Entscheidungsvorlage - FB 52/0118/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Umwandlung

des Rugbyspielfeldes von Naturrasen in Kunstrasen auf der Sportanlage am Hander Weg in Aachen-Laurensberg zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, den Baubeschluss für diese Maßnahme zu fassen.

 

Sportausschuss:

Der Sportausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Umwandlung des Rugbyspielfeldes von Naturrasen in Kunstrasen auf der Sportanlage am Hander Weg in Aachen-Laurensberg zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, den Baubeschluss für diese Maßnahme zu fassen.

 

Planungsausschuss:

Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Umwandlung des Rugbyspielfeldes von Naturrasen in Kunstrasen auf der Sportanlage am Hander Weg in Aachen-Laurensberg zur Kenntnis und beschließt die Umsetzung der Baumaßnahme.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Sportausschuss hat sich in seiner Sitzung am 16.12.2021 dafür ausgesprochen, dass der

Rugbyplatz auf der Sportanlage Hander Weg in Aachen-Laurensberg in Kunstrasen umgewandelt

werden soll. Aufgrund der Komplexität und fehlenden personellen Ressourcen hat sich die Maßnahme verzögert. Ursprünglich sollte die Umwandlung des Rugbyplatzes bereits im Jahr 2022 erfolgen. Die entsprechenden Haushaltsmittel standen bereits im 2022 zur Verfügung und wurden in das Jahr 2023 übertragen. Die Einnahme des vom Verein zu zahlenden Eigenanteils war ebenfalls im Haushaltsjahr 2022 eingeplant. Die Verwaltung war jederzeit mit dem Verein über den Planungsstand und die Verzögerungen in einem guten Austausch.

 

Mit vorgenanntem Beschluss wurde die Verwaltung beauftragt ein Bodengutachten in Auftrag zu geben, darauf aufbauend die Planung und Kostenschätzung zu erstellen und diese in den politischen Gremien vorzustellen.

Der durch den Fachbereich Klima und Umwelt erstellten Planung und Kostenschätzung liegen die Ergebnisse

des eingeholten Bodengutachtens zugrunde.

Bei der Planung zur Umwandlung des Rugbyspielfeldes am Hander Weg in Kunstrasen wurde Folgendes berücksichtigt:

 

Das neue Spielanlage fügt sich in die örtlichen Gegebenheiten ein und berücksichtigt die vorhandenen Anschlusspunkte des Fußball-Kunstrasenplatzes und des Vereinsheims, sowie vorhandenen Topographien und Erschließungen. Das Maß des Rugbyplatzes beträgt inklusive der Sicherheitsabstände rd. 6.290 qm (97 x 64,85 m).

Die Sportplatzdrainage wird erneuert. Zusätzlich wird das Hangwasser im südlichen Bereich über eine Rigole aufgefangen und abgeleitet. Der Kunstrasenplatz erhält an den anderen drei Seiten befestigte Flächen in Form von Pflasterungen und Plattenbändern, worunter die Leitungstrassen verlaufen. Zudem werden vorhandene Pflasterflächen ergänzt und eignen sich zur Unterbringung von mobilem Trainingszubehör und bieten Zuschauern Platz zum Aufenthalt. Im Bereich des Vereinsheims werden vorgeschriebene Zuschauerbarrieren errichtet.

 

Durch das Gebäudemanagement wurde die vorhandene Trainingsbeleuchtungsanlage überprüft, mit dem Ergebnis, dass die Masten und Verkabelungen zu erhalten sind. Erneuert werden lediglich die Fluter in LED-Technik und die elektrische Schaltanlage der Fluter. Am Vereinsheim ist ein neuer Einschaltort der Beleuchtungsanlage vorgesehen, die Steuerung inklusive Steuerkabel wird neu hergestellt. Des Weiteren erfolgen die Erneuerung und Anpassung des Blitzschutz-Potentialausgleichs in Edelstahl. Zudem erfolgt die Verbindung mit dem Blitzschutz-Potentialausgleich des Fußballplatzes, aufgrund der räumlichen Nähe. Die elektrischen Anlagen im Vereinsheim bekommen eine Erdung und Überspannungsschutz, sowie einen äußeren Blitzschutz.

 

 

Im Zusammenhang mit der Umwandlung des Spielfeldes und der damit zusammenhängenden umfangreichen Tiefbauarbeiten können für die Erneuerung der o.g. elektrischen Maßnahmen entsprechende Synergieeffekte genutzt werden.

 

Die Kosten für die Umwandlung des Rugbyspielfeldes in Kunstrasen werden auf rd. 658.000 und die Kosten für die Umrüstung der Trainingsbeleuchtungsanlage auf ca. 108.000 € geschätzt. Es sind somit noch ausreichend Mittel zur Umsetzung der Maßnahme vorhanden.

 

Der Verein hat sich mit einem Drittel, max. 100.000 €, an den Kosten für die Umwandlung des Platzes zu beteiligen. Eine entsprechende Vereinbarung wird mit dem Verein getroffen. Die Einzahlung des Eigenanteils erfolgt bei demselben PSP-Element und der Finanzposition 68820000 im Haushaltsjahr 2024.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

Haushaltspositionen:  5-080102-900-00200-900-1 / 78310000

   5-080102-900-00200-900-2 / 78310000

 

investive

Auswirkungen

Ansatz

2023

fortgeschriebener

Ansatz 2023

Ansatz

2024   ff.

fortgeschriebener

Ansatz 2024   ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

969.446,12

969.446,12

0 €

0 €

0

0

Ergebnis

969.446,12

969.446,12

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

 

0

 

0

 

 

 

 

Deckung ist gegeben

 

 

Deckung ist gegeben

 

 

 

 

konsumtive

Auswirkungen

Ansatz

20__

fortgeschriebener

Ansatz 20__

Ansatz

20__   ff.

fortgeschriebener

Ansatz 20__   ff.

Folgekosten

(alt)

Folgekosten

(neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal /

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

 

0

 

0

 

 

 

Deckung ist gegeben / keine

ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine

ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

 

 

Beim PSP-Element 5-080102-900-00200-900-1 Sachkonto 78310000 stehen für die Umwandlung in Kunstrasen durch Ermächtigungsübertragung aus dem Vorjahr 663.776,97 € zur Verfügung. Verfügbar sind noch 658.197,57 €

 

Beim PSP-Element 5-080102-900-00200-900-2 Sachkonto 78310000 stehen für die Umrüstung der Trainingsbeleuchtungsanlage auf LED-Technik inkl. Ermächtigungsübertragung aus Vorjahren 305.669,15 € € zur Verfügung. Derzeit noch verfügbar sind 243.500 €.

 

 

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz

/ die Klimaanpassung

 

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

x

positiv

 

negativ

 

nicht eindeutig

 

Der Effekt auf die CO2-Emission ist:

gering

 

mittel

 

groß

 

nicht ermittelbar

x

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimaanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

x

positiv

 

negativ

 

nicht eindeutig

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

 

 Die C02-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 ( ) gering - unter 80 t / Jahr (0,1% des jährlich Einsparziels)

 ( ) mittel - 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

 ( ) groß mehr als 770 t/Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 Die Erhöhung der C02-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 ( ) gering - unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

 ( ) mittel - 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

 ( ) groß - mehr als 770 t / Jahr (über 1 % des jährl. Einsparziels)

 

 

 Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden C02-Emissionen erfolgt:

 

vollständig

 

überwiegend

 

(50-99%)

 

teilweise

 

(1-49%)

 

nicht

 

nicht bekannt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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