Entscheidungsvorlage - FB 20/0191/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt den von der Stadtkämmerin aufgestellten und von der Oberbürgermeisterin bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses 2020 zur Kenntnis und beschließt diesen zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterzuleiten.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 116 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Gesamtabschluss aufzustellen.

Der Gesamtabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags-, und Finanzlage des Konzerns Stadt Aachen vermitteln.

 

Der Gesamtabschluss besteht aus

-          der Gesamtbilanz,

-          der Gesamtergebnisrechnung und

-          dem Gesamtanhang,

-          der Kapitalflussrechnung und

-          dem Eigenkapitalspiegel.

 

Darüber hinaus sind dem Gesamtabschluss gemäß § 50 Abs. 2 KomHVO ein Gesamtlagebericht sowie gemäß § 50 Abs. 3 KomHVO i. V. m. § 45 KomHVO ein Verbindlichkeitenspiegel beizufügen. Dem Gesamtanhang ist gemäß § 52 Abs. 3 KomHVO eine Kapitalflussrechnung unter Beachtung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 21 (DRS 21) in der vom Bundesministerium der Justiz nach § 342 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches bekannt gemachten Form hinzuzufügen.

 

Der Gesamtabschluss wurde durch die Stadtkämmerin aufgestellt und durch die Oberbürgermeisterin gemäß § 95 Abs. 5 GO NRW i. V. m. § 116 Abs. 8 GO NRW bestätigt.

 

Wie auch im Rahmen der Aufstellung der Gesamtabschlüsse der Vorjahre, wird zur Aufarbeitung der rückständigen Gesamtabschlüsse in weitem Maße auf eine externe Beratung und Unterstützung durch die regio iT zurückgegriffen.

 

Der vorliegende Entwurf des Gesamtabschlusses 2020 der Stadt Aachen schließt mit folgenden Eckwerten ab:

 

Die Gesamtergebnisrechnung weist für das Jahr 2020 einen Fehlbetrag in Höhe von 6.185.444,73 Euro aus.

 

Die Bilanzsumme der Gesamtbilanz beläuft sich auf 4.151.738.745,69 Euro.

 

Das Eigenkapital beträgt 658.280.082,19 Euro.

 

 

Folgende weitere Verfahrensweise ist vorgesehen:

  • Prüfung des Gesamtabschlusses 2020 durch den Rechnungsprüfungsausschuss mit einem entsprechenden Beschlussvorschlag für den Rat

 

  • Feststellung des Gesamtabschlusses 2020 durch Beschluss des Rates und Entlastung der Oberbürgermeisterin

 

  • Anzeige des vom Rat festgestellten Gesamtabschlusses 2020 bei der Bezirksregierung

 

  • Öffentliche Bekanntmachung des Gesamtabschlusses 2020

 

 

 

 


 

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Anlagen

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