Entscheidungsvorlage - FB 36/0337/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Wander-Knotenpunktsystem im Bezirk Kornelimünster/Walheim hier: Verknüpfung Maarweg-Pascalstraße mit Trasse 3 Variante 2
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- Dr. Peter Gleißner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Entscheidung
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|
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28.11.2023
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Erläuterungen
Erläuterungen:
In der Sitzung des Naturschutzbeirates (NatB) am 15.08.2023 stellte der Fachbereich Klima und Umwelt im Rahmen der Wanderwegeplanung für den Bezirk Kornelimünster/Walheim die geänderte Planung für die Trasse 03 Maarweg-Pascalstraße nach Variante 1 vor. Dieser Vorschlag wurde vom NatB abgelehnt, weil aus seiner Sicht die Sicherheit der Wanderer auf Weideflächen und zugleich die Belange der Eigentümer nicht hinreichend berücksichtigt wurden.
Es wurde aus dem Gremium der Vorschlag gemacht, die betroffenen Querungen für Wanderer weitgehend abzuzäunen. Dieser Vorschlag wird in der Vorlage aufgegriffen und detailliert.
Es sind Maßnahmen in Natur und Landschaft vorgesehen, die von den Verboten des Landschaftsplans betroffen sind.
Bedeutung der fehlenden Verbindung zwischen Maarweg - Pascalstraße
Die Verbindung Nr. 03A verknüpft zwischen Knoten 10 am Maarweg zum Knoten 9 am Wirtschaftsweg südlich der Pascalstraße. Von hier aus ist via Knoten 8 eine Verknüpfung via Tannenallee nach Norden und nach Westen via Baumgartsweg zum belgischen Knotenpunktsystem beschlossen worden. Innerhalb des Gewerbegebiets Pascalstraße (BP 842) wurden im Projekt Work by Walk neue Wegeverbindungen, teils über private Flächen, abgestimmt. Dadurch ist hier die Durchgängigkeit der Wege gegeben (Übersicht in Anlage 1).
Das fehlende Fußwegstück, zu dem der NatB zur erneuten Entscheidung beteiligt wird, betrifft einen künftigen Fußpfad, der auf ca. 330m Länge über verpachtetes städtisches Grünland mit Weidewirtschaft führt. Bei einem Ortstermin im Mai 2023 hat der zuständige Landwirt einer derartigen Nutzung zugestimmt. Eine Nutzungsvereinbarung mit dem zuständigen Fachbereich Immobilienmanagement der Stadt mit entsprechenden Kompensationsleistungen folgt erst, wenn die landschaftsrechtlichen Fragen geklärt sind.
Bisher endet der Maarweg am westlichen Ende blind in den Wiesen. Die Darstellung der Verbindung zwischen Maarweg und Pascalstraße ist ein wesentlicher Lückenschluss zur Anbindung von Oberforstbach und Schleckheim an das künftige Knotenpunktsystem für Wanderer im Bezirk.
Anpassung: Verbindungsweg Maarweg – Pascalstraße mit Abzäunung (Anlage 2)
Die veränderte Planung mit Trasse 3A in der Variante 2 greift den Vorschlag des NatB vom 15.08.2023 auf, dass der Wanderweg, soweit möglich, auf der Querungsfläche der Weidefläche abgezäunt werden soll (Anlage 2, Details weiter unten). Eine vollständige Abgrenzung ist nicht möglich, weil im Wirtschaftskonzept des Pächters eine großflächige Beweidung für Milchkühe ohne Portionsweide vorgesehen ist. Dadurch verteilen sich die Tiere auch auf weitem Raum. Deshalb gibt es zwei Passagen, d.h. Querungsstellen ohne Abzäunung von je 75 m und je 8m Länge. Diese offenen Passagen sind notwendig für den Viehtrieb auf weiter westlich gelegenen Weideflächen des Pächters.
Ausführung in Detail
Der bestehende Wirtschaftsweg Maarweg endet am städt. Flurstück 370 und wird um ca. 37 m verlängert durch einen zusätzlichen Zaun parallel zum Bestandszaun (hellblau bzw. braun in Anlage 2). Am Ostrand des städt. Flurstücks 354 wird für den Wanderweg eine 4 m breite Trasse abgezäunt auf einer Länge von 108 m. Nach einer Querung der Viehtriebtrasse bis Knoten 9 verläuft der Wanderweg am Nordrand des städtischen Flurstücks 2219, ebenfalls abgezäunt auf 104 m. Nach einer Passage der Weide von 8m ist man wieder auf dem vorhandenen Wirtschaftsweg angelangt. Die abgezäunten Wege können vom Landwirt gemäht werden, dadurch entsteht ein trittfester Rasenweg, ein Wegebau mit Schotter dgl. ist nicht vorgesehen. Die Wege sollen mit verzinktem Schafzaun abgezäunt werden, um die Infiltration der Hunde auf die Weideflächen zu verhindern, zugleich werden Gebotsschilder für eine Anleinpflicht montiert.
Die städtische Weidefläche in Flurstück 370 südlich des geplanten Wanderwegs wird durch die Abzäunung etwas verkleinert, aber es kommen ca. 190 m² wieder dazu. Auf der städtischen Weidefläche, über die der geplante Fußweg verläuft, entfallen ca. 1100 m² m Weidefläche (690+426 m²), die künftig als Wiesenweg benutzt werden. Mit dieser vorgesehenen Umnutzung sind der betroffene Landwirt und der der zuständige Fachbereich Immobilienmanagement der Stadt als Eigentümer einverstanden (Absichtserklärung des Landwirts und Schriftverkehr mit FB23 unterliegen dem Datenschutz und können dem NatB auf Anfrage zugestellt werden).
Konkrete Maßnahmen in Natur und Landschaft, die von den Verboten des Landschaftsplans betroffen sind
und die Zustimmung des NatB erfordern:
- Montage von ca. 249 m Schafzaun (37+108+104m), montiert auf Eichenspaltpfählen (und Rückbau von 50 m vorh. Weidezaun), notwendig zur vom NatB selber geforderten Sicherheit für die Wanderer
- Montage von drei Drehtürchen am Ende der abgezäunten Wege
- Montage von 3 Beton fundierten Pfosten für die Wanderwegemarkierungen
Die bisher mitgeführten Trassenvorschläge 3A, Variante 1 und 3, bzw. 3B via Bahnesweg werden nicht weiterverfolgt, aber werden nachrichtlich in Anlage 2 noch dargestellt.
Fazit:
Die vorgeschlagene neue Wegverbindung zwischen Maarweg und Pascalstraße ist wesentlich zur Anbindung von Oberforstbach und Schleckheim an das künftige Knotenpunktsystem für Wanderer im Bezirk und wird von der Politik gefordert. Ohne diese Verknüpfung würde eine erhebliche Lücke im Fußwegesystem bleiben, mit der Alternative, dass die Wanderer 1,1 km auf dem nicht attraktiven Gehweg entlang der Pasalstraße / Nerscheider Weg laufen müssten.
Der Naturschutzbeirat wird gebeten, dem Beschlussvorschlag der Fachverwaltung anzunehmen
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| X |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
X |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
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| vollständig |
|
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| überwiegend (50% - 99%) |
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|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
| X |
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
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(wie Dokument)
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3 MB
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