Entscheidungsvorlage - FB 45/0329/WP18-1

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ergänzung zur Vorlage Auswahl der Familienzentren und Elterncafés für das Kitajahr 2023/2024(FB 45/0329/WP18) zur Kenntnis und beschließt die kommunale Förderung des Verbundes der Kindertagesstätte Am Höfling 10 (Stadt Aachen) und der Kindertagesstätte Branderhofer Weg 14 (Evangelischer Frauenverein Aachen) auch im KiTa-Jahr 2023/24 fortzuführen.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Ausgangslage und Vorschlag der Verwaltung für die kommunale Förderung

 

Wie in der Vorlage „Auswahl der Familienzentren und Elterncafés für das Kitajahr 2023/2024“ vom 25.04.2023 (FB 45/0329/WP18) aufgeführt, befinden sich im Kitajahr 2023/ 2024 folgende Tageseinrichtungen für Kinder in der kommunalen Förderung als Familienzentrum, wovon zwei Einrichtungen im Verbund agieren:

 

  1. Städtische Tageseinrichtung für Kinder Lochnerstraße 60 (Stadt Aachen)
  2. Kindertagesstätte St. Monika, Rollefstraße 2 im Verbund mit Kindertagesstätte Erlöserkirche, Hermann-Löns-Straße 6 (beide pro futura)
  3. Kindertagesstätte St. Fronleichnam, Schleswigstraße 3 (pro futura)

 

Bei der Bearbeitung der Zuwendungsbescheide wurde festgestellt, dass der Verbund der  Kindertagesstätte Am Höfling 10 (Stadt Aachen) und der Kindertagesstätte Branderhofer Weg 14 (Evangelischer Frauenverein Aachen), die sich seit vielen Jahren im Verbund in der kommunalen Förderung befinden, nicht aufgeführt sind.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die kommunale Förderung des Verbundes der Kindertagesstätte Am Höfling 10 (Stadt Aachen) und der Kindertagesstätte Branderhofer Weg 14 (Evangelischer Frauenverein Aachen) auch im KiTajahr 2023/24 fortzuführen.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

4-060101-804-2, SK 52790000

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

309.200

309.200

996.000

996.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-309.200

-309.200

-996.000

-996.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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