Entscheidungsvorlage - FB 61/0806/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Konzept zur Verbesserung der Fuß- und Radwegeanbindung im südöstlichen Umfeld des Uniklinikums Aachen, hier auch: „Kenntlichmachung Radewegführung Kullenhofstraße im Bereich Querung zum Klinikum“, Antrag der CDU-Fraktion in der BV Laurensberg vom November 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Anhörung/Empfehlung
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29.11.2023
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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14.12.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Laurensberg nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Verwaltung mit der weiteren Planung der vorgestellten Maßnahmen zu beauftragen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt, die Verwaltung mit der weiteren Planung der vorgestellten Maßnahmen zu beauftragen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Aus der Studierendenschaft (Uni.Urban.Mobil, UUM) und dem Umfeld des Uniklinikums Aachen (UKA) gab es in den vergangenen Jahren mehrere Eingaben zur Verkehrssituation von zu Fuß gehenden und Fahrradfah-rer*innen insbesondere im Bereich Forckenbeckstraße / Pauwelsstraße, dem Zubringer zum Uniklinikum sowie aus dem Bereich der „ovalen Ringfahrbahn“ und auch hinsichtlich der Anbindung Richtung Kullenhofstraße.
Gemeinsam mit Vertreter*innen des UKA, verschiedener Fachdienststellen der Stadt Aachen, sowie Uni.Urban.Mobil (UUM) wurden in einem Ortstermin Mängel und Defizite festgestellt, für die im Rahmen der weiteren Bearbeitung Verbesserungs- und Lösungsmöglichkeiten geplant und entwickelt werden sollten.
Die Verwaltung hat daraufhin einen externen Planungsauftrag für die Konzepterarbeitung ausgeschrieben und an das Aachener Planungsbüro verkehrskonzept gbr, Simone Heidemann und Walter Braun, vergeben.
Die Ergebnisse des Planungsauftrags werden in der Vorlage und in der als Anlage 1 beigefügten Präsentation dargestellt. Nach einer umfangreichen Analyse der Problemstellen vor Ort werden konzeptionelle Verbesse-rungsvorschläge vorgestellt und die entsprechenden Kosten ermittelt.
Städtebauliche und verkehrliche Entwicklungen / Rahmenbedingungen im Untersuchungsgebiet
In den vergangenen Jahren haben sich entlang des Pariser Ringes und der Forckenbeckstraße einige bauli-che Veränderungen ergeben, weitere Bauvorhaben befinden sich aktuell in der Umsetzung oder sind geplant.
Neben einem Parkhaus sind verschiedene Einrichtungen mit Bezug zur RWTH Aachen oder zum UKA ent-standen. Hierzu gehören u. a. die Einrichtungen des Clusters Biomedizintechnik im Bereich zwischen Pariser Ring, der Forckenbeckstraße und dem Zubringer zum UKA.
Im „Center for Teaching and Training (CT²)“ finden Seminare und Ausbildungen für über 1000 Studierende statt. In unmittelbarer Nachbarschaft entsteht aktuell ein weiteres Gebäude (geplante Fertigstellung 3. Quartal 2025), welches Schulen für die Ausbildungsberufe des UKA, die Hebammenakademie etc. beherbergen wird. Hier werden zukünftig weitere 500 Schüler*innen unterrichtet. Beide Einrichtungen haben einen engen Bezug zum UKA, da dort bspw. Vorlesungen, klinische Ausbildungen oder Forschung stattfinden. Dies führt zu einer hohen Anzahl an Ortswechseln und somit Wegen zwischen den verschiedenen Standorten.
Darüber hinaus erfolgen viele Wege zur Forckenbeckstraße / Pauwelsstraße / UKA aus Richtung Kullenhof-straße -u.a. dem neuen Parkhaus -, der Vaalser Straße oder der Valkenburger Straße über die ovale Ringfahr-bahn kommend.
Einen Überblick über das Untersuchungsgebiet, die Einrichtungen und die relevanten Wegebeziehungen gibt die Darstellung auf Seite 2 in Anlage 1.
Analyse Fußverkehr
Zur Erfassung der aus der Studierendenschaft genannten örtlichen Defizite erfolgten intensive Beobachtungen und Aufnahmen durch den Gutachter vor Ort. Hier wurden vier Problemstellen identifiziert, die in der Anlage 1 (S. 3-6) dargestellt sind.
