahmen der EuRegionale 2008 zwei Wanderwege-Vorhaben realisiert: Die Grenzrouten in Kooperation mit der Gemeinde Vaals und den belgischen Grenzgemeinden, der Pferdelandpark in der Soers mit der Einrichtung des Weissen Wegs als andrierendes Band und entsprechenden Zuwegen. Im draum von Laurensberg wurde in 2015 das Knotenpunktsystem im Aachener Wald eingerichtet. Weiterhin ist der Jakobspilgerweg vom Dom nach Lemiers und der E8 vom Zentrum nach Würselen vorhanden, unterhalten durch den Eifelverein e.V. Diese Wege sind markiert, werden nachhaltig unterhalten und in entsprechenden Medien online und durch Printprodukte beworben bersichtskarte in Anlage 3, markierte Bestandswege in Rot)

Entwicklungsziel  Knotenpunktsystem für Wanderer

Das Thema qualitätsvolles Wandern nimmt im Bereich der Naherholung und Tourismusförderung einen hohen Stellenwert ein. Gestaltungsvorgaben für ein zeitgemäßes Knotenpunktsystemr Wanderer wurde in 2014 stadtweit beschlossen (Anlage 4). Aktuell gibt es im Bezirk kein zusammenhängendes Wanderwegenetz, das den übrigen Landschaftsraum erschließt zwischen Pferdelandpark, Grenzrouten und dem Knotenpunktsystem im Aachener Wald und im Norden in Richterich (beschlossen im Juni 2023, Bau in 2023/24). Im aktuellen Vorentwurf wurden diese Vernetzung hergestellt, die auch die Siedlungsflächen von Laurensberg und Vaalser Quartier durchziehtbersichtskarte in Anlage 3, braun gestrichelte Trassen). Auch das künftige Knotenpunktsystem des VVV in Zuid-Limburg soll nahtlos angebunden werden. Die Vorplanung in den Niederlanden ist zurzeit in Abstimmung, die Stadt Aachen ist mit eingebunden, der aktuelle grenzüberschreitende Planungsstand ist in der Karte dargestellt.

Beim aktuellen Vorentwurf sind schon moderierte Vorschläge der „Laurensberger Heimatfreunde“ eingearbeitet. Bei der der weiteren Konkretisierung der Planung soll auch der Dorfverein in  Orsbach und der Eifelverein e.V. mit einbezogen werden.

Alle geplanten Trassen sind noch vorbehaltlich der fachlichen Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem Gemeindeforstamt. Bei Maßnahmen in Natur und Landschaft, die von den Verboten des Landschaftsplans betroffen sind wird der Naturschutzbeirat beteiligt werden. Auch die Nummerierung der Knotenpunkte ist noch vorläufig, aber teils notwendig als Vorgabe für die grenzüberschreitende Planung.

Qualitätsziele: die Trassen sollen, wenn möglich, weg von versiegelten Flächen und befahrenen Straßen auf unversiegelte parallel verlaufende Pfade bzw. Nebenstraßen verlegt werden, im Bereich des Schneebergs sind leider viele Wirtschaftswege versiegelt. Vier Startpunkte mit Übersichtstafeln: Diese sollen in den Siedlungskernen liegen. Schon vorhanden sind : Dorfplatz Orsbach und Grenzhäuschen Vaals. Hinzukommen sollen die Ortsmitte Laurensberg z. B. am Knoten 85 und im Vaalser Quartier z.B. am Knoten 90.

 

Anmerkung zu Verknüpfungen mit besonderem Planungsbedarf

-          Wildbachbrücke und neuer Weg Kn. 96 – 97 (Anlage 5): Dazu wurde bereits eine gesonderte Vorlage im Bezirk behandelt und es wird noch ein gesonderter Sachstandsbericht vorgelegt. Realisierung noch im Herbst 2023 als Bestandteil des o.g. Weißen Wegs.

-          Lückenschluss Wurmtal - Soers über Kn. 42-98 (Anlage 5): Ursprünglich war diese Verknüpfung als Teil des Pferdelandparks als kombinierter Fuß- und Radweg vorgesehen, wurde aber bis dato nicht realisiert. Aktuell ist die Trassenplanung im Masterplan-Zwischenbericht zum Sportpark Soers aufgenommen (Anlage 6). Die gesonderte Finanzierung und Umsetzung wird mit der Radplanung im FB 61 abgestimmt werden.

-          Brückenschlag Lousberg – Bahndamm Laurensberg über Kohlscheider Straße via Kn. 79-89: Im laufenden Projekt zum Radschnellweg nach Kohlscheid soll im Laufe mehrerer Jahre eine Brücke für Radfahrer und Fußgänger über die Kohlscheider Straße gebaut werden, um diese massive Barriere in der Landschaft zu überwinden.

Weitere Vorgehensweise, Zeitplan und Finanzierung
Mit dem Mandat der Bezirksvertretung kann die Verwaltung die notwendigen Abstimmungen innerhalb der Fachbehörden vornehmen und dann das Ergebnis der Vorplanung wieder zum Beschluss vorlegen. Während der Vorplanung fallen keine Kosten an.

Nach beschlossener Vorplanung kann im Rahmen einer Detailplanung das Markierungskataster für die Markierung in 2026 vergeben werden. Auf Basis dieses Katasters kann der Bau des Knotenpunktsystems hinreichend genau kalkuliert und ausgeschrieben werden.

Vorläufige Mengenbilanz

  km

Bemerkung

Bestand markierte Wege

29,5 km

Weißer Weg, Grenzrouten, Jakobsweg, E8
(ohne Knoten Aachener Wald, und beschlossener Bereich für Richterich)

neue bzw. vorhandene nicht mehr markierte Verbindungen

42,5 km

braun gestrichelte Trassen nach Vorentwurf in Anlage 3

Summe Wanderwegenetz

72,0 km

Planungsumfang mit ca. 45 Knotenpunkten

 Kosten: Auf Basis der Erfahrungswerte der bisherigen Projekte für ein Wander-Knotenpunktsystem und  des aktuellen Leistungsverzeichnisses der Baupreise 2022 zur Wartung des vorhandenen Knotenpunktsystems kann ein ungefährer km-Preis für die Neumarkierung von Wanderwegen angegeben werden. Er liegt bei ca. 1315 € pro km. Einschließlich Planung und Layout für Kartenmaterial und Baukosten von 4 Startpunkten wird zurzeit mit 128.000 € vorkalkuliert (Details in Anlage 7).

Seitens des FB Klima und Umwelt wurden für den städtischen Haushalt in 2023 angemeldet:

für 2026:  13.000r die Vergabe einer Detailplanung (Erstellung eines Markierungskatasters)

für 2027: 115.000r den Bau des Knotenpunktsystems.

Eine frühere Realisierung ist aufgrund eingeschränkter Personalressourcen nicht möglich.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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