Kenntnisnahme - FB 61/0807/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes zum Schutz von Kindern und Fußgänger*innen im Bezirk Haaren;Antrag der Fraktion CDU und SPD in der BV Aachen-Haaren vom 18.04.2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Haaren
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Kenntnisnahme
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22.11.2023
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Fraktionen CDU und SPD in der BV Aachen-Haaren haben mit Datum 18.04.2023 den Antrag mit dem Titel „Erarbei-tung eines Verkehrskonzeptes zum Schutz von Kindern und Fußgänger*innen im Bezirk Haaren“ eingereicht.
Es wird beantragt, dass zu den folgenden Themen Maßnahmen im Rahmen eines stimmigen Gesamtkonzeptes erarbei-tet und schnellstmöglich umgesetzt werden:
a) Gefährliche Querung vor dem Spielplatz Friedenstraße
b) Einrichtung eines Fußgängerüberweges in der Tonbrennerstraße gegenüber dem Eingang zur GGS am Haar-bach/Turnhalle
c) Einrichtung von Fußgängerüberwegen an der Kreuzung Kochstraße/Kreuzstraße/Bogenstraße
(s. Antrag 14.11.2021)
d) Einrichtung einer Querungshilfe auf der Haarbachtalstraße gegenüber dem Eingang zum Park an der Welschen Mühle
e) Beruhigung der „Durchgangs-Rennstrecken“ in den Straßen Am Burgberg und In den Atzenbenden sowie Ent-schärfung des Bereichs in der Sackgasse Am Burgberg
f) Erarbeitung von Maßnahmen zur Reduzierung der Geschwindigkeit des Verkehrs im Bereich Kleinheidstraße
(s. Antrag 22.06.2022)“
Darüber hinaus:
g) Weitere Brennpunkte sollen identifiziert werden.
h) Die Haarener Einwohner*innen sollen befragt werden.
i) Die Meldungen aus dem Mängelmelder der Stadt Aachen sollen berücksichtigt werden.
Stellungnahme und Maßnahmenvorschläge der Verwaltung
Die Verwaltung nimmt im Folgenden hierzu Stellung.
a) „Gefährliche Querung vor dem Spielplatz Friedensstraße“
Bislang lag der Fokus an dieser Stelle der Friedenstraße auf der Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit des Kfz-Verkehrs und einer Durchfahrtsbeschränkung für Großfahrzeuge. Hierzu wurde eine (zwischenzeitlich in ihrer baulichen Ausfüh-rung mehrmals modifizierte) Engstelle eingerichtet.
Als jüngste Maßnahme wurde an dieser Stelle das Halt-/Parkverbot im Bereich der Feuerwehr verändert. Dies beeinträch-tigt nach eigenen Beobachtungen aktuell im Bereich der Engstelle die Fahrbeziehung des Radverkehrs, was ebenfalls Inhalt einer Meldung im Mängelmelder (Nr. 1220614) ist. Aktuell wird daher eine erneute Veränderung der Beschilderung geprüft.
Die Querungssicherheit für den Fußverkehr wurde bislang noch nicht thematisiert und ist daher noch zu prüfen. Im Rah-men dieser Prüfung sollte zunächst die tatsächliche Gehlinie des Fußverkehrs erhoben werden. Aufgrund der Engstelle und des sich hier arrangierenden motorisierten Verkehrs ist zu erwarten, dass es der Fußverkehr selbstgewählt und zum eigenen Schutz bevorzugt, abgesetzt der Engstelle zu queren. Diesem Querungsverhalten muss ein mögliches Que-rungsangebot Rechnung tragen, um seine Funktionalität/Akzeptanz sicher zu stellen.
b) „Einrichtung eines Fußgängerüberweges gegenüber dem Eingang zur GGS am Haarbach/Turnhalle“
Die Anregung einer gesicherten Querung im Bereich der Schule ist grundsätzlich nachvollziehbar. Im Kontext von Schu-len besteht erhöhter Querungsbedarf des Fußverkehrs, da Schulen Quell- und Zielpunkte von v.a. zu Fuß gehenden Kindern und Erwachsenen sind.
