Entscheidungsvorlage - FB 45/0438/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Planungsbeschluss Kita-Neubau am Burghöhenweg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beteiligt:
- E 26 - Gebäudemanagement; FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung; FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- FB 45/220.010
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Haaren
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Anhörung/Empfehlung
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22.11.2023
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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05.12.2023
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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07.12.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Haaren
- nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
- empfiehlt dem Kinder- und Jugendausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, den Planungsauftrag (Leistungsphasen 0 - 3 HOAI) für einen mindestens viergruppigen Kita-Neubau auf dem Grundstück am Burghöhenweg beim Gebäudemanagement der Stadt Aachen in Auftrag zu geben.
Der Kinder- und Jugendausschuss
- nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
- beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, den Planungsauftrag (Leistungsphasen 0 - 3 HOAI) für einen mindestens viergruppigen Kita-Neubau auf dem Grundstück am Burghöhenweg beim Gebäudemanagement der Stadt Aachen in Auftrag zu geben.
Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Planung eines Kita-Neubaus am Burghöhenweg zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage
Im Sozialraum 8 (Haaren) betragen die Versorgungsquoten im U3-Bereich 34,76 % und im Ü3-Bereich 78,10 %. Demnach werden die politisch beschlossenen Zielversorgungsquoten deutlich nicht erreicht. Zwar ist bereits ein sechsgruppiger Kita-Neubau (Haarener Stadthäuser) im rückwärtigen Bereich der Grundstücke an der Friedensstraße und der Alt-Haarener Straße inklusive des rückwärtigen Bereiches des Bezirksamtes geplant, allerdings können hiermit die perspektivischen Versorgungsquoten von 39,85 % im U3- und 89,29 % im Ü3-Bereich erreicht werden. Aus Sicht der Fachverwaltung besteht daher weiterer Ausbaubedarf. Da in Haaren kaum freie Flächen zur Verfügung stehen, nahm die Verwaltung im Jahr 2022 erneut die Prüfung verschiedener Grundstücke auf. Im Zuge dessen kristallisierte sich der Burghöhenweg als weitere Ausbaumöglichkeit heraus.
- Bebaubarkeit des Grundstückes am Burghöhenweg
Das städtische Grundstück (Gemarkung Haaren, Flur 1, Flurstück 1815) ist ca. 2.000 qm groß und befindet sich nördlich im Sozialraum. Es liegt zentral in Haaren und ist gut zu erreichen. Der Standort wird von den Straßen Burghöhenweg, Eichenstraßen und Am Burgberg begrenzt und liegt in der Nähe des geplanten Neubaus „Haarener Stadthäuser“ und der Bestandskita in der Germanusstraße. Der Verwaltung ist bewusst, dass die geringe Entfernung zu den anderen Kitas nicht ideal ist. Mangels Alternativen wird das Grundstück dennoch für einen Kita-Neubau in Betracht gezogen. Falls der Bau zustande kommt, könnten verschiedene Kooperationen zwischen den benachbarten Kitas erfolgen.
Bei dem genannten Grundstück gilt der Bebauungsplan Nr. 930, der eine Nutzung als allgemeines Wohngebiet vorsieht. Zudem legt er bestimmte Trauf- und Firsthöhen, die Dachrichtung sowie eine Grundflächenzahl fest. Das Bebauungsplanverfahren wurde in den Jahren 2008 bis 2011 durchgeführt. Der Bebauungsplan Nr. 930 ist seit dem 25.06.2011 rechtskräftig.
- Der First darf die festgesetzte Höhe von 176,50 m NHN um max. 1,0 m Höhe (177,50 m NHN) überschreiten.
- Die festgesetzte überbaubare Grundstücksfläche darf nicht überschritten werden.
- Das Gebäude hat die Festsetzung eines Pultdaches mit einer Dachneigung von maximal 15 Grad einzuhalten. Ein Flachdach mit Begrünung ist nicht zulässig.
- PKW-Stellplätze müssen in den dafür ausgewiesenen Flächen oder innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen des Bebauungsplanes liegen. Geringfügige Überschreitungen sind möglich.
- Die Fahrradstellplätze dürfen nicht in den Vorgärten liegen.
Wenn diese Vorgaben eingehalten werden, wäre eine Änderung des Bebauungsplans für den Bau einer Kita nicht erforderlich, was eine zeitnähere Realisierung ermöglichen würde.
