Kenntnisnahme - E 18/0153/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Antrag gilt damit als behandelt.


 

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Erläuterungen

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung

 

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz  

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:   

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig  

 

 

 

x

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering      mittel         groß           nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

O vollständig

O überwiegend (50% - 99%)

O teilweise (1% - 49 %)

O nicht

X           nicht bekannt

Erläuterungen:

Mit dem Antrag „Entschärfung des entstandenen Gefahrenbereichs auf dem Verbindungsweg zwischen Bahnbücke Amstelbachstr. und der Ortslage Uersfeld (Uersfelder Pfad/“Köttelpfad“)“ beauftragt die Fraktion der CDU in der Bezirksvertretung Richterich-Horbach den Aachener Stadtbetrieb eine Stellungnahme zum weiteren Vorgehen in genannter Sache abzugeben.

 

Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung:

Der Uersfelder Fußpfad wird als direkte Verbindung zwischen den Ortslagen Richterich und Uersfeld intensiv durch Fuß- und Radverkehr genutzt.

Ausgewiesen ist der Wegeverlauf dabei als Fuß-/Gehweg, der für den Radverkehr freigegeben ist. Diese Widmung räumt eine Nutzung durch Radfahrer*innen ein, solange der vorrangige Fußverkehr nicht behindert oder gefährdet sowie die Schrittgeschwindigkeit nicht überschritten wird.

Für den gewöhnlichen Radverkehr schildert das Fahrrad-Knotenpunktsystem die asphaltierte und parallel zum Uersfelder Fußpfad verlaufende Route entlang der Roemonder Straße aus.

Im Zuge zahlreicher Bürgeranfragen zur Ausbesserung der Wegedecke wurde im Frühjahr 2023 kurzfristig die Deckschicht des Fußpfads mit Kalksteinsplitt erneuert. Das hierbei verwendete, regionale Material wurde grundsätzlich nach bewährter Bauweise fachgerecht verbaut.

Nach Durchführung der Arbeiten kam es bedauerlicherweise zu einer über Wochen äußerst trockenen Witterung, sodass die kalkhaltigen Feinanteile des verwendeten Materials nicht ausreichend abbinden und eine stabile Wegedecke bilden konnten.

Zeitgleich kam es durch intensive Beanspruchung zu einer mechanischen Entmischung des Splitts, woraus der aktuelle Zustand des Weges resultierte.

Um eine angemessene und barrierefreie Nutzung des beliebten Verbindungswegs sicherzustellen, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung von Mobilitätshilfen, wurden die notwendigen Arbeiten an der Wegedecke in der Zwischenzeit durch die Mitarbeiter*innen des Aachener Stadtbetriebs bereits durchgeführt.

Das Auftreten einzelner „Wasserlöcher“ oder Pfützen auf der über 600 m langen Wegestrecke nach entsprechenden Wetterereignissen lässt sich dabei auch zukünftig nicht in Gänze ausschließen.

Der abgetragene Splitt wird, nach Güte und Verwendbarkeit, an anderer Stelle wieder verbaut werden.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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