Querungsangebote können – je nach Situation -Fußgängerüberwege, bauliche Mittelinseln oder vorgezogene Seitenbe-reiche (Gehwegnasen) sein. Da durch Mittelinseln und vorgezogene Seitenräumen gleichzeitig auch die Fahrbahnbreite verringert wird, ist i.d.R. auch eine Verringerung der Verkehrsgeschwindigkeit zu erwarten. Dies ist ein im Kontext von Schulen ebenfalls angestrebtes Ziel. Fußgängerüberwege sind in Fachkreisen kontrovers diskutiert, da die Bevorrechti-gung des querenden Fußverkehrs zwar straßenverkehrsrechtlich eindeutig geregelt ist, von Motorisierten jedoch nicht immer respektiert wird. Oft ist eine ahndende Begleitung seitens der Polizei erforderlich. Radfahrende dürfen Fußgänger-überwege zwar fahrend nutzen, sind jedoch dem Längsverkehr gegenüber nicht bevorrechtigt. Da davon auszugehen ist, dass auch Schüler*innen mit dem Rad zur/von der Schule fahren und eine sichere Querungshilfe daher besonders ein-deutig sein muss, ist die Wahl des Sicherungselementes nach Analyse der individuellen räumlichen Gegebenheiten und mit Bedacht zu treffen.
Im Fall der Einrichtung eines Fußgängerüberweges sind vergleichsweise umfangreiche Finanzmittel bereit zu stellen.
Bei allen Optionen sind gute Sichtverhältnisse zwischen längs Fahrenden und Querungswilligen sicher zu stellen. Es ist zu erwarten, dass dies nur zu Lasten des ruhenden Kfz-Verkehrs erreicht werden kann.
Welcher Art eine Querungshilfe an dieser Stelle sinnvollerweise sein sollte, ist zu prüfen.
c) „Einrichtung von Fußgängerüberwegen an der Kreuzung Kochstraße/Bogenstraße/Kreuzstraße (s. auch Antrag 14.11.2021)
Die Anregung der Verbesserung der Querbarkeit für den Fußverkehr an dieser Einmündung ist grundsätzlich nachvoll-ziehbar. Es handelt sich um einen sehr weiten Knoten mit großen Radien. Querungswillige müssen unsignalisiert eine vergleichswiese weite Strecke über die Fahrbahn zurücklegen.
Querungsangebote können – je nach Situation – Fußgängerüberwege, bauliche Mittelinseln oder vorgezogene Seiten-bereiche (Gehwegnasen) sein. Da durch Mittelinseln und vorgezogene Seitenräumen gleichzeitig auch die Fahrbahn-breite verringert wird, ist i.d.R. auch eine Verringerung der Verkehrsgeschwindigkeit beim Ein-/Abbiegen der Kfz zu erwar-ten. Fußgängerüberwege sind in Fachkreisen kontrovers diskutiert, da die Bevorrechtigung des querenden Fußverkehrs zwar straßenverkehrsrechtlich eindeutig geregelt ist, von Motorisierten jedoch nicht immer respektiert wird. Oft ist eine ahndende Begleitung seitens der Polizei erforderlich. Radfahrende dürfen Fußgängerüberwege zwar fahrend nutzen, sind jedoch dem Längsverkehr gegenüber nicht bevorrechtigt. Die Wahl des Sicherungselementes ist nach Analyse der individuellen räumlichen Gegebenheiten und mit Bedacht zu treffen.
Im Fall der Einrichtung eines Fußgängerüberweges sind vergleichsweise umfangreiche Finanzmittel bereit zu stellen.
Bei allen Optionen sind gute Sichtverhältnisse zwischen längs Fahrenden und Querungswilligen sicher zu stellen. Es ist zu erwarten, dass dies nur zu Lasten des ruhenden Kfz-Verkehrs erreicht werden kann.
