Entscheidungsvorlage - BA 4/0111/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, den am 25.01.2023 in ihrer Sitzung gefassten Beschluss in Bezug zu Variante 1 (Aufstellen von Fahrradbügeln im Gehwegbereich vor dem Spielplatz Münsterstraße Ecke Auf der Gallich) aufzuheben. Mangels geeigneter Alternativstandorte und der bereits durch die Verwaltung erfolgten Prüfung nach Alternativstandorten entfällt der Standort ersatzlos.

Der Beschluss zu Variante 2 (Gehwegbereich vor dem Haus Münsterstraße 45 in der Flucht des vorhandenen Baumbeetes) bleibt davon unberührt und wird umgesetzt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Am Standort Münsterstraße Ecke Auf der Gallich wurden Ende 2022 drei Fahrradbügel auf dem Hochbord, sowie ein weiterer Fahrradbügel und ein Poller auf einem Parkstand aufgestellt. Der Wunsch nach diesem Standort resultierte aus dem Meldeportal „Radbügel für Aachen“. Da es sich bei der Örtlichkeit um einen öffentlichen Spielplatz handelt, an dem es bislang keine Möglichkeit gab, das Fahrrad sicher abzustellen, wurde dieser Standort in der Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim am 09.06.2021 angenommen.

 

Nach der Aufstellung der Bügel wurde durch die am Standort ansässige Firma festgestellt, dass die Einfahrt der Sattelschlepper, die die Firma anliefern nicht mehr möglich ist, ohne die Bügel zu beschädigen. Die überstehende Ladung der Sattelschlepper ragt beim Ausschwenken über den Gehweg und den ersten Parkstand.

 

In der Sitzung der Bezirksvertretung vom 26.10.2022 wurde folgender Beschluss gefasst: „Die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim beauftragt die Verwaltung, die durch die an der Stelle Münsterstraße/Auf der Gallich angebrachten Fahrradbügel entstandene Gefahr unverzüglich zu prüfen, zu entschärfen und eine Vorlage für eine der nächsten Sitzungen vorzubereiten, in der Alternativstandorte für die Fahrradbügel genannt werden“.

 

Die Fahrradbügel wurden daraufhin wieder ausgebaut und die Verwaltung hat Alternativstandorte geprüft, die der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim in ihrer Sitzung vom 25.01.2023 vorgestellt wurden.

 

In dieser Sitzung fasste die Bezirksvertretung den folgenden Beschluss: „Die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim beschließt mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen dass gemäß der Variante 1 (Gehwegbereich vor dem Spielplatz Münsterstraße Ecke Auf der Gallich) und der Variante 2 (Gehwegbereich vor dem Haus Münsterstraße 45 in der Flucht des vorhandenen Baumbeetes) die vier Fahrradbügel, die ursprünglich am Standort Münsterstraße/Auf der Gallich aufgestellt wurden, verortet werden“.

 

Einen Tag nach der Beschlussfassung erreichte den Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur eine Stellungnahme der Kommission Barrierefreies Bauen, welche sich gegen den unter Variante 1 gewählten Standort aussprach. Diese stünden so zu nah an der Grundstücksgrenze. Da hier bisher kein taktiles Bodenleitsystem für Menschen mit Behinderungen verlegt worden sei, müssen sich blinde Menschen und stark seheingeschränkte Menschen am Randstein orientieren. Deshalb bitte man darum, die Fahrradbügel unter Berücksichtigung der Mindestgehwegbreite wenigstens 1,20 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt aufzustellen, ohne den Fußverkehr einzuschränken.

 

Die Umsetzung der Forderung ist nicht umzusetzen, weshalb die Stadtverwaltung die folgenden Alternativen prüfte:

 

  1. Platzierung der Fahrradbügel auf dem Spielplatz selbst

Auf der linken Seite des Spielplatzes am Eingang befindet sich eine kleine Freifläche. Die Fahrradbügel hier zu installieren gestaltet sich jedoch aus Sicht des Baumschutzes sehr schwierig. Zu beachten ist laut des Fachbereiches Klima und Umwelt die Spielplatzsatzung der Stadt Aachen: Hier wird in § 7, Satz 2 Abs. b erwähnt dass das Abstellen von Fahrzeugen auf Spielplätzen ein Ordnungswidrigkeit darstellt

 

  1. Abgrenzung des vorgesehenen Fahrradbügelbereichs durch die Installation einer weiteren Umrandung

Die Möglichkeit den bereits vorgesehenen Bereich abzugrenzen und damit einen weiteren Randstein auf der Bordsteinfläche zu schaffen, stellt keine dauerhafte Lösung dar. Fahrräder müssten über den weiteren Randstein angehoben werden. Bislang gibt es in der Stadt keine vergleichbare Situation. Laut der Abteilung Straßenplanung- und bau würden enorm hohe Kosten für die Maßnahme nicht rechtfertigt werden können.

 

 

Im Ergebnis sind die Fahrradbügel in der Nähe des Spielplatzes nicht an der am 25.01.2023 beschlossenen Stelle zu realisieren. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, den Beschluss zu Variante 1 ersatzlos aufzuheben. Der Beschluss zu Variante 2 bleibt hiervon unberührt.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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