Entscheidungsvorlage - FB 61/0785/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Die Bezirksvertretung Aachen Mitte empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, den Ausführungsbeschluss für die Scheibenstraße gemäß der vorgelegten Ausführungsplanung (2021_007_L und 2021_007_RQ) ), vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2024, zu fassen.

 

Der Mobilitätsausschuss fasst auf Grundlage der vorgelegten Ausführungsplanung zur Scheibenstraße den Ausführungsbeschluss, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2024.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Anlass

Im Frühjahr 2016 hat das Stadtteilbüro Aachen-Nord diverse im Rehm- und Ungarnplatzviertel ansässige Einrichtungen (darunter Kindertagesstätten, Schulen und Seniorenheime) kontaktiert, um einen aktualisierten Stand des Handlungsbedarfs hinsichtlich der Nahmobiliät bei der Akteursschaft im Viertel zu ermitteln. Dabei ergaben sich sowohl räumlich als auch inhaltlich klar definierte Handlungsbereiche. In diesem Zusammenhang soll die Umplanung der Scheibenstraße einer verbesserten Wegebeziehung zwischen den Rehm-Plätzen und dem DEPOT im Übergang zum Quartier Wiesental sowie einer Ausweitung der Aufenthaltsqualität im direkten Bezug zum Oberplatz dienen. Mit diesem definierten Ziel wurde sie als Projekt aus dem Programm „Soziale Stadt Aachen Nord“ zur Städtebauförderung angemeldet.

 

Aktuelle Situation

Die Scheibenstraße ist beidseitig durch mehrgeschossige Gebäude angebaut, verkehrsberuhigt angelegt und laut StVO-Beschilderung als Fußgängerzone ausgewiesen. Ergänzende Beschilderungen weisen zudem freigegebene Ladezeiten an Werktagen und eine für Radverkehr und Fußgänger durchlässige Sackgasse aus. Diese ist am Ausbaubeginn in Höhe Haus Nr. 33 durch herausnehmbare Poller begrenzt. Das Bild der Scheibenstraße ist im Bereich der Ausbaustrecke primär durch die Amberbäume geprägt. Diese sind beidseitig in Baumscheiben gesetzt und unterteilen die Scheibenstraße in einen mittleren und zwei Randbereiche. Der mittlere Bereich kann durch Fahrzeuge befahren werden, die äußeren Bereiche sind aufgrund ihrer Breite hierfür nicht ausgelegt. Zwischen den Amberbäumen boten über viele Jahre Sitzgelegenheiten Raum zum Verweilen. Aufgrund fortschreitenden Verfalls der Holzauflagen und der Mauern sind diese aber nicht mehr nutzbar. Die Brunnenanlage vor Haus Nr. 31 trägt zu einer Steigerung der Aufenthaltsqualität bei. Die gesamte Oberfläche der Scheibenstraße besteht aus rotem Klinkerpflaster. Abschnittsweise unterteilen anthrazitfarbene Natursteinpflasterbänder und -teilflächen das Klinkerpflaster.

Aufgrund der für die heutige Größe der Amberbäume zu klein dimensionierten Baumscheiben haben sich im Laufe der Zeit durch das Wurzelwerk Beschädigungen an den angrenzenden Pflasterflächen ergeben. Das Pflaster wurde durch die Wurzeln angehoben. Hierdurch haben sich Verschiebungen im Pflasterverbund und teilweise Pflastersteinbrüche eingestellt. Des Weiteren sind auch im mittleren Straßenraum an vielen Stellen lockere Klinkerpflaster vorzufinden bzw. wurden diese an verschiedenen Stellen bereits durch „Asphalt-Flicken“ersetzt.