1. Aus Sicht der Studierenden wurde die Überquerung der Pauwelsstraße im Bereich der Bushaltestellen (Problemstelle 1, s. Anlage 1, Seite 3) bemängelt. Hier queren neben Ein- und Aussteigern an den Bushaltestellen auch zu Fuß gehende in Richtung der nördlich angrenzenden Ziele (Campus Mela-ten, Mensa Vita).
2. Die Problemstelle 2 (Anlage 1, S. 4) zeigt die Situation Entlang des „Zubringers“ zur Pauwelsstraße. Hier sind nur unzureichend schmale Gehwege (ca. 0,9 m inkl. Bordstein) vorhanden. Die angrenzende Grünfläche vor dem Gebäude MTZ weist deutliche Trittspuren auf.
3. Eine weitere Problemstelle ist eine fehlende Querungsmöglichkeit für Fußgänger*innen über die Forckenbeckstraße im Bereich des CT²-Gebäudes (Anlage 1, S. 5).
4. Da auf der Brücke über den Dorbach an der Kullenhofstraße auf der nördlichen Straßenseite kein Gehweg vorhanden ist, muss die Kullenhofstraße kurz vor der ovalen Ringfahrbahn gequert werden, um auf kürzestem Wege z.B. vom Parkhaus in der Kullenhofstraße zum CT² zu gelangen. Zwischen Kullenhofstraße und Forckenbeckstraße fehlen jedoch Gehwege entlang der ovalen Kreisfahrbahn. Trotzdem wird diese kurze und direkte Wegeverbindung - wie ein Trampelpfad vor Ort zeigt - rege ge-nutzt (Anlage 1, S. 6).
Analyse Radverkehr
Im Untersuchungsgebiet sind entlang der Kullenhofstraße, der Forckenbeckstraße und in der ovalen Ringfahr-bahn Radfahrstreifen vorhanden. Die Pauwelsstraße und der „Zubringer“ sind mit Verkehrszeichen 245 StVO „Bussonderfahrstreifen“ für den allgemeinen Kfz-Verkehr gesperrt, nur Rettungsdienste, Lieferverkehre und Radfahrende sind ausgenommen, auf dem „Zubringer“ ist zudem auch die Zufahrt zur Notaufnahme frei (Anla-ge 1, S. 8).
Analog zum Bereich Fußverkehr werden nachfolgend die drei genannten Problemstellen für den Radverkehr dargestellt:
1. Die Problemstelle 1 (Anlage 1, S. 10) zeigt den Bereich der Einmündung des „Zubringers“ auf die Forckenbeckstraße. Aus Sicht der Studierenden wurde insbesondere gemeldet, dass das Linksabbie-gen von Radfahrenden in den „Zubringer“ als gefährlich wahrgenommen wird.
2. Im Bereich der Kullenhofstraße wird die Führung der rechtsabbiegenden Kfz über den Radfahrstreifen aus Sicht der Studierenden als problematisch wahrgenommen (Anlage 1, S. 11).
3. An der ovalen Ringfahrbahn weist ein „Weg“ durch eine Grünfläche zum Beidrichtungsradweg in Rich-tung Vaalser Straße darauf hin, dass der offizielle Weg vermutlich wegen zu kleiner Kurvenradien ab-gekürzt wird (Anlage 1, S. 12.).
Konzeptideen Fußverkehr
Querung Pauwelsstraße
Zur Verbesserung der Querungssituation im Bereich der Pauwelsstraße wurden verschiedene Maßnahme geprüft (Anlage 1, S. 13-16).
Die Breite der Pauwelsstraße (rd. 6,50 m im Bereich der Bushaltestellen) lässt die Anlage einer Mittelinsel als Querungshilfe nicht zu. Eine Aufpflasterung - eine Anhebung der Fahrbahn auf Gehwegniveau – wird aufgrund der hohen Busfrequenz und den häufigen Fahrten von Rettungsdiensten zur Notaufnahme nicht empfohlen. Gleiches gilt auch für eine punktuelle Einengung, die wegen des dichten Busverkehrs (Spitzenstunde mit 42 Bussen) aus betrieblichen Gründen nicht empfohlen werden kann.
