Kenntnisnahme - E 18/0156/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt den Bericht über das 3. Quartal 2023 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

 

 

 

 

Erläuterungen:

 

1.   Einleitung

 

Nach § 16 der Betriebssatzung des Aachener Stadtbetriebes hat die Betriebsleitung die Oberbürgermeisterin, die Stadtkämmerin sowie den Betriebsausschuss vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplans zu unterrichten. Nach § 7 Abs. 3 der Betriebssatzung sind zudem der Stadtkämmerin alle sonstigen finanzwirtschaftlichen Auskünfte zu erteilen.

 

Die Gegenüberstellung der Plan- und Ist-Werte der kumulierten Erträge, Aufwendungen und Investitionen des dritten Quartals 2023 sowie ein Forecast für das Jahr 2023 erfolgt in einer tabellarischen Aufstellung. Zur näheren Erläuterung der Ist-Werte und Plan-Abweichungen wird in diesem Bericht auf die wesentlichen Positionen eingegangen.

 

 

 

2.   Erträge 3. Quartal 2023

 

 

  • Umsatzerlöse (ohne Betriebskostenzuschuss)

Gemessen an der Planvorgabe wurde bis zum Ende des dritten Quartals 2023 der erwartete Umsatzerlös um 1.461 T€ unterschritten. Im Vergleich zum dritten Quartal des Vorjahres ist ebenfalls eine Minderung der Umsatzerlöse von 2.113 T€ zu verzeichnen. Mit 36 % machen die Erlöse aus dem Verkauf von Altpapier einen großen Anteil der Umsatzerlöse aus. Diese betragen zum Ende des dritten Quartals 728 T€. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist der durchschnittliche Preis pro Tonne Altpapier um ca. 149gesunken. Dies und der Rückgang der gesammelten Mengen Altpapier bedingen einen Mindererlös von 1.354 T€.

 

Einen ebenfalls entscheidenden Anteil machen die Mitbenutzungsentgelte der Dualen Systeme Deutschland aus. Diese betrugen zum Ende des dritten Quartals 2022 820 T€. Da die Vertragsverhandlungen für das Jahr 2023 noch nicht abgeschlossen sind, konnten bis zum Ende des dritten Quartals noch keine Erlöse von den Dualen Systemen Deutschland verbucht werden.

 

Weitere relevante Posten der Umsatzerlöse sind die Erlöse aus Garten- und Landschaftsbau (323 T€), die Erlöse für Straßenreinigung und Winterdienst (251 T€) sowie die Erlöse der Straßenunterhaltung mit 234 T€. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum konnte in diesen Positionen eine Steigerung der Erlöse erzielt werden.

 

Unterjährig sind die Erlöse kritisch zu beobachten, da insbesondere die Entwicklung auf dem Papiermarkt einen entscheidenden Einfluss auf die Einhaltung der Planvorgabe hat. Aus heutiger Sicht wird der Planwert des Geschäftsjahres 2023 unterschritten werden. Es wird mit einer Mindereinnahme von 483 T€ zum Ende des Jahres gerechnet.

 

  • Sonstige betriebliche Erträge

Im dritten Quartal des Jahres wurde der Planwert der sonstigen betrieblichen Erträge nicht erreicht. Der Planwert konnte lediglich zu 48 % ausgeschöpft werden. Die negative Abweichung zum Planwert resultiert aus noch nicht verbuchten Fördermitteln für den Bereich Friedhofswesen. Neben den noch ausstehenden Fördergeldern erfolgt in den folgenden Wochen die Ausgleichszahlung des Inflationsausgleichs von der Stadt Aachen, so dass sich der Wert für die sonstigen Erträge weit über den Planwert hinaus entwickeln wird. Es ist davon auszugehen, dass der Planwert des Wirtschaftsplans um 2.202 T€ überschritten wird.

