Entscheidungsvorlage - FB 61/0792/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Betriebsausschuss Kultur und Theater / Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Entwurfsplanung für die PlanungsbereicheTheaterplatz und Theaterstraße bis zur Borngasse“ zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen den Planungsbeschluss für die Umgestaltung des Theaterplatzes zu fassen und die Verwaltung mit der Ausführungsplanung zu beauftragen.

Er / Sie empfiehlt darüber hinaus dem Mobilitätsausschuss, auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen den Planungsbeschluss für die Umgestaltung der Theaterstraße bis zur Borngasse zu fassen und die Verwaltung mit der Ausführungsplanung zu beauftragen.

 

Der Planungsausschuss fasst auf Grundlage der vorgelegten Entwurfsplanung den Planungsbeschluss für die Umgestaltung des Theaterplatzes und beauftragt die Verwaltung mit der Ausführungsplanung.

Er nimmt darüber hinaus die Entwurfsplanung für den PlanungsbereichTheaterstraße bis Borngasse“ zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen den entsprechenden Planungsbeschluss zu fassen und die Verwaltung mit der Ausführungsplanung zu beauftragen.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Entwurfsplanung für den PlanungsbereichTheaterplatz“ zustimmend zur Kenntnis.

Der Mobilitätsausschuss fasst auf Grundlage der vorgelegten Entwurfsplanung den Planungsbeschluss für die Umgestaltung der Theaterstraße bis zur Borngasse und beauftragt die Verwaltung mit der Ausführungsplanung.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


  1. Anlass und politische Beratungen

Die Umgestaltung des Theaterplatzes und seiner Umgebung ist ein wichtiger Baustein im Zukunftsprozess Innenstadtmorgen und wurde im Jahr 2020 mit einem strukturierten Beteiligungs- und Planungsprozess eingeleitet.

Mit der Durchführung des Planungswettbewerbs und der Entscheidung des Preisgerichts am 28.10.2021 wurde ein wichtiger Meilenstein erreicht, der die Voraussetzungen schafft, den Theaterplatz als lebendigen Ort mit hoher Aufenthaltsqualität im Herzen der Innenstadt zu entwickeln.

Die Umgestaltung bietet eine hervorragende Chance, Antworten auf die aktuellen Herausforderungen zu finden, denen sich die Innenstadt stellen muss: attraktive und lebendige öffentliche Räume entwickeln, die Folgen des Klimawandels bewältigen, die Kultur als Motor der Innenstadtentwicklung stärken, Raum für den Zusammenhalt der Gesellschaft anbieten. Als zentrale Maßnahme für die Innenstadtmobilität leistet die Umgestaltung einen aktiven Beitrag zur Gestaltung der Verkehrswende, etwa mit der Unterbindung des KFZ-Durchgangsverkehrs, einem fahrradfreundlichen Grabenring und der Stärkung des Fußverkehrs. Darüber hinaus kann Vorsorge für eine zukünftige Regio-Tram betrieben werden.

Der Planungs- und Beteiligungsprozess zur Umgestaltung des Theaterplatzes mit dem Kapuzinergraben und der Theaterstraße bis zur Borngasse wurde in den letzten Jahren durch zahlreiche politische Beschlüsse der zuständigen Gremien (Planungsausschuss, Mobilitätsausschuss, Bezirksvertretung Aachen-Mitte, Betriebsausschuss Kultur und Theater) intensiv vorbereitet, begleitet und unterstützt.

Im Rahmen der Vorlage - FB 61/0748/WP18 Theaterplatz i.R. Innenstadtkonzept 2022; hier: Grundsatzbeschluss Förderantrag und Leitplanken für die weitere Vorgehensweise“ (https://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=27471) wurden zuletzt im September 2023 wesentliche Richtungsentscheidungen für den Entwurf beraten sowie einstimmige Beschlüsse durch den Planungsausschuss und den Mobilitätsausschuss bzgl. der Einreichung des Förderantrags für den Theaterplatz sowie der Konkretisierung der Planungen für den Theaterplatz und die Theaterstraße gefasst.

Auf den geänderten Beschlussvorschlag des Mobilitätsausschusses vom 14.09.2023 mit Blick auf Überholvorgänge in den Haltestellenbereichen der Theaterstraße wird in dieser Vorlage eingegangen (siehe 3. Entwurfsplanung Theaterstraße).

Übergeordnetes Ziel ist es, den prämierten Wettbewerbsentwurf unter Berücksichtigung der Anmerkungen des Preisgerichts und mit den notwendigen Anpassungen aus den weiteren Abstimmungen kohärent umzusetzen sowie den komplexen Planungsprozess der Umgestaltung effizient und in den im Rahmen der Städtebauförderung zur Verfügung stehenden Zeitfenstern durchzuführen. Dies erfordert die Einholung des Planungsbeschlusses für die Bauabschnitte 1 (Theaterstraße bis Borngasse) und 2 (Theaterplatz) im Rahmen dieser Vorlage auf Grundlage der konkretisierten Entwurfsplanung.