Die Möglichkeit, einen Fußgängerüberweg als Querungshilfe anzulegen, ist an Bedingungen gebunden, die in der Richtline für die Anlage von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) formuliert sind (Anlage 1, S. 13). Punktu-elle Erhebungen vor Ort haben gezeigt, dass die Kfz-Mengen vermutlich nicht im erforderlichen Bereich liegen werden. Durch die geplanten Veränderungen im Bereich des Vorplatzes des UKA werden sich die Kfz-Verkehrsmengen auf der Pauwelsstraße in Zukunft voraussichtlich weiter reduzieren. Deshalb erscheint ein Fußgängerüberweg auch langfristig weder möglich noch notwendig.
Um die Querungen zu bündeln, erscheint es aber weiterhin sinnvoll, eine Querungsstelle optisch hervorzuhe-ben. Hier bietet sich entweder die Verwendung von farbigem Asphalt oder eine Asphalt-Prägung (es werden Muster in den Asphalt „gedruckt“). Prägeasphalt ist deutlich günstiger und wird vom Gutachter für eine Umset-zung empfohlen. Die geschätzten Kosten liegen bei rd. 10.000 €.
Querung Forckenbeckstraße
Zur Verbesserung der Fußwegeverbindung zwischen dem UKA und den neuen Einrichtungen im Bereich der Forckenbeckstraße soll eine neue Querungsmöglichkeit auf der Forckenbeckstraße geplant werden. Die ver-schiedenen Möglichkeiten sind in der Anlage 1 auf den Seiten 17-20 dargestellt.
Vorgeschlagen wird die Anlage einer Mittelinsel mit einer Breite von 2,75 m. Hierzu müssten die Radfahrstrei-fen im Bereich der Mittelinsel aufgehoben werden. Zudem entfällt ein Parkstand im seitlichen Parkstreifen. Die Kosten für die Anlage der Mittelinsel werden vom Gutachter auf rd. 56.000 € geschätzt.
Aus Sicht des Gutachters wäre die Ergänzung der Mittelinsel um einen Fußgängerüberweg sinnvoll. In weite-ren Zählungen müsste noch nachgewiesen werden, ob die für den Fußgängerüberweg erforderlichen Ver-kehrsmengen erreicht werden. Die Kosten für einen zusätzlichen Fußgängerüberweg (Markierung, Beschilde-rung, Beleuchtung) werden mit rd. 22.000 € geschätzt.
Gehweg im Bereich „Zubringer“
Der heute mit rd. 0,90 m deutlich zu schmale Gehweg im Bereich des „Zubringers“ zum UKA könnte zulasten der Grünfläche und mit einem Versetzen von zwei Lichtmasten auf ein Maß von 2,00 m bis 2,50 m verbreitert werden (Anlage 1, Seite 21). Der Gutachter schätzt die Kosten für diese Maßnahme auf rd. 72.000 €.
Das UKA hat als Grundstückseigentümerin diesem Ansatz grundsätzlich zugestimmt. Im Bereich der bestehen-den Stellplätze wäre dahingegen eine Verbreiterung des Gehweges nur mit Eingriff in den privaten Parkplatz möglich. Da hierdurch bauordnungsrechtlich erforderliche Stellplätzen entfallen müssten, erscheint eine Ver-breiterung im Bereich des Parkplatzes nicht möglich und eine Zustimmung des UKA konnte hier nicht erreicht werden.
Vor dem Hintergrund der hohen Kosten empfiehlt die Verwaltung in einem ersten Schritt auf die Verbeiterung des Gehwegs im Bereich des „Zubringers“ zu verzichten und eine Führung / Bündelung des Fußverkehrs über die Flächen des MTZ vorzusehen.
Gehwege im Bereich „ovalen Ringfahrbahn“
Eine Problematik der ovalen Ringfahrbahn“ liegt darin, dass die Ringfahrbahn selber und die Zufahrten / Aus-fahrten von der Kullenhofstraße und dem „Zubringer“ in der Baulast der Stadt Aachen liegen, die weiteren Zu- und Ausfahrten zum Pariser Ring (L260) liegen als Außerortsstrecken jedoch in der Baulast von Straßen.NRW. Die Baulastverhältnisse sind in Anlage 1, S. 24, dargestellt.
Diese eigentlich eher formale Unterscheidung hat im vorliegenden Fall Auswirkungen auf die Anlage von Fuß-gängerüberwegen. Aus verkehrsplanerischer Sicht und nach Empfehlung des Gutachters wären Fußgänger-überwege an allen Zu- und Ausfahrten sinnvoll. Hierzu müssen zukünftig noch Abstimmungsverfahren mit Straßen.NRW geführt werden.