 

 

  • Fazit

Insgesamt wurden die Planvorgaben der Erträge zum dritten Quartal um 1.830 T€ unterschritten. Gemessen am Vorjahreszeitraum sind die Erträge um 2.054 T€ gesunken. Vor allem aufgrund der ausstehenden Verbuchung der Mitbenutzungsentgelte, des verringerten Preises für den Verkauf von Altpapier und fehlender Fördermittel liegt die Ausschöpfung des Planwerts am Ende des dritten Quartals bei lediglich 43 %.

Aus heutiger Sicht ist jedoch davon auszugehen, dass die Erträge zum Ende des Jahres 2023 deutlich höher ausfallen werden als geplant, da noch größere Summen wie die Fördergelder und die Inflationsausgleichszahlung erwartet werden. Durch das interne Berichtswesen wird die Entwicklung der Erträge permanent verfolgt. Nach aktuellem Stand ist eine Überschreitung des Wirtschaftsplanwerts von 1.719 T€ wahrscheinlich.

 

 

 

3.   Aufwendungen 3. Quartal 2023

 

 

  • Materialaufwand

Der Planwert zum Ende des dritten Quartals für die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurde um 98 T€ überschritten. Im Vorjahresvergleich sind diese Kosten um lediglich 2 % gestiegen. In dieser Position schlagen vornehmlich die Kosten für Kraftstoffe mit rund 1.094 T€ für das dritte Quartal 2023 zu Buche. Aufgrund des gesunkenen Preises für Dieselkraftstoff fallen die Kosten an dieser Stelle geringer aus als im Vorjahr.  Weitere größere Posten sind die Aufwendungen für Werkstattmaterialien (430 T€) und Bau- und Schüttstoffe (291 T€). In diesen Positionen kann im Vergleich zum Vorjahreszeitraum eine Steigerung der Aufwendungen verzeichnet werden.

 

Die Aufwendungen der bezogenen Fremdleistungen (11.343 T€) liegen mit einer Abweichung von -20 % deutlich unterhalb des Planwerts des dritten Quartals. Im dritten Quartal 2022 lagen die Aufwendungen der bezogenen Fremdleistungen bei 12.094 T€ und damit 752 T€ höher als in 2023.

Hauptsächlich beruhen die Fremdleistungen auf den Gebühren für die thermische Abfallverwertung, welche sich im dritten Quartal auf ca. 6.890 T€ belaufen. Im Vergleich zum Vorjahr ist hier eine Minderausgabe von 791 T€ festzustellen. Die Ursache hierfür ist, dass zwar die Ausgaben für die Abfallgrundgebühr in den ersten drei Quartalen 2023 um 446 T€ zum Vorjahr gestiegen ist, jedoch die Kosten für die Abfallentsorgung und -verwertung um 1.237 T€ gesunken sind. Für die Entsorgung der Siedlungsabfälle und des Sperrguts wurde in 2023 bisher 522 T€ weniger ausgegeben als im Vorjahr, was an den gesunkenen Preisen für die Abfallentsorgung liegt. Durch den enorm gesunkenen Preis für die Verwertung von Biomüll kann bis zum Ende des dritten Quartals 2023 eine Minderausgabe von 492 T€ zum Vorjahr verzeichnet werden.

Die vorgenannten Gegebenheiten bedingen, dass der Planansatz deutlich unterschritten ist. Bei der Wirtschaftsplanung wurde auf Grundlage der Vorjahre angenommen, dass die Gebühren für die thermischen Abfallverwertung sich zumindest stabil halten. Die Senkung der Gebühren sorgt für eine negative Abweichungen von 1.600 T€ nach den ersten drei Quartalen. 

 

Weitere relevante Positionen sind Reparaturaufträge an KFZ-Fachwerkstätten (1.151 T€) und vergebene Fremdleistungen für die Straßenunterhaltung (1.335 T€). Bei den Fremdleistungen im Bereich Garten- und Landschaftsbau (647 T€) handelt es sich hauptsächlich um Baumpflegearbeiten und Pflegearbeiten auf Bolz- und Spielplätzen.

