Entscheidungsvorlage - FB 01/0421/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt, den Antrag auf Förderung des Vereins Ukrainer in Aachen e.V.

zur Pflege und Unterstützung der Städtepartnerschaft Aachen – Chernihiv zu unterstützen und die Mittel in den Haushaltsplanungen zu berücksichtigen.

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Am 24. Februar 2022 haben sich engagierte Aachener*innen zusammengeschlossen, um den Folgen des russischen Angriffskriegs entgegen zu wirken. Von den ersten Tagen an hat die Gruppe als Interessenvertreter der ukrainischen Gemeinschaft in die Region hineingewirkt.  Zu ihren wichtigsten Aufgaben gehörten die Versorgung und Unterkunftssuche für ukrainische Kriegsgeflüchtete, das Sammeln und der Transport humanitärer Hilfe für die Ukraine, die Organisation von Demonstrationen, aber auch Kulturveranstaltungen zur Ukraine. 

 

Aus der Gruppe heraus hat sich der Verein „Ukrainer in Aachen“ gebildet, die sich bis heute als dauerhafter und verlässlicher Partner in Aachen etabliert hat.  

 

Zu den Aufgaben des Vereins gehört, neben den oben genannten Schwerpunkten auch die Unterstützung der Städtepartnerschaft zwischen Aachen und der ukrainischen Stadt Chernihiv. Diese Aufgabe findet sich auch in der Satzung des Vereins wieder.

 

Bereits die Auswahl der Stadt Chernihiv als potentielle Städtepartnerschaftsstadt ist durch Mitglieder des Vereins erfolgt und durch diese der Stadt Aachen vorgeschlagen worden. In den weiteren Prozess mit der Kommune Chernihiv war der Verein, überwiegend durch Übersetzungsarbeiten, eng eingebunden.

 

Im Rahmen der Karlspreisverleihung fand die feierliche Unterzeichnung der Städtepartnerschafts-urkunde, vor einem zahlreich erschienenen Publikum, auf der Bühne des Katschhofs statt. Auch bei dieser Veranstaltung war der Verein organisatorisch eingebunden, darüber hinaus haben sich einzelne Mitglieder des Vorstands der Betreuung der ukrainischen Delegation angenommen. Der Verein ist zudem seit Beginn fester Partner im Zelt der Städtepartnerschaften, das jedes Jahr anlässlich der Karlspreisverleihung auf dem Katschhof den Vereinen die Möglichkeit gibt, für sich zu werben.

Darüber hinaus ist der Verein Ansprechpartner für gemeinsame Projekte der Stadt Aachen mit Chernihiv.

 

Damit erfüllt der Verein grundsätzlich alle Kriterien für einen regulären Städtepartnerschaftsvereins.  In ihrem Antrag formuliert der Verein daher bezüglich der finanziellen Förderung durch die Stadt Aachen mit den bestehenden Städtepartnerschaftsvereinen gleich gestellt zu werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dieses Anliegen zu unterstützen und die Mittel in den Haushaltsplanungen zu berücksichtigen.

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

22.000,-

22.000,-

24.200,-

24.200,-

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

 

Weitere Erläuterungen:

Die Mehrkosten in Höhe von jährlich 2.200,- € werden über den bereits angemeldeten Haushalt

des FB 01 kompensiert (von PSP 1-010203-900-5, Sachkonto 54310000). Die o.a. Ansätze

beziehen sich auf das PSP-Element 4-010203-904-3 "Städtepartnerschaften".

Die o.g. finanziellen Mittel werden unter Vorbehalt der Rechtskraft des Haushaltes 2024 vorgesehen.

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

    X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

          X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

    X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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