Entscheidungsvorlage - AVV/0096/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen stimmt den Anpassungen der AVV-Tarifbestimmungen zu den genannten Zeitpunkten im beschriebenen Umfang zu und beauftragt die Verbundgesellschaft mit der Beantragung bei der Bezirksregierung Köln.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Anpassungen an den AVV-Tarifbestimmungen

 

  1. Anpassung AVV-Tarif 2024

Die geplante Gesamtfortschreibung zum 01.01.2024 von 8,5 % bedarf einer Anpassung in den AVV-Tarifbestimmungen. Nähere Informationen hierzu können der Vorlage 2.1 Anpassung AVV-Tarif 2024 entnommen werden.

Die Fortschreibung der Preise in den AVV-Tarifbestimmungen zum 01.01.2024 würde, wie in Anlage 1 dargestellt, nach positiver Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung erfolgen.

 

 

  1. Aufnahme Deutschlandticket Schule

Begründet in der Einführung des Deutschlandticket Schule zum Schuljahreswechsel 2023/2024 bedarf es einer rückwirkenden Aufnahme des Deutschlandticket Schule in den AVV-Tarifbestimmungen.

Nähere Informationen hierzu können der Vorlage 1.1 Allgemeine Entwicklungen unter dem Deutschlandticket entnommen werden.

Die Anpassung hinsichtlich der Aufnahme des Deutschlandticket Schule in den AVV-Tarifbestimmungen würde, wie in Anlage 2 dargestellt, rückwirkend zum 01.08.2023 erfolgen.

 

 

  1. Aufnahme Deutschlandticket Sozial

In Abhängigkeit einer Beschlussfassung im Rahmen der AVV-Verbandsversammlung am 29.11.2023 hinsichtlich der Einführung des Deutschlandticket Sozial im AVV bedarf es einer Aufnahme des Deutschlandticket Sozial in den AVV-Tarifbestimmungen. 

Nähere Informationen hierzu können der Vorlage 1.2 Einführung des Deutschlandticket Sozial im AVV entnommen werden.

Die Anpassung hinsichtlich der Aufnahme des Deutschlandtickt Sozial in den AVV-Tarifbestimmungen würde, wie in Anlage 3 dargestellt, zum 01.01.2024 erfolgen.

 

 

  1. Anpassungen beim School&Fun-Ticket

Im Zuge des Gesetzes für faire Verbraucherverträge, welches zum 01.03.2022 in Kraft trat, ergaben sich diverse Anpassungen in den AVV-Tarifbestimmungen. Im Hinblick auf das School&Fun-Ticket bedurfte es einer intensiveren juristischen Betrachtung, welche ASEAG-seitig vorgenommen wurde.

Die Anpassungen beim School&Fun-Ticket in den AVV-Tarifbestimmungen würden, wie in Anlage 4 dargestellt, zum 01.11.2023 erfolgen.

 

 

  1. Beendigung des Piloten „Job-Ticket Split“ zum 31.12.2023

Begründet in der Einführung des Deutschland-Jobtickets zum 01.05.2023 wurde in der AVV-Zweckverbandsversammlung am 19.06.2023 eine Beendigung des Piloten „Job-Ticket Split“ zum 31.12.2023 sowie keiner Übernahme des Job-Ticket Split in das AVV-Regelsortiment beschlossen. Resultierend diesem Beschluss bedarf es einer Entfernung der entsprechenden Abschnitte in den AVV-Tarifbestimmungen.

Die Anpassung hinsichtlich der Beendigung des Piloten „Job-Ticket Split“ in den AVV-Tarifbestimmungen würde, wie in Anlage 5 dargestellt, zum 01.01.2024 erfolgen.

 

 

  1. Beendigung des Piloten „Ergänzungs-Ticket Kragenbereich AVV (Pilot) (für Inhaber

eines VRR-FirmenTickets bzw. eines Vertrages nach dem Großkunden-Rabattmodell oder Großkundenvorteilsprogramm im VRR)“ zum 31.12.2023

In der AVV-Zweckverbandsversammlung am 19.06.2023 wurde - begründet in der Einführung des Deutschlandtickets zum 01.05.2023 - die Beendigung des Piloten „Ergänzungs-Ticket Kragenbereich AVV (Pilot) (für Inhaber eines VRR-FirmenTickets bzw. eines Vertrages nach dem Großkunden-Rabattmodell oder Großkundenvorteilsprogramm im VRR)“ zum 31.12.2023 sowie keiner Übernahme dieses Tickets in das AVV-Regelsortiment beschlossen. Resultierend diesem Beschluss bedarf es einer Entfernung der entsprechenden Abschnitte in den AVV-Tarifbestimmungen.

Die Anpassung hinsichtlich der Beendigung des Piloten „Ergänzungs-Ticket Kragenbereich AVV (Pilot) (für Inhaber eines VRR-FirmenTickets bzw. eines Vertrages nach dem Großkunden-Rabattmodell oder Großkundenvorteilsprogramm im VRR)“ in den AVV-Tarifbestimmungen würde, wie in Anlage 6 dargestellt, zum 01.01.2024 erfolgen.

 

 

  1. easyConnect

Seitens der Verbundgesellschaft wurden zum easyConnect-Projekt Stufe 2 entsprechende Tarifbestimmungen ausgearbeitet.

Nähere Informationen hierzu können der Vorlage 4.3 easyConnect Stufe 2 entnommen werden.

Die Anpassung hinsichtlich der Aufnahme zu easyConnect Stufe 2 in den AVV-Tarifbestimmungen würde, wie in Anlage 7 dargestellt, zum 01.11.2023 erfolgen.

 

 

  1. Anpassungen an den Abonnementbedingungen zum Deutschlandticket mit monatlichem  Fahrgeldeinzug

Bei den Abonnementbedingungen zum Deutschlandticket mit monatlichem Fahrgeldeinzug bedarf es einer Anpassung analog der Formulierung der bundesweiten Tarifbestimmungen für das Deutschlandticket.

Die Anpassungen an den Abonnementbedingungen zum Deutschlandticket mit monatlichem Fahrgeldeinzug in den AVV-Tarifbestimmungen würden, wie in Anlage 8 dargestellt, zum 01.11.2023 Zeitpunkt erfolgen.

 

 

  1. Anpassungen an den Tarifbestimmungen für das Deutschlandticket

Seit August 2023 ist die Novelle des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) sowie auch die Novelle der Eisenbahnverkehrs-Verordnung (EVO) wirksam. Aufgrund der Aufnahme bezüglich des Deutschlandtickets ist eine neue Regelung in § 3 Abs. 4 EVO aufgenommen worden, mit der bestimmte Haftungsrisiken der Eisenbahnen begrenzt werden können. Aufgrund der Aufnahme des Deutschlandtickets im genannten Paragraphen bedarf es einer Anpassung bei den Tarifbestimmungen für das Deutschlandticket. 

Die Anpassungen an den Tarifbestimmungen für das Deutschlandticket in den AVV-Tarifbestimmungen würden, wie in Anlage 9 dargestellt, zum 01.11.2023 erfolgen.
 

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Anlagen

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