Sowohl die Fremdleistungen im Bereich Garten- und Landschaftsbau als auch im Bereich Straßenunterhaltung sind zum 30.09.2023 geringer ausgefallen als geplant. Da der Planansatz für bezogene Fremdleistungen im Bereich Straßenunterhaltung auf Basis der Vorjahre entsprechend höher kalkuliert wurde, liegt der Aufwand etwa 1,2 Mio. € unterhalb des Planwerts. Auch wenn erfahrungsgemäß in den ersten drei Quartalen die Verbuchung von Fremdleistungen verhältnismäßig geringer ausfällt als im letzten Quartal, da viele Jahresaufträge erst zum Ende des Jahres abgerechnet werden, so ist nicht von einer Einhaltung des Planwerts auszugehen.

Insgesamt wurde der Planwert des dritten Quartals für die bezogenen Fremdleistungen um 2.849 T€ unterschritten.

 

Am Ende des dritten Quartals unterschreitet der kumulierte Materialaufwand den Planwert um 2.751 T€, was einer Abweichung von -16 % entspricht. Da die Gebühren für die thermische Abfallverwertung erheblich gesunken sind und unter anderem die Fremdleistungen für die Straßenunterhaltung geringer ausfallen als erwartet, ist aus heutiger Sicht bis zum Ende des Jahres von einer deutlichen Unterschreitung des Planwerts auszugehen.

 

 

 

  • Personalaufwand

Die Personalkosten des dritten Quartals 2023 kumuliert betragen insgesamt 31.441 T€ und liegen somit 809 T€ über dem Planwert. Bei der Personalkostenplanung wurde zwar eine Steigerung der Kosten zum Vorjahr berücksichtigt, jedoch bedingt das Ergebnis der Tarifverhandlungen TVöD einen nicht in dem Ausmaß geplanten Anstieg der Personalkosten. Voraussichtlich wird zum Jahresende mit einem überschrittenen Personalaufwand von 2.618 T€ zum Wirtschaftsplanwert gerechnet, was einer Abweichung von fast 6 % entspricht.

 

  • Abschreibungen

Der Wert des kumulierten dritten Quartals von 4.259 T€ für die handelsrechtlichen Abschreibungen beruht auf einer Hochrechnung, da die Veränderungen des Anlagespiegels abschließend im Jahresabschluss gebucht werden und somit erst zu diesem Zeitpunkt die endgültigen Abschreibungsbeträge feststehen. Es ist davon auszugehen, dass der Planwert des Jahres 2023 marginal überschritten wird.

 

  • Zinsaufwand

Der Aufwand für Zinsen und Tilgung des Darlehens der Stadt Aachen an den Aachener Stadtbetrieb wird halbjährig gezahlt. Der Planwert des dritten Quartals ist somit vollständig ausgeschöpft. Die geringe Abweichung resultiert aus dem gerundeten Planwert.

 

  • Sonstiger betrieblicher Aufwand

Der Planansatz des sonstigen betrieblichen Aufwands wurde zum Ende des dritten Quartals 2023 zu 83 % ausgeschöpft. Dies bedeutet eine Unterschreitung des Planansatzes um 748 T€. Die relevanten Positionen des sonstigen betrieblichen Aufwands sind die Miet- und Leasingkosten (672 T€), EDV-Kosten (745 T€) und Instandhaltung der Gebäude (496 T€).

Im Vergleich zum Vorjahreswert ist ein leichter Anstieg des betrieblichen Aufwands von 4 % zu verzeichnen.

Insgesamt liegen die Aufwendungen des sonstigen betrieblichen Aufwands zum Ende des dritten Quartals unter dem Planwert. Da viele Rechnungen erst zum Ende des Jahres verbucht werden können, ist davon auszugehen, dass die Kosten im vierten Quartal verhältnismäßig höher liegen als bisher. Ungeachtet dessen wird der Planansatz zum Ende des Jahres nicht ausgeschöpft werden.

 

  • Steueraufwendungen

Die Steueraufwendungen bis zum Ende des dritten Quartals entsprechen nahezu dem Planwert. Aus heutiger Sicht ist mit einer Einhaltung des Jahresplanwerts zu rechnen.

