Kenntnisnahme - FB 36/0334/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Mittelbereitstellung, Spielplatz Stettiner Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- FB 36/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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31.10.2023
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Beim Ausbau des Spielplatzes Stettiner Straße ist es aufgrund umfangreicher Bodenarbeiten in Teilbereichen zu einer überplanmäßigen Mittelerhöhung über der Erheblichkeitsgrenze gekommen. Es wurden zwei Nachträge von der ausführenden Baufirma eingereicht. Der 1. Nachtrag belief sich auf 24.333,34 Euro und der 2. Nachtrag auf eine Summe von 29.935,46 Euro.
Zur Abwicklung der Baumaßnahme ist die Bewilligung des 2. Nachtrags notwendig.
Hauptverantwortlich für die Mehrkosten sind die im folgenden erläuterten Bodenarbeiten. Bei der Umgestaltung des Spielplatzes Stettiner Straße waren laut Bodenproben Baufelder mit unterschiedlichen Ansprüchen der Entsorgung des Erdreiches vorhanden. Die ausgehobenen Erdmassen mussten zum Teil noch einmal beprobt werden, da Teilbereiche mit schadstoffhaltigen „Ascheadern“ durchzogen waren. Darüber hinaus mussten weitere Massen nach einer Nachbeprobung teuer entsorgt werden, als zunächst im Haupt-LV veranschlagt.
Bereits für den o.g. 1. Nachtrag reichten die Ansatzmittel des PSP-Elementes 5-130101-000-02900-300-1 „Spielplatz Stettiner Str.“ nicht gänzlich aus, so dass schon im Mai 2023 eine überplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO in Höhe von insgesamt 7.146,88€ erforderlich war.
Zusammen mit den nun aktuell benötigten Mitteln in Höhe von 29.935,46€ für den 2. Nachtrag wird die Erheblichkeitsgrenze in Höhe von 30.000,00€ überschritten.
Die Deckung erfolgt durch das PSP-Element 5-130101-900-03100-300-1 „Spiel- und Bolzplätze“, Finanzposition 78350000 „Investitionsauszahlung für Festwerte“.
Hiervon werden die Mittel zur konkreten Maßnahme „Spielplatz Stettiner Str.“ verlagert.
Da die Rechnung für den 2. Nachtrag bereits vorlag und die Stadt Aachen ihrer Zahlungsverpflichtung gegenüber der ausführenden Firma nachkommen musste, wurde die Rechnung für den 2. Nachtrag ausnahmsweise vorab aus der allgemeinen Position 5-130101-900-03100-300-1 „Spiel- und Bolzplätze“ bezahlt.
Im Anschluss an die Mittelverlagerung wird eine Umbuchung der Kosten zur Maßnahme „Spielplatz Stettiner Str.“ erfolgen.
Der Finanzausschuss wird um Kenntnisnahme der o.g. Vorgehensweise gebeten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
5-130101-000-02900-300-1 Spielplatz Stettiner Straße, 78310000 Erwerb von Vermögensgegenständen oberhalb der Wertgrenze,
78350000 Investitionsauszahlung für Festwerte, 78530000 Sonstige Baumaßnahme
| JA | NEIN |
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2023*) | Fortgeschriebener Ansatz 2023**) | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 521.684,78 | 551.620,24 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | -521.684,78 | -551.620,24 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -29.935,46 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden
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1-130101-000-3 Öffentliches Grün, 52560000 Aufwand für Festwerte
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | -54.431,29****) | -54.431,29****) | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | -54.431,29****) | -54.431,29****) | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
*) Fortgeschriebener Ansatz 2023: davon 514.537,90€ Ermächtigungsübertragung aus dem Vorjahr, zuzügl. bereits erfolgter überplanmäßige Mittelbereitstellung i.H.v. 7.146,88€
**) nach beabsichtigter überplanmäßigen Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO in Höhe von 29.935,46€ bei der Finanzposition 78530000 „Sonstige Baumaßnahme“
***) konsumtive Auswirkung des Festwertes, als Ermächtigungsübertragung aus dem Vorjahr
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |