Entscheidungsvorlage - FB 37/0022/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, seine Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Auszahlungen i.H. von insgesamt 150.000 € zu den Produkten 021501 - Brandbekämpfung (120.000 €) - und 021701 - Notfallrettung (30.000 €) zur kurzfristigen Umsetzung der Baumaßnahme „Umbau Feuer- und Rettungswache Süd Berufsfeuerwehr (BF) und Gerätehaus Freiwillige Feuerwehr (FF) Kornelimünster“ zu erteilen.

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, seine Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Auszahlungen i.H. von insgesamt 150.000 € zu den Produkten 021501 - Brandbekämpfung (120.000 €) - und 021701 - Notfallrettung (30.000 €) zur kurzfristigen Umsetzung der Baumaßnahme „Umbau Feuer- und Rettungswache Süd Berufsfeuerwehr (BF) und Gerätehaus Freiwillige Feuerwehr (FF) Kornelimünster“ zu erteilen.

 

 

Der Rat der Stadt Aachen erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Auszahlungen i.H. von insgesamt 150.000 € zu den Produkten 021501 – Brandbekämpfung (120.000 €) und 021701 - Notfallrettung (30.000 €) zur kurzfristigen Umsetzung der Baumaßnahme „Umbau Feuer- und Rettungswache Süd Berufsfeuerwehr (BF) und Gerätehaus Freiwillige Feuerwehr (FF) Kornelimünster“.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Am Standort der Wache 2 in Kornelimünster ist eine dringende Umbaumaßnahme zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der dort stationierten Einheiten des Rettungsdienstes und der Berufsfeuerwehr erforderlich.

Die Wache 2 der Berufsfeuerwehr Aachen liegt im Stadtteil Kornelimünster und beherbergt neben einem Basiszug (Hilfeleistungslöschfahrzeug und Drehleiter mit acht Funktionen Personal) und einem Tanklöschfahrzeug (derzeit ohne Personal) der Berufsfeuerwehr auch den Löschzug Kornelimünster der Freiwilligen Feuerwehr sowie eine Rettungswache mit zwei Rettungswagen des Rettungsdienstes mit insgesamt sechs Funktionen.

 

Grundsätzlich ist bekannt, dass die Wache 2 mindestens sanierungswürdig ist; aktuell laufen verwaltungsseitige Abstimmungen mit dem Ziel, eine langfristige Lösung zur Unterbringung der dort stationierten Einheiten an einem anderen Standort in Kornelimünster zu erreichen auf Grundlage der Vorgaben von Brandschutz- und Rettungsdienstbedarfsplan und unter Berücksichtigung der (arbeits-) rechtlichen Vorgaben. Die Umsetzung ist in einem Zeitraum von ca. 5-10 Jahren vorgesehen mit der Folge, dass bis zur Fertigstellung einer neuen Wache die Nutzung der Bestandswache notwendig ist.

 

Kurzfristig hat sich daher der Bedarf einer baulichen Anpassung im Bestandsgebäude ergeben. Auch diese resultiert aus den Forderungen der Bedarfspläne aus Brandschutz und Rettungsdienst und stellt somit eine Umsetzung der in diesen Plänen bereits beschlossenen Vorgaben/Maßnahmen dar.

 

Im Detail ist die zusätzliche Stationierung eines festbesetzten Tanklöschfahrzeuges (TLF) auf jeder Wache der Berufsfeuerwehr erforderlich. Zudem ist für die rettungsdienstliche Abdeckung im südlichen Stadtgebiet die Stationierung von zwei festbesetzten Rettungswagen (RTW) sowie einem springerbesetzten RTW erforderlich. Zunächst wurde notdürftig die Unterbringung einer zusätzlichen Besatzung eines RTW auf Wache 2 realisiert, wodurch der springerbesetzte RTW derzeit nicht stationiert werden kann. Hierbei sind in der Güterabwägung einige grundsätzliche Anforderungen an die Unterbringung des Personals außer Acht gelassen worden.