 

 

 

  • Fazit

Die kumulierten Gesamtaufwendungen liegen zum Ende des dritten Quartals 2023 bei 53.975 T€. Dies bedeutet insgesamt eine Unterschreitung des Planwerts um 2.374 T€, was einer Ausschöpfung von 96 % entspricht. Lediglich in den Positionen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Personalaufwand sowie Abschreibungen kann eine Planwertüberschreitung verzeichnet werden. In den anderen Positionen wurden die Planwerte bisher unterschritten. Saisonal bedingte höhere Aufwendungen im 4. Quartal sind in den Planwerten bereits berücksichtigt. Aus heutiger Sicht ist davon auszugehen, dass der Wert des Wirtschaftsplans der Gesamtaufwendungen zum Jahresende um ca. 1.620 T€ unterschritten wird.

 

 

 

 

4.   Vermögensplan 3. Quartal 2023

 

Die Beschaffung von Vermögen unterliegt einer klaren Budget- und Freigabestruktur. Es werden ausschließlich Anschaffungen getätigt, die zur Aufgabenerfüllung oder als Ersatz für Anlagegüter, deren Reparatur nicht mehr wirtschaftlich ist, notwendig sind. Hierzu muss seitens der fachverantwortlichen Abteilung ein genehmigungsfähiger Investitionsantrag gestellt werden.

Die Position Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen bezeichnet hier tatsächliche Rechnungseingänge zum dritten Quartal 2023 für Anlagegüter.

 

Im Laufe der ersten Quartale erfolgte eine Bündelung und Priorisierung der Investitionsmaßnahmen, welche anschließend formal auf den Weg gebracht wurden. Je nach Investitionsvolumen oder Spezifikation des Wirtschaftsguts kann der Prozess von Ausschreibung, Submission, Vergabe und Lieferung der Leistung mehrere Wochen und Monate bis über ein Jahr hinaus andauern. Somit ergibt sich eine zeitliche Verschiebung zwischen der Mittelanmeldung und dem tatsächlichen Mittelabruf. Nach Ende des dritten Quartals beträgt die Investitionsquote 63 % (5.245 T€) und liegt deutlich über der Quote des Vorjahreszeitraums.  Die Tilgung des Darlehens bei der Stadt Aachen verlief planmäßig mit 285 T€.

Demgegenüber stehen die Abschreibungen mit 4.259 T€ sowie die Einzahlungen aus der Aufnahme von Darlehen bei der Stadt Aachen mit 2.070 T€, aus Abgängen des Anlagevermögens mit 183 T€ und aus investiven Zuschüssen über 1.906 T€. Somit ergibt sich im Vermögensplan am Ende des dritten Quartals vorläufig ein positiver Saldo von 2.889 T€.

 

 

 

 

 

 

 

5.   Resümee und Ergebnis zum Ende des 3. Quartals 2023

 

Die Entwicklung der Erträge des Aachener Stadtbetriebes nach Abschluss des dritten Quartals weicht deutlich von den Planerwartungen ab. Durch die noch ausstehende Verbuchung von Fördergeldern im Bereich Friedhof und die Erstattung des Inflationsausgleichs seitens der Stadt Aachen, werden die erwarteten Erträge zum Ende des Jahres den Planwert um 1.719 T€ überschreiten.

Bei Betrachtung der Forecast-Werte wird aufgrund der saisonalen Schwankungen im letzten Quartal des Jahres mit höheren Aufwendungen gerechnet. Dennoch ist aus heutiger Sicht mit einer Minderausgabe von 1.620 T€ zu rechnen.

Der gezahlte Betriebskostenzuschuss der Stadt Aachen beläuft sich nach dem dritten Quartal auf 55.207 T€. Daraus ergibt sich zum Ende des Quartals ein vorläufig positives Ergebnis von 3.638 T€. Aus heutiger Sicht würde der Stadtbetrieb zum 31.12. ein positives Ergebnis von 2.014 T€ erzielen.

 

 

 

 

 


 

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Anlagen

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