Entscheidungsvorlage - E 18/0159/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
9. Änderungssatzung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Gebiet der Stadt Aachen (Abfallwirtschaftssatzung) vom 10.12.2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
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Anhörung/Empfehlung
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21.11.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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13.12.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
a) Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die 9. Änderungssatzung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Gebiet der Stadt Aachen (Abfallwirtschaftssatzung) vom 10.12.2008 zu beschließen.
b) Der Rat der Stadt Aachen
beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb die vorgelegte 9. Änderungssatzung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Gebiet der Stadt Aachen (Abfallwirtschaftssatzung) vom 10.12.2008.
Erläuterungen
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
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| x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
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| x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |
Erläuterungen:
Aus Sicht des Aachener Stadtbetriebes ist eine Änderung der Abfallwirtschaftssatzung erforderlich. Durch eine Ergänzung in § 13, Abs. 4 (b) ergibt sich eine Klarstellung der bereits bestehenden Regelung der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) Nr. 114-601 („Branchenregel Abfallsammlung“), die regelt, dass Abfallbehälter nur bis zu einem Volumen von 120 Litern über Treppen transportiert werden sollen. Diese Regelung wird hiermit im Sinne des Arbeitsschutzes in die Satzung übernommen.
Weiterhin wird § 14, Abs. 5 ergänzt um die Nennung von Sperrgut, da auch dieses außerhalb von Bereichen mit beschränkter Erreichbarkeit (wie z. B. durch Schneefall oder Baustellen) bereitgestellt werden soll.
Mit der 9. Änderungssatzung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Gebiet der Stadt Aachen (Abfallwirtschaftssatzung) vom 10.12.2008 sind die in der Synopse (siehe Anlage) dargestellten inhaltlichen und redaktionellen Änderungen vorzunehmen.
Die Neufassung der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Aachen ist elektronisch abrufbar.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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53,6 kB
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2
|
(wie Dokument)
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57,6 kB
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