Kenntnisnahme - FB 61/0800/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Anlass

Mit dem in der Anlage 1 beigefügten Antrag bittet die GRÜNE Fraktion in der Bezirksvertretung Haaren im Zusammenhang mit der bevorstehenden Sperrung der A 544 um Prüfung einer Schienen-Nahverkehrs-Verbindung über die Gleisverbindung von Aachen Hbf über Rothe Erde bis Haaren. Im Falle einer positiven Bewertung sollen die notwendigen Schritte für eine möglichst kurzfristige Umsetzung im Zusammenwirken mit dem AVV / NVR, DB Netz, DB Station&Service und den beteiligten Stadtteilen erfolgen.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Bei der dem Antrag zu Grunde liegenden Bahnstrecke handelt es sich um eine rd. 6,8 km lange, eingleisige, nicht elektrifizierte Bahnstrecke zwischen Rothe Erde, Eilendorf, Haaren mit einem Anschluss an die Firma Talbot Services. Die Infrastruktur gehört der Deutschen Bahn AG. Das Gleis wird derzeit mehrmals täglich ausschließlich von der Talbot Services GmbH genutzt, um Schienenfahrzeuge, die bei Talbot gewartet werden, in das Werk an der Jülicher Straße zu überführen.

Teile dieser Strecke (stadteinwärts ab Prager Ring) sind vor einigen Jahren als eine mögliche 4. Ausbaustufe der euregiobahn in Richtung Innenstadt vorgesehen gewesen. Zudem ist eine mögliche Reaktivierung der Strecke für den Schienenpersonennahverkehr im Jahr 2017 im Zuge der Fortschreibung des ÖPNV Bedarfsplans des Landes Nordrhein-Westfalen als regional abgestimmte Maßnahme gegenüber dem Land angemeldet worden. Die Fortschreibung des Bedarfsplans ist jedoch auf Landesebene nicht fortgeführt worden.

Die Stadtverwaltung hat den SPNV Aufgabenträger go.Rheinland (zuständig unter anderem für SPNV Infrastrukturförderung und Bestellung / Finanzierung Leistungsangebot) um Stellungnahme zum vorliegenden Antrag gebeten.

In der Stellungnahme stellt go.Rheinland folgende Aspekte dar, die gegen eine kurzfristige Reaktivierung sprechen:

-          Fahrzeugverfügbarkeit / Personalsituation beim Nahverkehrsunternehme DB Regio: Es bestehen jetzt schon gravierende personelle Engpässe, die durch ein zusätzliches Angebot aus Sicht des go.Rheinland noch weiter verschärft würden.

-          Mit der geplanten Elektrifizierung des EVS-Netzes werden die heutigen Dieseltriebwagen auf der RB 20 nicht mehr zur Verfügung stehen.

-          Die umwegige Streckenführung von Haaren/Talbot zum Hbf Aachen legt nahe, dass eine Busverbindung wahrscheinlich zeitlich schneller wäre. Die Strecke ist zudem nicht für konkurrenzfähige Reisezeiten im SPNV ausgelegt.

-          Ein Neubau von Stationen erfordert zumindest nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) ein Plangenehmigungsverfahren mit entsprechendem Zeitbedarf.

-          Im Wirtschaftsplan von go.Rheinland sind derzeit und in den kommenden Jahren keine Finanzmittel für eine Bestellung von Verkehrsleistung auf dem Streckenabschnitt Aachen Hbf – Haaren vorgesehen.

 

Ergänzend zu den von Go.Rheinland aufgeführten Aspekten ist aus Sicht der Verwaltung zudem relevant, dass die zusätzlichen Schließzeiten der Schrankenanlage an der Jülicher Straße im Falle eines Taktverkehres auf der Bahnstrecke voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Verkehrsfluss in der Ortslage Haaren haben werden.

In der Bezirksvertretung Aachen-Mitte ist der Antrag in der Sitzung am 24.05.2023 abgelehnt worden.

Aus den vorgenannten Gründen sieht die Verwaltung keine realistische Perspektive einer kurzfristigen Reaktivierung einer schienengebundenen ÖPNV-Verbindung Haaren – Eilendorf – Rothe Erde – Aachen Hbf.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

Die Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz ist nicht ermittelbar.

Die Maßnahme hat keine Relevanz für die Klimafolgenanpassung

 

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Anlagen

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