 

  • Aktuell sind keine ausreichend getrennte Unterkünfte für weibliche und männliche Kolleg*innen vorhanden.
  • Es findet eine Durchmischung der Ruhebereiche von Brandschutz und Rettungsdienst statt.
  • Es findet aktuell immer eine gesamte Alarmierung der Wache statt, obwohl ggf. nur ein Fahrzeug ausrückt.
  • Es sind keine auskömmlichen Räumlichkeiten für die Ausbildung von Notfallsanitäter*innen vorhanden.

 

Zukünftig wird einer der beiden RTW an einen anderen Standort ausgelagert und mit Auszug wird der Platz frei, um dort die Besatzung des TLF unterzubringen sowie den springerbesetzten RTW zu stationieren. In diesem Zuge sollen die genannten Probleme behoben und eine regelgerechte Unterkunft für das Personal hergestellt werden.

Ferner muss auch die veraltete und teilweise sicherheitsrelevante Elektroinstallation in Teilen überholt und ersetzt werden, da diese nicht mehr heutigen Sicherheits- und Technikstandards entspricht.

 

Folgende Maßnahmen sind im Detail geplant:

 

  • Getrennte Ruhebereiche für Rettungsdienst und Brandschutz
    • Optimierte Laufwege zu den Fahrzeugen
    • Getrennte Alarmierung und somit Verbesserung der Arbeitssicherheit für die Kolleg*innen
    • Einrichtung eines Besprechungsbereichs für die Ausbildung im Rettungsdienst
  • Trennung von Ruheräumen für weibliche und männliche Kolleg*innen
    • Eigene Ruheräume/klare Geschlechtertrennung im Brandschutz und Rettungsdienst
    • Anpassung eines Sanitärraumes an die Bedürfnisse weiblicher Kolleginnen
  • Modernisierung der elektrotechnischen Installationen
    • Getrennte Ansteuerung der Funktionsbereiche für die Alarmierung
    • Getrennte Ansteuerung der Alarmlichter
    • Grundsätzliche elektrotechnische Überarbeitung

 

Die Planungsphase ist abgeschlossen und die Kostenermittlung ergibt einen Investitionsbedarf i.H. von 150.000 €. Die benötigten Haushaltsmittel werden durch Sperrung bei folgenden PSP-Elementen bereitgestellt:

 

5-021501-900-01600-900-1 (Kostenart 78310000) Feuerlöschübungsanlage: 71.000 €.

 

5-021701-900-05100-300-1 (Kostenart 78650000) 3. Bauabschnitt Hauptwache Stolberger Straße: 79.000 €.

 

Gemäß § 83 Abs. 2 GO bedarf die Genehmigung der notwendigen außerplanmäßigen Mittel i.H. von 150.000 € der vorherigen Zustimmung des Rates, da die Auszahlung erheblich ist.

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

Produkt 021501 - Brandbekämpfung

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

120.000

0

0

0

0

Ergebnis

0

120.000

0

0

0

120.000

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-120.000

- 120.000

 

 

Deckung ist gegeben1

 

 

 

Produkt 021701 - Notfallrettung

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

30.000

0

0

0

0

Ergebnis

0

30.000

0

0

0

30.000

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-30.000

- 30.000

 

 

Deckung ist gegeben1

 

 

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

Es werden für die Maßnahme in den jeweiligen Produkten neue PSP-Elemente mit der Beschreibung "Umbau Feuer- und Rettungswache Süd Berufsfeuerwehr und Gerätehaus FF Kornelimünster" mit der Kostenart 78650000 eingerichtet.

 

 

1 Deckung durch Sperre bei folgenden PSP-Elementen:

 

5-021501-900-01600-900-1 (Kostenart 78310000) Feuerlöschübungsanlage: 71.000 €.

 

5-021701-900-05100-300-1 (Kostenart 78650000) 3. Bauabschnitt Hauptwache Stolberger Straße: 79.000 €.

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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