Um eine sichere Fußwegeverbindung von der Kullenhofstraße (neues UKA Parkhaus) zum Bereich Forcken-beckstraße zu ermöglichen müsste die Wegweisung auf dem Fahrbahnteiler in der Kullenhofstraße versetzt und eine neue Fußgängerpassage geschaffen werden. Der bestehende Fahrbahnteiler reicht mit einer Breite von rd. 1 m für einen sicheren Aufenthalt von zu Fuß gehenden nicht aus. Um eine entsprechend breite Mitte-linsel (2,50 m) realisieren zu können müsste der nördliche Fahrbahnrand etwas verschoben werden. Hieran anschließend sieht das Konzept vor, dass ein neuer, 2,50 m breiter Gehweg zwischen Kullenhofstraße und „Zubringer“ ergänzt wird. Im Bereich der bestehenden Mittelinsel im „Zubringer“ wird ebenfalls ein Durchlass für Fußgänger angelegt. Diese Maßnahmen sind in Anlage 1 auf S. 26 dargestellt und werden vom Gutachter mit Kosten in Höhe von rd. 100.000 € abgeschätzt.
Ergänzt werden könnten diese Maßnahme durch die Anlage von Fußgängerüberwegen zumindest über die in der Baulast der Stadt Aachen liegenden Straßenabschnitte (s. Anlage 1, S. 27). Hier schätzt der Gutachter die Kosten auf rd. 45.000 €.
Konzeptideen Radverkehr
Einmündung „Zubringer“ auf die Forckenbeckstraße
Für den Kreuzungsbereich werden vom Gutachter einige Maßnahmen vorgeschlagen, die in Anlage 1 auf S. 22 dargestellt sind.
Demnach soll die Radverkehrsanlage auf der Forckenbeckstraße im Bereich der Einmündung rot eingefärbt werden. Die ursprüngliche Einfärbung war zum Zeitpunkt des Ortstermins sehr verblasst und ist zwischenzeit-lich wieder neu markiert worden.
Im Zubringer wird empfohlen, eine Mittelinsel zu markieren auf der z.B. eine Wiederholung der Beschilderung (Busfahrstreifen mit entsprechenden Zusatzzeichen) aufgestellt werden kann. Hierdurch kann das Einbiegen von Fahrzeugen verlangsamt werden. Für Kfz aus dem Zubringer sollte zudem ein Rechtsfahrgebot eingerich-tet werden. Ein Linksabbiegen ist an dieser Stelle nicht erforderlich, da über die Pauwelsstaße ausgefahren werden kann. Für weniger sichere Radfahrende, die von der Forckenbeckstraße links in den „Zubringer“ ab-biegen möchten, kann zu Lasten des an dieser Stelle über 5,00 m breiten Gehwegs die Möglichkeit einer Auf-stellfläche für indirektes Linksabbiegen geschaffen werden. Die Kostenschätzung beläuft sich für diese Maß-nahmen auf rd. 17.000 €.
Rechtsabbiegefahrstreifen der Kullenhofstraße auf den Pariser Ring
Radfahrende sollten nach Ende des baulich angelegten Radweges zunächst auf einem gesicherten Radfahr-streifen im Blickfeld der Autofahrenden geführt werden. Der Radfahrstreifen könnte in diesem Bereich mit flexib-len Warnbaken vom Kfz-Verkehr abgetrennt werden. Anschließend sollte eine eindeutige Querung des Rad-fahrstreifens durch rechtsabbiegende Kfz erfolgen (Anlage 1, S. 22). Die Kosten für diese Maßnahme werden auf rd. 17.000 € geschätzt.
„Ovale Ringfahrbahn“ / Pariser Ring
An der südlichen Auffahrt vom Pariser Ring in die „ovale Ringfahrbahn“ sollte eine direktere Führung des Rad-verkehrs von der Radverkehrsanlage in der Ringfahrbahn zum Geh-/Radweg Richtung Vaalser Straße ge-schaffen werden. Hierzu soll die Haltelinie etwas zurückverlegt werden und ein Teil der Grünfläche asphaltiert oder gepflastert werden (s. Anlage 1, S. 28). Die Kosten hierfür betragen rd. 9.000 €.
Antrag „Kenntlichmachung Radwegeführung Kullenhofstraße im Bereich Querung zum Klinikum“
Mit dem in Anlage 2 beigefügten Antrag beantragt die CDU Fraktion in der Bezirksvertretung Laurensberg eine deutlichere Kenntlichmachung der Wegeführung für Radfahrende im Querungsbereich der Kullenhofstraße zum Neuenhofer Weg, z.B. über eine Ergänzung der Beschilderung, Markierung und gfs. über eine zusätzliche Ausleuchtung des Bereichs (s. Anlage 2).
