Entscheidungsvorlage - FB 61/0753/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Fahrradbügelstandorte in Kornelimünster/Walheim
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez III FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Entscheidung
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|
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25.10.2023
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Verwaltung erhielt im Laufe der letzten Monate von mehreren Bürger*innen bzw. Vereinen aus Kornelimünster/Walheim Hinweise für neue Fahrradbügel-Standorte. Die Verwaltung hat die Standorte geprüft, die Ergebnisse werden im Folgenden vorgestellt:
Standorte
1. Abteigarten/Promenade:
An diesem Standort wären insgesamt vier Bügel realisierbar. In diesem Bereich wünscht sich der Förderkreis Abteigarten Kornelimünster Abstellmöglichkeiten für Besucher*innen, die mit dem Fahrrad anreisen.
2. Abteigarten (gegenüber dem Abteitor):
Hier wären zwei Bügel realisierbar. Auch dieser Wunsch stammt vom Förderkreis Abteigarten Kornelimünster. In diesem Bereich befinden sich bislang keine Abstellmöglichkeiten für Fahrräder.
3.Schmithofer Straße Ecke Bergfeld:
An dieser Stelle sind vier Bügel realisierbar. Im direkten Umfeld befindet sich die Kirche sowie das Pfarrheim. Beide Einrichtungen verfügen bisher über keine Abstellmöglichkeiten für Fahrräder.
Vorschlag Verwaltung
Die Verwaltung schlägt vor, auf den betrachteten Standorten die jeweiligen Fahrradbügel aufzustellen.
Kosten
Für die 10 Fahrradbügel ist mit Kosten in Höhe von rund 4.000 € zu rechnen. Die Mittel stehen beim bei PSP-Element 5-120102-900-10000-300-1/4-120102-986-6 "Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm)" bereit.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
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PSP-Element 5-120102-900-10000-300-1 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm) | |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 2.184.600,32* | 2.184.600,31 | 2.400.000 | 2.400.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 2.184.600,32 | 2.184.600,32 | 2.400.000 | 2.400.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
PSP-Element 4-120102-986-6 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm) | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 511.360,11** | 511.360,11 | 360.000 | 360.000 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 841.883,47*** | 841.883,47 | 750.000 | 750.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 1.353.243,58 | 1.353.243,58 | 1.110.000 | 1.110.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
*Haushaltsansatz 2023 i.H.v. 800.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2022 i.H.v. 1.384.600,32 €
**Haushaltsansatz 2023 i.H.v.120.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2022 i.H.v. 391.360,11 €
***Haushaltsansatz 2023 i.H.v. 250.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2022 i.H.v. 591.883,47 €
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
| X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
|
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
| X |
| nicht bekannt |
Die Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz ist nicht ermittelbar. Es kann davon ausgegangen werden, dass vermehrt Bürger*innen auf das Rad umsteigen, wenn es vermehrt sichere Möglichkeiten zum Abstellen der Fahrräder gibt. Dies ist allerdings nicht messbar, daher kann auch kein Effekt auf die CO2 – Emissionen ermittelt werden.
Die Maßnahme hat keine Relevanz für die Klimafolgenanpassung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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