Welcher Art eine Querungshilfe an dieser Stelle sinnvollerweise sein sollte, ist zu prüfen.
d) „Einrichtung einer Querungshilfe auf der Haarbachtalstraße gegenüber dem Eingang zum Park an der Wel-schen Mühle“
Die Anregung der Verbesserung der Querbarkeit für den Fußverkehr ist an dieser Stelle grundsätzlich nachvollziehbar. Bei der Welschen Mühle mit dem angeschlossenen Außengelände handelt es sich um einen attraktiven Quell- und Ziel-punkt für Erholungssuchende und ihre Freizeitaktivitäten.
Ein Querungsangebot kann an dieser Stelle eine bauliche Mittelinsel oder vorgezogene Seitenbereiche (Gehwegnasen) sein. Hierdurch ist i.d.R. auch eine Verringerung der Verkehrsgeschwindigkeit zu erwarten.
Bei allen Optionen sind gute Sichtverhältnisse zwischen längs Fahrenden und Querungswilligen sicher zu stellen. Es ist zu erwarten, dass dies nur zu Lasten des ruhenden Kfz-Verkehrs erreicht werden kann.
Welcher Art eine Querungshilfe an dieser Stelle sinnvollerweise sein sollte, ist zu prüfen.
e) „Beruhigung der „Durchgangs-Rennstrecken“ in den Straßen Am Burgberg und In den Atzenbenden sowie Entschärfung des Bereichs in der Sackgasse Am Burgberg“
Die objektive Bewertung der Situation auch im gesamtstädtischen Vergleich erfordert eine objektive Entscheidungsgrund-lage. Im Fall von sich mehrenden wahrgenommenen Geschwindigkeitsüberschreitungen liefern die Geschwindigkeits-messungen der Verwaltung objektive Daten.
Anhand der vorhandenen Messergebnisse wird eine Bewertung der Situation vorgenommen. Dazu werden die definierte Grenz-/Schwellenwerte, die die Verhältnismäßigkeit der Übertretungen bewerten, herangezogen In Abhängigkeit dieser Bewertungen wird das weitere Vorgehen bestimmt.
Für die Straße Am Burgberg wurde im Zeitraum 01.-07.02.2023 in Folge einer Bürger*inneneingabe an die Verwaltung eine Messung durchgeführt:
• 85% der erfassten Fahrzeuge überschreiten nicht eine Geschwindigkeit von ca. 40 km/h (v85)
• die durchschnittlich gefahrene Geschwindigkeit beträgt ca. 33 km/h
Die Messergebnisse wurden entsprechend der zu diesem Zeitpunkt geltenden Grenzwerte bewertet. Hieraus ergab sich kein Handlungsbedarf, weshalb keine Maßnahmen veranlasst wurden.
Für die Straße In den Atzenbenden liegen aktuell keine belastbaren Messergebnisse vor. Hier muss eine Messung durchgeführt und wie o.g. bewertet werden.
In diesem Zusammenhang wird auch auf die umfangreichen Untersuchungen, welche im Rahmen der Untersuchung der Verkehrssituation „In den Atzenbenden“ (siehe Vorlage - FB 61/0914/WP16 der BV vom17.07.2013), verwiesen.
f) „Erarbeitung von Maßnahmen zur Reduzierung der Geschwindigkeit des Verkehrs im Bereich Kleinheidstra-ße (Antrag 22.06.2022)“
Der Antrag wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung am 17.08.2022 seitens der CDU zurückgezogen.
g) „Weitere Brennpunkte sollen identifiziert werden“
Aktuell sind keine Unfallhäufungsstellen aus der Unfallkommission bekannt.
h) „Die Haarener Einwohner*innen sollen befragt werden“
Es gibt aktuell vielfältige Aktivitäten der Stadtverwaltung, im Rahmen derer die Haarener Bürger*innen die Möglichkeit haben, Anregungen zu formulieren.
