Kenntnisnahme - FB 36/0341/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Dass im Aachener Revier und speziell im Aachener Norden Bergbau in nicht unerheblichen Umfang stattgefunden hat, ist bekannt. Da die genaue Lage der Abbaugebiete der Stadtverwaltung nicht bekannt ist, findet im Rahmen relevanter Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genau zu diesem Zweck eine fundierte Prüfung und Beurteilung durch die jeweiligen Fachbehörden statt. Für das Thema Bergbau wird die Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde für NRW eingebunden; auf Grund der grenznahen Lage werden ergänzend auch die niederländischen Fachbehörden beteiligt. Der Fachbereich Bauaufsicht prüft die allgemeine Standsicherheit.

 

Bergbehörde NRW: Die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW erarbeitet im Rahmen ihrer Beteiligung als Trägerin öffentlicher Belange (TöB) bzw. als Fachbehörde bei raumbezogenen Planverfahren (z.B. Regionalplanung, kommunale Bauleitplanung, Landschaftsplanung), bei vorhabenbezogenen Genehmigungsverfahren (z.B. Baugenehmigungsverfahren, BImSchG-Verfahren, wasserrechtliche Erlaubnisverfahren für Geothermievorhaben) oder im Rahmen der Amtshilfe (z.B. kommunale Maßnahmenplanungen). Darüber hinaus erarbeitet sie Stellungnahmen zu den bergbaulichen Verhältnissen und zur Bergschadensgefährdung. Dabei gibt sie Hinweise zu möglichen bergbaulichen Gefährdungspotenzialen und ggf. Empfehlungen zu deren Berücksichtigung im Plan- bzw. Genehmigungsverfahren (z.B. Beteiligung der jeweiligen Inhaber*innen von Bergbauberechtigungen, Empfehlung gutachterlicher Untersuchungen, Empfehlung einer Grubenbildeinsichtnahme etc.). Ziel der Mitwirkung der Bezirksregierung Arnsberg ist es, bereits im Vorfeld von Maßnahmen bergbaubedingte Gefährdungen zu erkennen und Schäden zu vermeiden.

 

Die dargestellte Beteiligung fand und findet im Aachener Norden u.a. Anwendung bei der Planung und Errichtung der Windenergieanlagen (WKA) zwischen BAB, Gewerbegebiet Avantis und Ortslage Horbach. Die Prüfung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsanträgen wie auch bei diesen WKA ist dabei stets eine "gebundene Entscheidung" gemäß § 6 BImSchG; der Antragsteller hat einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung, sofern der Nachweis erbracht ist, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften dem Vorhaben nicht entgegen stehen und die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Im Umkehrschluss gilt auch, dass eine Genehmigung nur erteilt wird sofern sichergestellt ist, dass keine Gefährdung der Allgemeinheit oder des Einzelnen zu besorgen ist.

 

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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