Kenntnisnahme - FB 61/0784/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Verwaltung schlägt vor, die bestehende Ausfahrt neben dem Haus Alt-Haarener Straße Nr. 219 zu verbessern.

Dazu sollen die vorhandenen Haltverbote als Markierungen eingekürzt werden, damit eine rechtssichere Ahndung der Verkehrsverstöße erfolgen kann.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit einem gemeinsamen Antrag vom 21.02.2022 haben die Fraktionen der Bezirksvertretung Aachen-Haaren die Probleme geschildert, die Kraftfahrende beim Ausfahren aus der Straße „Sackgasse“ auf die Alt-Haarener Straße wegen der links und rechts am Fahrbahnrand sichtbehindernd parkenden Fahrzeuge haben.

Auf Vorschlag der Verwaltung auf den Antrag wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren am 07.12.2022 daher beschlossen, die drei letzten Parkstände vor den Häusern Alt-Haarener Straße 215 - 219 sowie den ersten Parkstand vor dem Haus-Nr. 231 wegzunehmen, um ein verkehrssicheres Ausbiegen aus der Straße „Sackgasse zu ermöglichen. Weitergehend wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob gegebenenfalls besser geeignete Maßnahmen in Betracht kommen könnten.

Dazu wurde aus dem Kreis der Bezirksvertretung Aachen-Haaren der Vorschlag unterbreitet, dass die Straße „Sackgasse“ aus Richtung von der Alt-Haarener Straße (von Haus-Nr. 201 bis 205) als Sackgasse ausgewiesen wird und das neben dem Haus Alt-Haarener Straße 219 nur noch die Einfahrt in die Sackgasse ermöglicht wird und die Ausfahrt durch das Verkehrszeichen 267 (Verbot der Einfahrt) verboten wird.

Nach Prüfung der Situation vor Ort wurden unabhängig durch Vertreter*innen der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde festgestellt, dass die Verkehrsteilnehmer*innen aus beiden Richtungen in die Straße „Sackgasse“ einfahren können, jedoch nur über die Zufahrt an Haus-Nr. 201 bis 205 ausfahren können. Damit würde es sich um eine „unechte“ Einbahnstraße und eine „unechte“ Sackgasse handeln.  Aus polizeilicher Sicht sollte die Beschilderung mit dem Verkehrszeichen Sackgasse (Vz. 357-50) mit der Durchlässigkeit für den Radverkehr und Fußgänger*innen nur vorgenommen werden, wenn es sich um eine tatsächlich bauliche Sackgasse handelt.

Bezüglich einer solchen Veränderung ist zu beachten, dass zukünftig die Anwohner*innen und Anlieferverkehre in der schmalen Sackgasse in mehreren Zügen rangieren müssten, wenn über die Ein- und Ausfahrt an Haus Nr. 201 bis 205 eingefahren / ausgefahren würde. Dieses Rangieren würde eine erhöhte Unfallgefahr darstellen. Weiterhin befindet sich in der Straße „Sackgasse“ an der Ausfahrt eine Pizzeria, wodurch das Fahrzeugaufkommen in diesem Bereich ebenfalls erhöht wird und auch der Besucherverkehr in der Straße wenden muss. Bei Besichtigungen vor Ort wurde festgestellt, dass viele Verkehrsteilnehmer*innen verbotswidrig ihr Fahrzeug direkt vor der Pizzeria abstellten und dann eine Ein- und Ausfahrt aus der Straße „Sackgasse“ nicht möglich war. Auch durch die Lage der Bushaltestelle „Haaren-Denkmal“ und der dortigen Lichtsignalanlage wird der ein- und ausfahrende Verkehr durch Sichteinschränkungen massiv beeinträchtigt, weil dort vermehrt ein Rückstau festzustellen ist. Aufgrund der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) soll bei Haltestellen besonders auf die Übersichtlichkeit geachtet werden, damit alle Verkehrsteilnehmer sich frühzeitig auf die Haltestellensituation einstellen können. Diese Übersichtlichkeit ist an der Ein- und Ausfahrt der Straße „Sackgasse“ nicht gegeben, weil alle Verkehrsteilnehmer z.B. beim Ausfahren nach links auf den Verkehr aus Richtung Würselener Straße oder bereits anfahrenden Verkehr aus Richtung Kaninsberg achten müssen.

Die Verwaltung schlägt daher vor, die bestehende Ausfahrt aus der Straße „Sackgasse“ neben dem Haus Nr. 219 zu verbessern. Dazu sollen die noch vorhandenen Halteverbote als Markierungen eingekürzt werden, damit eine rechtssichere Ahndung der Verkehrsverstöße erfolgen kann.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

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0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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