Zur Klärung, ob und – wenn ja - in welcher Weise es darüber hinaus zielführend ist, weitere Kanäle zu eröffnen, sollte sich zunächst auf das Ziel der Befragung verständigt werden. Ggf. deckt bereits eine der laufenden Aktivitäten dieses Ziel ab.
i) „Die Meldungen aus dem Mängelmelder der Stadt Aachen sollen berücksichtigt werden.“
Der Mängelmelder der Stadt Aachen wird kontinuierlich seitens der Verwaltung betreut. Dies ist Teil des laufenden Ge-schäfts der Verwaltung. Die Kommunikation ist i.d.R. zielgerichtet und konstruktiv. Für Haaren liegen im Kontext „Gefah-renstellen“ aktuell nur wenige Eingaben für den Bereich Haaren vor:
• Meldung 1185720: Akazienstraße
• Meldung 1285378: Haarener Gracht - Ecke Alt Haarener Straße
• Meldung 1186275: Alt-Haarener-Str./Ecke Haarener Gracht
• Meldung 1220614: Engstelle Friedenstraße
• Meldung 1050062: Quinxer Straße
• Meldung 1097747: Verlautenheidener Straße Richtung Stolberg.
• Meldung 1084751: In den Atzenbenden
• Meldung 1288918: Friedenstraße/Radweg Aachen-Jülich
Die Meldungen sind in unterschiedlichen Zuständigkeiten in Bearbeitung. Die bis dato gegebenen Reaktionen und Bear-beitungsstände sind im Mängelmelder öffentlich einsehbar.
5. Fazit
Die im Rahmen des vorliegenden Antrags angeregten Einzelmaßnahmen sind seitens der Verwaltung im Detail zu prü-fen. Dabei erfolgt auch eine Einsortierung in den gesamtstädtischen Kontext von umsetzbaren Maßnahmen.
Im Anschluss ist zu entscheiden, ob die Maßnahmen integriert und unter Einbeziehung der darüber hinaus vorliegenden Anträge im Rahmen eines Gesamtkonzeptes behandelt werden sollten.
Sollte dieses Gesamtkonzept erstellt werden, erscheint es aufgrund der Größe und Vielfalt des Themas sinnvoll, externe Unterstützung von einem Planungsbüro einzuholen. Analyse vor Ort, Auswertung der Daten und Erstellung von Pla-nungsideen können dann seitens des Büros erfolgen. Die Verwaltung kann sich so auf die Projektleitung/-lenkung, Maß-nahmenbetreuung und inhaltliche Schwerpunktsetzung des Konzeptes konzentrieren.
Hierzu sind entsprechende Finanzmittel erforderlich bzw. bereit zu stellen.
6. Kosten und Finanzierung
Je nach Art und Umfang der weiteren Bearbeitung sind Finanzmittel für die Erstellung eines Gesamtkonzeptes, Planung von Maßnahmen ihre Umsetzung erforderlich bzw. bereit zu stellen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
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|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
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|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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|
| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |
Die Umsetzung der aus dem Antrag resultierenden Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für zu Fuß Gehende in Haaren wird bisher nicht bezifferbare CO2-Emissionen hervorrufen.
Die Maßnahmen werden durch die Erhöhung der subjektiven und objektiven Verkehrssicherheit zu Fuß Gehender dazu beitragen, dass noch mehr Menschen in Aachen-Haaren zu Fuß und somit nachhaltig mobil sind, statt den motorisierten Individualverkehr zu nutzen.
Damit wird gleichzeitig eines der wichtigsten übergeordneten Ziele der Stadt Aachen - die Erreichung der 2020 (vgl. Vorlage FB 36/0424/WP17-1) und 2022 (vgl. Vorlage FB 36/0156/WP18) beschlossenen Klimaziele und die Klimaneutralität 2030 - verfolgt.
Der Effekt kann im Moment nicht genauer quantifiziert werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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717,3 kB
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