Kenntnisnahme - FB 02/0280/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Wissenschaft und Digitalisierung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Wie aktiviert man die schlauen Köpfe Aachens, um smarte Lösungen für die Stadt der Zukunft umzusetzen? Wie kann die Kreativität der zivilen Stadtgesellschaft - also aller Bürger*Innen, Unternehmer*Innen und Wissenschaftler*innen - genutzt werden, um bahnbrechende digitale Lösungen für unser Aachen der Zukunft zu generieren? Wie schafft man ein motivierendes und kollaboratives Umfeld, in dem sich innovative Ansätze entfalten und entwickeln lassen?

 

Der Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung und Europa (FB 02) der Stadt Aachen stellte sich genau diese Fragen und initiierte federführend einen stadtweiten Smart City Ideenwettbewerb. Dies geschah in enger Kooperation mit dem Thinktank Smart City, einem Zusammenschluss aus Mitgliedern des digitalHUB Aachen, namentlich der STAWAG, Innoloft, dem städtischen Dezernat VII sowie dem Fachbereich 61 und dem digitalHUB selbst.

 

Vom 02.08.2023 an waren engagierte Vertreter*innen der Zivilgesellschaft, kleine Initiativen und Vereine genauso wie Hochschulen, Start-ups oder Unternehmen aufgerufen, ihre visionären Projektideen einzureichen. Ob es um den Einsatz intelligenter Technologien für Klima und Ressourcenschutz geht, die Wiederbelebung des lokalen Einzelhandels, innovative Geschäftsmodelle, die Förderung der digitalen Teilhabe älterer Menschen oder die Revolutionierung von Energieversorgung und Mobilität: alle Ideen waren willkommen, solange sie einen Mehrwert für Mensch und Umwelt schaffen.

 

Der Ideenwettbewerb verlief in drei Phasen.

 

  1. Projekt einreichen

Bewerber*innen hatten während eines 8-wöchigen Beteiligungszeitraumes die Möglichkeit, ihre Projektideen auf der Plattform smart.aachen.digital vorzustellen. Um eine hohe Vielfalt an Teilnehmer*innen sicherzustellen, bot die Plattform während dieser ersten Phase außerdem die Möglichkeit, ein Partnergesuch für die Umsetzung der eigenen Projektidee zu schalten oder aber sich auf ein solches Partnergesuch zu bewerben. Zusätzlich gab es wöchentliche Sprechstunden für Fragen im OecherLab und digitalHUB.

 

  1. Public Voting und Nominierung

Nach Ablauf des Beteiligungszeitraumes wurde ein 2-wöchiges Public Voting auf smart.aachen.digital für die eingereichten Ideen gestartet. Der Think Tank Smart City wählte im Anschluss fünf Ideen aus den Projekteinreichungen mit den meisten Likes für eine finale Runde aus und stellte 2.500 € für die weitere Ausarbeitung zur Verfügung.

 

  1. Weg ins Finale und Juryentscheidung

Die Einreichenden der fünf nominierten Ideen erhielten nicht nur 2.500 €, sondern auch ein Business-Mitgliedspaket im digitalHUB für die Dauer der Ausarbeitungsphase von weiteren 4 Wochen. Die dritte Phase endete mit einer Veranstaltung im digitalHUB, bei der eine Jury die Ergebnisse bewertete. Die drei Gewinner*innen erhielten jeweils einen Zuschuss von 10.000€ für die Umsetzung ihrer Projektidee.

 

Mit dieser erstmaligen Durchführung des Wettbewerbs knüpft der FB 02 an Aktivitäten des OecherLabs, des Wissenschaftsbüros und der Start-Up-Förderung an, die das Aachener Innovationsökosystem in seiner Entwicklung unterstützen und seine Kreativität für die Stadt nutzbar machen. Gefördert wurden hier digitale Ideen, deren Umsetzung einen konkreten Mehrwert für Aachens Entwicklung zu einer Smart City versprechen. In enger Zusammenarbeit mit dem Think Tank Smart City konnten mit dieser Aktion Innovationstreibende aus allen lokalen Gesellschaftsschichten Ideen einbringen und aktiv werden. Gemeinsam knüpfte man wichtige Kontakte, vernetzte Akteure miteinander und legte den Grundstein für neue Kooperationen und Projekte.

 

Über die konkreten Wettbewerbsergebnisse wird im Ausschuss mündlich berichtet.

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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