Entscheidungsvorlage - Dez II/0030/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Entwurf des Doppelhaushalts für die Jahre 2024/2025 einschließlich der hierin ausgewiesenen Erhöhung der Verbandsumlage zur Deckung des erhöhten Personal- und Zinsaufwandes zustimmend zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt, die Empfehlung an die von der Stadt Aachen entsandten Mitglieder der Verbandsversammlung auszusprechen, der hiermit verbundenen Erhöhung des Umlageanteils der Stadt Aachen auf 335.089 € (für das Jahr 2024) bzw. 341.625 € (für das Jahr 2025) zuzustimmen. Er verbindet diese Empfehlung mit der Maßgabe, dass sich zukünftig ergebende finanzielle Mehrbedarfe grundsätzlich durch den Zweckverband durch Einsparungen an anderer Stelle zu decken sind. Insoweit wird die Verbandsumlage auf den Stand des vorliegenden Entwurfs für die Jahre 2024 und 2025 gedeckelt.

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Entwurf des Doppelhaushalts für die Jahre 2024/2025 einschließlich der hierin ausgewiesenen Erhöhung der Verbandsumlage zur Deckung des erhöhten Personal- und Zinsaufwandes zustimmend zur Kenntnis. Er empfiehlt den von der Stadt Aachen entsandten Mitgliedern der Verbandsversammlung, der hiermit verbundenen Erhöhung des Umlageanteils der Stadt Aachen auf 335.089 € (für das Jahr 2024) bzw. 341.625 € (für das Jahr 2025) zuzustimmen. Er verbindet diese Empfehlung mit der Maßgabe, dass sich zukünftig ergebende finanzielle Mehrbedarfe grundsätzlich durch den Zweckverband durch Einsparungen an anderer Stelle zu decken sind. Insoweit wird die Verbandsumlage auf den Stand des vorliegenden Entwurfs für die Jahre 2024 und 2025 gedeckelt.

 

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung und den Beschluss des Rates der Stadt zustimmend zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

  1. Veranlassung / Vorgehen

Am 13.06.2023 wurde der Entwurf der Haushaltssatzung 2024/2025 (als Anlage in zwischenzeitlich geringfügig angepasster Fassung beigefügt) in die Zweckverbandsversammlung eingebracht. Die Beschlussfassung hierzu ist in der Sitzung der Zweckverbandsversammlung am 01.12.2023 vorgesehen.

 

Die Verwaltung hat sich bei ihrer Prüfung des Haushaltsentwurfs erneut mit der Städteregion abgestimmt und hinsichtlich der vorliegenden Vorlage an der dortigen Vorlage Nr. 2023/0379 für die Sitzung des Städteregionstages am 28.09.2023 orientiert. Hierbei sind auch gewonnene Erkenntnisse aus einer gemeinsamen Informations- und Abstimmungsveranstaltung des Zweckverbandes mit Verwaltungsvertretern der Mitgliedskörperschaften berücksichtigt.

 

Aus terminlichen Gründen konnte diesmal die sonst übliche Beratungsfolge, nach der zunächst der fachlich zuständige Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung zu befassen wäre, nicht eingehalten werden. In Abstimmung mit dem dortigen Ausschussvorsitzenden kann ausnahmsweise in der jetzt vorgesehenen Beratungsfolge behandelt werden; die Vorlage wird dem Fachausschuss für seine nächste Sitzung am 12.12.2023 zur Kenntnis gebracht.

 

 

  1. Eckdaten / Stellungnahme zum Haushaltsentwurf 2024/205

Der vorliegende Entwurf sieht im Ergebnishaushalt ein Volumen von 3.798.072 € für das Haushaltsjahr 2024 vor und für das Jahr 2025 in Höhe von 4.010.003 €. Für das Haushaltsjahr 2023 wurde dagegen ein Volumen von 3.288.086 € beschlossen. Als wesentliche Gründe für die erhöhten Haushaltsansätze gegenüber dem Vorjahr - alleine im Vergleich 2023 zu 2024 eine Veränderung von rd. + 500 T€ - benennt der Zweckverband gestiegene Personal- und Versorgungsaufwendungen sowie Mehraufwendungen für PR / Öffentlichkeitsarbeit aufgrund neuer Projektaktivitäten. 

 

Nach § 5 des Entwurfs der Haushaltssatzung wird der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung – gegenüber den Vorjahren unverändert – auf einen Bestand von 1 Mio. € festgesetzt.

 

Die von den Mitgliedskörperschaften insgesamt zu zahlende Zweckverbandsumlage wird in § 6 der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 in Höhe von 1.722.185 € und für das Jahr 2025 in Höhe von 1.755.773 € festgesetzt. Gegenüber dem Jahr 2023 (1.527.085 €) bedeutet dies einen Anstieg um 195.100 € (für das Jahr 2024) bzw. 228.688 € (für das Jahr 2025).

 

Auf die Stadt Aachen entfällt hiervon auf Basis des Einwohnerschlüssels eine anteilige Umlage in Höhe von 335.089 € für das Jahr 2024 sowie 341.625 € für das Jahr 2025. Gegenüber dem Jahr 2023 bedeutet dies einen neuerlichen Anstieg um 37.689 € (für das Jahr 2024) bzw. 44.225 € (für das Jahr 2025).

