Entscheidungsvorlage - FB 11/0152/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Herr Dr. Markus Kremer wird mit Wirkung vom 01.04.2024 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 8 Jahren zum Beigeordneten für das Dezernat Personal, Feuerwehr und Sport (Dez. V) der Stadt Aachen wiedergewählt.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Herr Dr. Markus Kremer wurde zum 01.04.2016 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von acht Jahren zum Beigeordneten gewählt. Die achtjährige Amtszeit von Herrn Dr. Kremer als Beigeordneter für das Dezernat Personal, Feuerwehr und Sport endet mit Ablauf des 31.03.2024.

 

§ 71 Abs. 5 GO NRW regelt die Wiederwahl der Beigeordneten und verpflichtet hauptamtliche Beigeordnete, eine erste (und zweite) Wiederwahl anzunehmen, wenn sie spätestens drei Monate vor Ablauf der Wahlzeit wiedergewählt werden. Über die Wiederwahl darf frühestens sechs Monate vor Ablauf der Wahlzeit der/des Beigeordneten entschieden werden.

 

Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Wiederwahl von Herrn Dr. Kremer liegen vor.

 

Hinsichtlich der Eingruppierung von Herrn Dr. Kremer richtet sich die Besoldung nach der Verordnung über die Eingruppierung der kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit und die Gewährung von Aufwandsentschädigungen durch die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts (Eingruppierungsverordnung - EingrVO - ) für das Land NRW.

 

Herr Dr. Kremer ist derzeit aufgrund des § 2 Abs. 4 Eingruppierungsverordnung (EingrVO) 1. Alternative unter Berücksichtigung des Umfangs, der Schwierigkeit und der Bedeutung der Aufgaben in der Höchstbesoldungsgruppe B 5 LBesO B eingruppiert.

 

Weitergehende Eingruppierungsmöglichkeiten können sich in Abhängigkeit von der gestiegenen Einwohner*innenzahl und aufgrund der Änderung des § 7 EingrVO für die kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit ergeben.
Hierüber wird in der Sitzung am 13.12.2023 informiert und weitere Vorlagen eingebracht.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

Ab dem Zeitpunkt der zweiten Amtszeit in Höhe der gesetzlich zuzahlenden Dienstbezüge und der Gewährung einer Aufwandsentschädigung entsprechend der Eingruppierungsverordnung (EingrVO).

Die derzeitige Besoldungsgruppe B 5 LBesO B NRW bleibt zunächst beibehalten.

 

Weitergehende finanzielle Auswirkungen können sich mit der Eingruppierung nach Besoldungsgruppe B 6 LBesO B NRW in Abhängigkeit des noch ausstehenden Ergebnisses bezüglich der Auswirkungen auf die Eingruppierung der kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte auf Zeit aufgrund der Änderung des § 7 EingrVO und der gestiegenen Einwohner*innenzahl der Stadt Aachen ergeben.

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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