Darüber hinaus ist festzustellen, dass die Planung der späten 2000er Jahre und damit verbunden die zeichnerischen und schriftlichen Festsetzungen des Bebauungsplans aus städtebaulich-fachlicher Sicht solide und auch zwölf Jahre nach Inkrafttreten des Bebauungsplans immer noch geeignet sind, eine qualitätvolle und nachhaltige Bebauung zu ermöglichen. Eine Reihe von Zukunftsthemen und Innovationen, die seit den 2020er Jahren und auch aktuell intensiv in Aachen diskutiert werden (Dach- und Fassadenbegrünung, Versiegelungsquote, Schwammstadtprinzip, Mobilitätskonzept, Energieversorgung aus erneuerbaren Energien, etc.), haben in der damaligen Bebauungsplanung noch keine Berücksichtigung gefunden. Dies tut dem Gesamterfolg eines Kita-Neubaus und der weiteren Entwicklung des Wohnquartiers aber keinen Abbruch.
Ein erstes Grob-Konzept konnte o. g. Kriterien bislang erfüllen. Genaueres, insbesondere die erforderliche Viergruppigkeit, ob der LVR dem zu erarbeitenden Planungsentwurf zustimmt, ob entwurfsrelevante Ergebnisse auf dem kleinen Grundstück umsetzbar sind und die im städtischen Planungsleitfaden vorgesehenen Flächenvorgaben eingehalten werden können, müsste in einer tiefergehenden Planung durch E 26 erarbeitet werden. Zur weiteren Prüfung der Machbarkeit in der Leistungsphase 0 sowie zur tiefergehenden Planung (auch hinsichtlich einer möglichen Gruppenanzahl) in den Leistungsphasen 1 - 3 (HOAI) ist nun das städtische Gebäudemanagement zu beauftragen.
- Straßen und Straßenbau
Die Erschließung des Grundstückes kann nicht über den Burghöhenweg erfolgen. Sie müsste daher über die im Bebauungsplan vorgesehene Verkehrsachse stattfinden. Es wurde in Abstimmung mit FB 61 und FB 17/201 (Arbeitssicherheit) eine Möglichkeit gefunden, die Mitarbeiter*innenparkplätze auf dem Grundstück zu platzieren und die Erschließung über die Verkehrsachse sicherzustellen. Dabei ist zu gewährleisten, dass die Stellplätze entsprechend eingefasst werden, damit keine Gefährdungen entstehen.
Bei der Planung werden zudem Stellplätze für (Lasten-)Fahrräder im Eingangsbereich berücksichtigt. So kann das Wohngebiet entlastet und die Fahrräder müssen nicht im Straßenraum platziert werden.
Ein notwendiger vierter Mitarbeitendenstellplatz kann ggf. durch weitere Fahrradabstellplätze kompensiert werden.
- Finanzierung
Die erforderlichen Planungsmittel für einen viergruppigen Kita-Neubau für die Leistungsphasen 0 – 3 nach HOAI werden von E 26 mit ca. 480.000 € kalkuliert.
Auf der Position 5-060101-900-00100-991-6; 78650000 „Kita-Programm-Ausbau“ stehen in 2023 Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung.
- Vorschlag der Verwaltung
Aufgrund der aufgeführten Erläuterungen schlägt die Verwaltung vor, das städtische Gebäudemanagement mit der Vergabe des Planungsauftrages für die Leistungsphasen 0 – 3 für einen mindestens viergruppigen Kita-Neubau auf dem Grundstück Burghöhenweg zu beauftragen, unter der Voraussetzung, dass entwurfsrelevante Ergebnisse auf dem kleinen Grundstück umsetzbar sind, der LVR dem zu erarbeitenden Planungsentwurf zustimmt und die im städtischen Planungsleitfaden vorgesehenen Flächenangaben eingehalten werden können.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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5-060101-900-00100-991-6; 78650000 „Kita-Programm-Ausbau“
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
Auszahlungen | 12.506.781,69 | 12.506.781,69 | 6.000.000 | 6.000.000 | 0 | 0 | ||
Ergebnis | -12.506.781,69 | -12.506.781,69 | -6.000.000 | -6.000.000 | 0 | 0 | ||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
| ||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | ||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Die Kosten für die Leistungsphasen 0 – 3 nach HOAI werden vom städtischen Gebäudemanagement mit 480.000 € kalkuliert. Diese können aus dem HH-Ansatz 2023 auf der Position 5-060101-900-00100-991-6; 78650000 gedeckt werden.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
| x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
| x |
| nicht bekannt |