 

In seiner Sitzung am 10.11.2021 hat der Rat der Stadt Aachen im Rahmen der Beschlussfassung über den Haushaltsentwurf des Zweckverbandes für die Jahre 2022/2023 (Vorlage Nr. FB 02/0088/WP18) die Auffassung bestätigt, dass (angesichts der bisherigen Umlagesteigerungen in den Vorjahren) „sich eventuell ergebende zukünftige finanzielle Mehrbedarfe ab dem Haushaltsjahr 2022 durch den Zweckverband durch Einsparungen an anderer Stelle zu decken sind. Insoweit wird die Verbandsumlage auf den Stand des Jahres 2020 gedeckelt.“ Aus Sicht der Verwaltung soll an dieser Maßgabe für die Haushaltsführung des Zweckverbandes auch weiterhin grundsätzlich festgehalten werden.

 

Es ist festzustellen, dass der Zweckverband dieser Erwartungshaltung auch bei der aktuellen Haushaltsplanung für die Jahre 2024/2025 insoweit gerecht geworden ist, als ausschließlich unabweisbare Mehraufwendungen, die den Verband nach Grund und Höhe unverschuldet erreichen, über die erhöhte Verbandsumlage an die Mitgliedskörperschaften weiterbelastet werden. Die Geschäftsführung hat hierzu für die (gegenüber 2023) um 195.100 € erhöhte Umlage im Jahr 2024 ausschließlich die folgenden Positionen benannt und erläutert:

Erhöhte Personalaufwendungen als Folge der neuen Tarifabschlüsse  175.600 €

Erhöhte Zinsaufwendungen für den Liquiditätskredit aufgrund der

Entwicklung an den Finanzmärkten      19.500 €

 

Weitere Aufwandserhöhungen sind nach den Angaben der Geschäftsführung nicht Teil der erhöhten Verbandsumlage, sondern werden durch Einsparungen an anderer Stelle im Haushalt oder durch Fördermittel gedeckt. Hinsichtlich der Unwägbarkeiten am Zinsmarkt wurde zur Absicherung der mittelfristigen Finanzplanung eine längerfristige Finanzierungsvereinbarung mit dem Kreditinstitut getroffen.

Darüber hinaus hat die Geschäftsführung eigene, nachhaltige Einsparungen zur Haushaltsentlastung dargestellt und insbesondere zugesichert, dass die derzeit in Arbeit befindliche - und ebenfalls zum Beschluss in der Verbandsversammlung am 01.12.2023 vorgesehene - Konzeption zur künftigen Neuausrichtung des Zweckverbandes gegebenenfalls durch weitere Umschichtungen im bestehenden Haushalt, jedenfalls aber ohne Zusatzaufwand für die Mitgliedskörperschaften, umgesetzt wird.

 

Nachstehend die Ansätze der wesentlichen Haushaltspositionen im Überblick:

 

Ansätze lt. Hh.Entwurf

2023

2024

2025

2026

2027

 

Ordentliche Erträge  

3.288.086 €

3.798.072 €

4.010.003 €

4.073.657 €

4.132.883 €

Hiervon

 

 

 

 

 

Zuschüsse / Zuweisugen

1.756.501 €

2.075.887 €

2.254.230 €

2.282.118 €

2.296.322 €

Zweckverbandsumlage

1.527.085 €

1.722.185 €

1.755.773 €

1.791.539 €

1.836.561 €

 

Ordentl. Aufwendungen

3.282.586 €

3.773.072 €

3.985.003 €

4.048.657 €

4.107.883 €

Hiervon

 

 

 

 

 

Personal- & Versorgungs-

aufwendungen.

2.183.196 €

2.575.327 €

2.755.672 €

2.863.236 €

2.948.762 €

 

Bei dem erhöhten Umlagebedarf für die Jahre 2024 und 2025 handelt es sich nach alldem um eine notwendige, zusätzliche Finanzausstattung um den Zweckverband in seinem Bestand zu sichern und dabei arbeits- und handlungsfähig auszustatten. Die Verpflichtung hierzu obliegt den ihn tragenden Mitgliedskörperschaften.

 

 

  1. Finanzielle Auswirkungen

Ausgehend von den Einwohnerzahlen am 30.06.2022 ermittelt sich folgende anteilige Zweckverbandsumlage für die Stadt Aachen, die bei PSP-Element 4-150101-923-2 entsprechend zu berücksichtigen ist:

 

2024  335.089 €

2025  341.625 €

 

Für die Jahre der Mittelfristplanung 2026 und 2027 wird die Stadt Aachen eine weitere, anteilige Erhöhung der Zweckverbandsumlage - wie im o.a. Entwurf des Haushaltsplans vorgesehen - in die eigene Haushaltsplanung nicht übernehmen.

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025-2026

Fortgeschriebener Ansatz 2025-2026

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025-2026

Fortgeschriebener Ansatz 2025-2026

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

297.400

335.100

594.800

683.400

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-37.700

-88.600

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

xx

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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