 

Ausführungsplanung

Die Scheibenstraße zwischen Hein-Jansen-Straße und Oberstraße soll zwischen den asphaltierten Zufahrten zu den Tiefgaragen erneuert werden. Der Charakter des vorhanden niveaugleichen Ausbaus soll erhalten bleiben. Durch den Ausbau des Oberplatzes im Süden und des Depots an der Ecke Hein-Janssen-Straße/ Aretzstraße im Norden, sind diesen Bereichen bereits erhöhte Aufenthaltsfunktionen zugeordnet worden. Die Scheibenstraße soll auch künftig als Bindeglied zwischen diesen beiden Bereichen dienen und die Aufenthaltsqualität stärken. Der gesamte Verkehrsraum der Scheibenstraße soll insbesondere zur Nutzung als Spiel- und Aufenthaltsfläche dienen. Der mittlere Fahrbereich soll nur für die notwendige Erreichbarkeit durch Rettungsdienste und Ladeverkehr ausgebaut werden.

Die zu kleinen Baumscheiben werden zu Grünstreifen verbunden, so dass dem Wurzelwerk zukünftig deutlich mehr Raum zur Durchwurzelung und Wasseraufnahme zur Verfügung steht. Um die Grünstreifen vor dem Begehen bzw. Befahren zu schützen, sind Unterpflanzungen sowie Beeteinfassungen vorgesehen. Durch Wurzelsuchschachtungen wurde festgestellt, dass sich das Wurzelwerk primär im Fahrbereich der Scheibenstraße entwickelt hat. Um hier zukünftig weitere Beschädigungen bestmöglich zu verhindern, wird der mittlere Bereich der Scheibenstraße um rd. 8 cm angehoben und mit einem stärkeren Pflastermaterial ausgebaut. Verwendet wird hierzu ein rot nuanciertes Betonsteinpflaster im Format 10x20cm.

Die unter dem Bestandspflaster vorhandene Betonschicht wird herausgestemmt und durch eine Schottertragschicht ersetzt. In den Randbereichen wird das bestehende Klinkerpflaster aufgenommen und auf neuem Bettungsmaterial wieder auf dem vorhandenen Unterbeton verlegt. Hier wird zur Ergänzung des teilweise schadhaften Klinkerpflasters das ausgebaute Material des mittleren Bereiches wiederverwendet.

Die vorhandenen Sitzgelegenheiten werden zwischen den Amberbäumen in Gänze erneuert. Die bestehenden Natursteinbänke vor Haus-Nr. 33 bleiben bestehen und erhalten eine neue Sitzfläche. Abfallsammelbehälter werden an einzelnen, bestehenden Beleuchtungsmasten vorgesehen.

Im östlichen Randbereich (gerade Hausnummern) wird am Bauanfang und –ende zur Unterstützung der Orientierung Blinder- und seheingeschränkter Menschen ein Auffangfeldangelegt. Zwischen diesen beiden Feldern verläuft ein Leitstreifen.

Auf der Hein-Janssen Straße soll eine barrierefreie Querung inkl. einer Querungshilfe geschaffen werden. Hierfür wird ein Teil der begrünten Mittelinsel zu einer Querungsstelle umgebaut. Zudem erhalten die Nebenanlagen in diesem Bereich taktile Leitelemente.

Am Ausbauanfang und Ausbauende der Scheibenstraße sowie im Bereich der Querungsstelle werden insgesamt 13 Fahrradbügel aufgestellt.

 

Die Maßnahme wurde am 16.10.2023 in der Kommission Barrierefreies Bauen vorgestellt. Die dort formulierten Anregungen werden geprüft und – soweit möglich – umgesetzt.

 

Bürger*inneninformation

Eine Bürger*inneninformation in Form einer vertonten PowerPoint Präsentation ist vom 23.10. bis zum 03.11.2023 online unter http://www.aachen.de/scheibenstrasse einsehbar. Die Anregungen der Bürger*innen und eine daraus ggf. resultierende Optimierung bzw. Anpassung der Planung, werden in der Sitzung kurz dargelegt.

