Entscheidungsvorlage - E 18/0159/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

a) Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb

nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die 9. Änderungssatzung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Gebiet der Stadt Aachen (Abfallwirtschaftssatzung) vom 10.12.2008 zu beschließen.

 

b) Der Rat der Stadt Aachen

beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb die vorgelegte 9. Änderungssatzung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Gebiet der Stadt Aachen (Abfallwirtschaftssatzung) vom 10.12.2008.


 

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Erläuterungen

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt


Erläuterungen:


Aus Sicht des Aachener Stadtbetriebes ist eine Änderung der Abfallwirtschaftssatzung erforderlich. Durch eine Ergänzung in § 13, Abs. 4 (b) ergibt sich eine Klarstellung der bereits bestehenden Regelung der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) Nr. 114-601 („Branchenregel Abfallsammlung“), die regelt, dass Abfallbehälter nur bis zu einem Volumen von 120 Litern über Treppen transportiert werden sollen. Diese Regelung wird hiermit im Sinne des Arbeitsschutzes in die Satzung übernommen.

 

Weiterhin wird § 14, Abs. 5 ergänzt um die Nennung von Sperrgut, da auch dieses außerhalb von Bereichen mit beschränkter Erreichbarkeit (wie z. B. durch Schneefall oder Baustellen) bereitgestellt werden soll.

 

Mit der 9. Änderungssatzung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Gebiet der Stadt Aachen (Abfallwirtschaftssatzung) vom 10.12.2008 sind die in der Synopse (siehe Anlage) dargestellten inhaltlichen und redaktionellen Änderungen vorzunehmen.

 

Die Neufassung der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Aachen ist elektronisch abrufbar.

 

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Anlagen

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