Kenntnisnahme - FB 02/0282/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Wissenschaft und Digitalisierung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mobilfunkmessbefahrung im Stadtgebiet Aachen

Um die Mobilfunkversorgung im Aachener Stadtgebiet umfänglich bewerten und vorantreiben zu können, wurde in der Zeit vom 23.08.2023 bis zum 22.09.2023 eine Messbefahrung zur Analyse und Verbesserung der Mobilfunkversorgung im Aachener Stadtgebiet in Auftrag gegeben. Seitens der Stadt Aachen wurde dafür die TÜV Rheinland Consulting GmbH beauftragt. Ziel dieser Mobilfunkmessung ist es, eine aktuelle und vor allem unabhängige Datenlage der Mobilfunknetze über alle Anbieter hinweg zu erhalten, welche den Status-quo der Versorgungsqualitäten darstellt. Diese Daten sollen die Grundlage für den Vergleich mit den Versorgungsauflagen sein und eine Ausgangsposition für nachgelagerte Ausbauprojekte darstellen, um in Zukunft die Mobilfunkabdeckung im Aachener Stadtgebiet verbessern und zukunftssicher gestalten zu können.

Die Vorlage dient der ersten Information über die erfolgte Messbefahrung. Die Ergebnisse der Auswertungen und der Gespräche mit den Mobilfunknetzbetreibern werden in den nächsten Wochen sukzessive erfolgen und im kommenden Jahr im AWD vorgestellt.

 

Datenerfassung

Die Datenerfassung erfolgte in den Mobilfunknetzen von Telekom, Telefónica und Vodafone, jeweils in den Technologien 2G (GSM), 4G (LTE) und 5G. Gemessen wurde mittels Messboxen je Technologie und Anbieter, welche per PKW auf den per Straßennetz angebundenen Strecken und per Fahrrad auf Fuß- und Wanderwegen (z.B. Aachener Wald) durch das gesamte Stadtgebiet transportiert wurden.

 

 

Die Erfassung der Messpunkte erfolgte über GPS und wurde mit Datum und Uhrzeit jede Sekunde gespeichert.

Die Werte werden dabei als RSRP-Wert (Referenzsignal der Empfangsfeldstärke am Endgerät/ Reference Signal Received Power) gemessen und in dBm (Dezibel Milliwatt) angegeben. Folgende Pegelstärken sind gemäß ihrer Qualität festgelegt:

> -70 dBm bis -79 dBm

Sehr guter Pegel

Telefonie und Internet funktionieren ohne Störungen

-80 dBm bis -89 dBm

Guter, solider Pegel

Internet und Telefonie mit kleinen Störungen

-90 dBm bis -100 dBm

Mittelmäßiger Pegel

Internet und Telefonie mit größeren Störungen

-101 dBm bis -110 dBm

Schlechtes Signal

Internet nur mit Abbrüchen, Telefon nicht mehr

< -110 dBm

Wenig bis kein Signal

Keine Verbindung oder Verbindungsabbruch

 

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) geht derzeit bis zu einem Signal von -109 dBm von einer flächendeckenden Vollversorgung aus. Da Pegelwerte < -95 dBm von den Endverbrauchern bereits als schlechtes Signal wahrgenommen werden und somit der Mobilfunkempfang ab diesem Bereich als unzureichend beschrieben wird, wurden diese zwei unterschiedlichen Pegelwerte als Grenzwerte in die Betrachtung der Flächenversorgung einbezogen.

Um die erhobenen Daten mit den Daten der BNetzA vergleichbar zu machen wurden Abdeckungskarten mit einer Vollversorgung bis -109 dBm erstellt. Des Weiteren wurde die Abdeckung aber auch mit dem Grenzwert von > -95 dBm betrachtet, so dass sich ein realistisches Bild der Abdeckung ergibt, welche die Aachener Bürger*innen als gut versorgt wahrnehmen können. Waren die Schwellenwerte der Unterversorgungsquote in einer Gitterzelle gleich 25% oder größer, so wurden die Bereiche als unterversorgt ausgewiesen. Damit wurde ein recht niedriger Wert angesetzt, jedoch war das Ziel der Messbefahrung, dass auch kleinste Lücken in der Mobilfunkabdeckung, welche für die Bevölkerung wahrnehmbar sind, aufgezeigt werden können.

 

Ergebnisse

Als Funklöcher in der LTE (4G) Versorgung, so genannte weiße Flecken, in denen kein Mobilfunkempfang eines entsprechenden Netzbetreibers möglich ist, wurden folgende Gebiete identifiziert, welche mit dem genannten Pegelwert von bis zu -95 dBm betrachtet wurden:

 

 

 

Für den weißen Fleck in Aachen Orsbach existiert bereits ein Bauantrag für einen entsprechenden Mastneubau, welcher das Funkloch für 4G und 5G durch alle drei Anbieter schließen wird. Die beiden anderen ausgewiesenen Gebiete befinden sich im Aachener Wald und in Horbach. Dort sind zwar jeweils nicht direkt Bürger*innen in Wohngebieten betroffen, jedoch wird angestrebt Gespräche mit den Netzbetreibern zu führen, damit auch diese Gebiete vollversorgt werden.

 

Die Messungen können durch die Erfassung der jeweiligen Netze auch als Abdeckungen je Anbieter dargestellt werden und durch den Verschnitt mit den Abdeckungskarten der BNetzA einen direkten Vergleich bieten. Dabei ist zu beachten, dass die Daten der BNetzA auf den Daten der Mobilfunknetzbetreibern basieren und diese sich durch errechnete, nicht durch vor Ort gemessene Werte ergeben. In der Konsequenz können die Daten aus der Messbefahrung genutzt werden, um einen Vergleich zu den theoretischen Angaben der Netzbetreiber herzustellen.

 

 

Die Karte zeigt beispielhaft die Abdeckung eines Netzanbieters gemäß offiziellen Angaben der BNetzA und darunter gelegt die per Messbefahrung generierten Punkte.

In der ersten Auswertung fällt auf, dass bei fast allen Netzanbietern die offiziell vollständig versorgten Flächen in den Messpunkten Lücken aufgewiesen haben, in denen die Versorgung optimiert werden könnte. Dies ist ein Bild, welches auch andere Kommunen nach ihrer durchgeführten Messbefahrung widerspiegeln. Die Netzbetreiber haben aber bereits Bereitschaft signalisiert, die gemäß Messung unterversorgten Gebiete zu betrachten und entsprechende Maßnahmen zur Nachrüstung zu ergreifen. Die Daten werden dazu in den nächsten Wochen im Detail ausgewertet und der Austausch mit den Mobilfunknetzbetreibern gesucht, um die von einer Unterversorgung betroffenen Flächen gemeinsam zu besprechen.

 

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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