 

 

Ausbauelemente

In Anlehnung an die „Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen“ (RStO 12) erhält die Scheibenstraße im Fahrbereich folgenden frostsicheren Aufbau der Belastungsklasse Bk 0,3:

  8,0 cm Pflasterdecke 10/20 cm (rot nuanciert)

  4,0 cm Brechsand-Splitt-Gemisch 0/5 mm

15,0 cm Schottertragschicht

vorh. Frostschutzschicht   

 

Die parallel zum Fahrbereich verlaufenden Gehbereiche werden wie folgt aufgebaut:

 6,0 cm vorh. Klinkerpflaster 10/20 cm (rot)

 4,0 cm Brechsand-Splitt-Gemisch 0/5 mm

vorh. Betonschicht

 

 

Anliegerbeträge

Der Ausbau der Scheibenstraße führt zu keiner Beitragspflicht nach § 8 KAG.

 

Kosten

Die Herstellungskosten betragen nach aktueller Kostenberechnung rd. 1.065.000,- €. Entsprechende Mittel zur Umsetzung wurden für den Haushalt 2024 angemeldet und stehen dann vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2024 bei PSP-Element 5-120102-000-10200-300-1/4-120102-081-7 Tal-, Eintracht-, Scheibenstr. (AC-Nord) zur Verfügung.

Die Scheibenstraße ist ein Teilprojekt des Förderprogramms „Soziale Stadt Aachen-Nord“. Eine Verlängerung des Förderzeitraums bis Ende 2024 ist beantragt.

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 5-120102-000-10200-300-1 Tal-, Eintracht-, Scheibenstraße (AC-Nord

Investive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2023

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

202.800,00

202.800,00

0

0

0

0

Auszahlungen

1.736.428,04*

1.736.428,04

0

0

0

0

Ergebnis

1.533.628,04

1.533.628,04

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 4-120102-081-7 Tal-, Eintracht-, Scheibenstr. (AC-Nord)

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023**

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2023

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

6.300

6.300

0

0

0

0

Abschreibungen

140.000

140.000

0

0

0

0

Ergebnis

146.300

146.300

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

*Haushaltsansatz 2023 i.H.v. 335.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2022 i.H.v. 1.401.428,04 €

**aus Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2022

 

Die Mittel aus dem Ansatz 2023 werden zur Umsetzung des Teilprojekts Talstraße benötigt.

Für das Teilprojekt Scheibenstraße wurden 1.065.000 € zur Haushaltsplanung 2024 angemeldet. Diese Mittel stehen unter dem Vorbehalt der Rechtskraft des Haushalts 2024.
Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

x

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 x

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

 

Die geplanten Maßnahmen zum Umbau der Scheibenstraße sind mit Bezug auf die Klimarelevanz als nicht eindeutig zu betrachten. Aufgrund der Bautätigkeiten und dem Einbau teilweise neuer Materialien entstehen beispielsweise unvermeidbare CO2 - Emissionen. Eine Abmilderung erfolgt jedoch durch die Weiterverwendung der ausgebauten Pflastersteine aus dem Fahrbahnbereich im Gehbereich. Insgesamt wird auf eine ressourcenschonende und umweltverträgliche Ausführung der Maßnahme geachtet. Ein zentraler Punkt hierbei ist das Ziel, alle derzeit vorhandenen Amberbäume zu erhalten und Pflanzlücken zu schließen.

Darüber hinaus entstehen mit dem Umbau der Scheibenstraße bessere Ausgangsbedingungen für Radfahrende durch das erstmalige Aufstellen von 13 Fahrradbügeln, sowie für Sehbehinderte durch den Einbau taktiler Leitelemente, was ein Mobilitätsverhalten zugunsten einer umweltbewussten Fortbewegung unterstützt. Ebenso ist ein positiver Beitrag zur Reduzierung zukünftiger CO2 - Emissionen durch die Neupflanzung von 2 Bäumen zu erwarten. Gleichzeitig wird der Effekt von Kühlung neben der Schattenspende durch die Amberbäume durch die Vergrößerung und Unterpflanzung der vorhandenen Baumbeetflächen gestärkt und eine Entsiegelung von Pflasterflächen vorgenommen.

 

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Anlagen

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