Entscheidungsvorlage - E 18/0155/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung Schriftführer*in des Betriebsausschusses sowie der Stellvertretung
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
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Entscheidung
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21.11.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb beschließt, mit Wirkung vom 01.01.2024 Frau Mirjam Holz (E 18/ZD.730) zur Schriftführerin und Herrn Michael Lepke (E 18/ZD.730) zum stellvertretenden Schriftführer des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb zu bestellen.
Erläuterungen
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |
Erläuterungen:
Gemäß § 58 Abs.7 GO NRW ist über die im Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen, die gem. § 58 Abs.2 GO NRW in Verbindung mit § 52 Abs.1 GO NRW vom Ausschussvorsitzenden und einem vom Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen ist.
Die Verwaltung schlägt vor, Frau Mirjam Holz (E 18/ZD.730) zur Schriftführerin und Herrn Michael Lepke (E 18/ZD.730) zum stellvertretenden Schriftführer des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb zu bestellen.