Stellungnahme der Verwaltung
Die im Antrag formulierten Wünsche nach einer Verbesserung der Kenntlichmachung der Radwegeführung im Bereich der Querungsstelle an der Kullenhofstraße sind ebenfalls über den Personalrat der Uniklinik kommuni-ziert und im Zuge der Bearbeitung des oben aufgeführten externen Planungsauftrags gegenüber der Verwal-tung geschildert worden. Die Verwaltung hat die Situation vor Ort geprüft und empfiehlt im Beidrichtungsradweg auf Höhe der Querungsstelle eine Ergänzung von Radfahrpiktogrammen mit Richtungspfeilen zu markieren. In Fahrtrichtung Steinbergweg steht im Bereich der Querungsstelle das Verkehrszeichen „Radfahrer frei“ (VZ 1022-10 StVO). Der Schildermast steht auf der Grenze zwischen Fußweg und Grünfläche und somit sehr weit aus dem Blickfeld der Radfahrenden entfernt. Die Beschilderung sollte besser sichtbar auf die Trennung zwi-schen Rad- und Gehweg platziert werden. Gleichzeitig kann sie etwas in Richtung Uniklinik gedreht werden, so dass sie von dieser Fahrbahnseite besser zu sehen ist. Eine weitere Verdeutlichung mit Markierungen der Straßenverkehrsordnung auf der Seite der Uniklinik ist nicht möglich. Der Beidrichtungsradweg in der Kullen-hofstraße stellt ein freiwilliges Angebot für den Radverkehr dar. Eine Ergänzung von z.B. Pfeil-Markierungen auf der Seite der Uniklinik suggeriert dem Radverkehr in Richtung Steinbergweg, er müsse an dieser Stelle die Straßenseite wechseln, um weiterfahren zu dürfen. Da der Radweg aber nur ein Angebot darstellt, bleibt dem Radverkehr die Wahl an dieser Stelle auch in der Fahrbahn Richtung Steinbergweg weiterzufahren.
Hinsichtlich der Beleuchtung kann mitgeteilt werden, dass der Standort zusammen mit der STAWAG geprüft wurde. Der Leuchtkopf soll kurzfristig durch einen leistungsfähigeren Leuchtkopf ausgetauscht werden um eine bessere Ausleuchtung der Querungsstelle zu gewährleisten.
Zusammenfassung und weiteres Vorgehen
Die vorgestellten Maßnahmen stellen sinnvolle Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit und des Komforts von zu Fuß gehenden und Radfahrenden im Umfeld des Universitätsklinikums dar.
Die geschätzten Kosten belaufen sich lt. Gutachter auf rd. 280.000 € und wurden von der Verwaltung für den Haushalt 2024 in den Jahren 2024 und 2025 angemeldet.
Die Verwaltung empfiehlt nach den politischen Beschlüssen, die Planung der einzelnen Maßnahmen weiterzu-führen und die weitere Abstimmungen mit den zuständigen Stellen bei Straßen.NRW und zwecks erforderlicher Grundstücksregelungen mit dem BLB zu führen. Eine stufenweise Umsetzung soll nach weiteren Ausführungs-beschlüssen für die einzelnen Maßnahmen in den folgenden Jahren erfolgen.
Entscheidungen zur Umsetzung von Maßnahmen mit Kosten und Finanzierung bleiben den
weiteren Ausführungsbeschlüssen vorbehalten. Die Umsetzung der Maßnahmen ist nur möglich, sofern die
Bereitstellung der erforderlichen Mittel durch einen zukünftigen, rechtskräftigen Haushalt gesichert ist.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| x |
|
| |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
| x |
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
| x |
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Mit der Erhöhung der Sicherheit und des Komforts für zu Fuß gehende und Radfahrende im Umfeld des Uniklinikums wird sich die Attraktivität des Umweltverbundes deutlich erhöhen. Hierdurch soll ein Umstieg vom Pkw auf den Umweltverbund begünstigt werden. Dieser potenziell positive Effekt auf den Klimaschutz lässt sich jedoch noch nicht konkret messen/quantifizieren.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8,9 MB
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2
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(wie Dokument)
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104,4 kB
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