 

Der nun vorliegende Stand der Entwurfsplanung enthält umfangreiche Aussagen zur Gestaltung der Freiräume, Verkehrsräume sowie notwendiger technischer Anlagen. Gleichwohl sind verschiedene Planungsbelange der Entwurfsplanung noch nicht abschließend geklärt und im weiteren Planungsprozess zu konkretisieren.

Dies umfasst u. a. die Materialien für die Oberflächenbeläge, die Baumstandorte mit Blick auf ihre konkrete Positionierung und die Auswahl von Baumarten, die Prüfung von Lösungen für erweiterte Speichermöglichkeiten von Regenwasser sowie die Gestaltung der Theatergärten hinsichtlich der Entwicklung von Pflanzungen und Ausstattungselementen. Darüber hinaus sind das Beleuchtungs-konzept sowie die Höhenentwicklung und Entwässerung der Oberflächen weiter zu präzisieren.

 

  1. Bauabschnitte

Die Entwicklung des Projekts erfolgt in drei Bauabschnitten. Als erster Bauabschnitt wird das Teilstück der Theaterstraße bis zur Borngasse in den Jahren 2024/25 umgesetzt werden. Zweiter Bauabschnitt wird der Theaterplatz mit einer geplanten Umsetzung vrs. in den Jahren 2025-2027. Der Kapuzinergraben soll als dritter Bauabschnitt zeitlich nachgelagert realisiert werden.

Zeitgleich mit dieser Vorlage wird für den Kapuzinergraben eine Straßenraumbetrachtung in Varianten zur Beratung in der Bezirksvertretung Mitte, Planungsausschuss und Mobilitätsausschuss vorgestellt, um den Gesamtzusammenhang der Planung darzustellen sowie noch offene Fragestellungen zu erläutern. Bei allen Bauabschnitten sind vor der Realisierung der Oberflächen umfangreiche Arbeiten an der Leitungsinfrastruktur durch die Regionetz GmbH notwendig. Die Planung der Leitungsbaumaßnahmen wird derzeit weiter ausgearbeitet. Im Anschluss kann die gesamte Bauablaufplanung weiter konkretisiert werden.

 

  1. Entwurfsplanung Theaterstraße

Die Umgestaltung der Theaterstraße bis zur Kreuzung Borngasse bildet den ersten Planungs und Bauabschnitt des Projektes „Umgestaltung Theaterplatz Aachen“. Das Konzept für die Theaterstraße knüpft mit einer Mischverkehrsfläche, beidseitigen Baumstandorten und breiten Fußwegen an die Gestaltqualitäten des historischen Theaterboulevards an.

In Zukunft wird der durchfahrende, motorisierte Individualverkehr ab dem Kreuzungsbereich nicht mehr in die Theaterstraße und auf den Theaterplatz weitergeführt, sondern spätestens an der Borngasse abgeleitet. Bereits am Alleenring gilt es, auf die veränderte Verkehrsführung hinzuweisen. Lediglich der Busverkehr, Radverkehr, Anlieferung, Anlieger*innen sowie Nutzer*innen der Sonderparkplätze für Menschen mit Behinderung und der Haltebereiche für Arztbesuche dürfen künftig in diesen Teil der Theaterstraße einfahren. Dadurch entsteht die Möglichkeit, den Straßenraum neu aufzuteilen und eine erhebliche Steigerung der Aufenthaltsqualität zu bewirken.

Die Fahrbahn wird in Ortbeton oder Asphalt mit beidseitigen Entwässerungseinrichtungen und einer Gesamtbreite von 9,50 m angelegt. Ein Überholen wartender Busse durch Radfahrer*innen ist weiterhin möglich. Durch eine Temporeduzierung für alle Verkehrsteilnehmenden soll die Sicherheit für Radfahrer*innen weiter gewährleistet werden. Der Übergang in die bzw. von der Theaterstraße im Bereich des Knotenpunktes Borngasse soll im Zuge der Umgestaltung für alle Verkehrsteilnehmenden schlüssig entwickelt werden.

Im Folgenden wird auf den Auftrag des Mobilitätsausschusses vom 14.09.2023 eingegangen, Maßnahmen zu erarbeiten, um das Überholen im Haltestellenbereich auf ein Mindestmaß zu reduzieren. In diesem Zusammenhang wurde durch die Verkehrsplaner der Ingenieurgesellschaft Lindschulte geprüft, ob eine Verringerung des Straßenquerschnitts möglich bzw. vorteilhaft wäre:

Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist von einer Verringerung des Straßenquerschnitts abzuraten. Denn laut FGSV ERA 2010 würden bei einer möglichen Reduzierung der Fahrbahnbreiten um 50 cm unsichere Überholvorgänge begünstigt, ggf. mit der Befahrung des Gegenfahrstreifens, da die erforderlichen Sicherheitsabstände nicht mehr eingehalten werden. Weitere Reduzierungen der Fahrstreifenbreiten sind nicht möglich, da dann die Anleiterbarkeit der Gebäude nicht mehr gewährleistet werden kann.

Im weiteren Planungsprozess werden jedoch Maßnahmen geprüft, die dazu beitragen, die Sicherheit der Radfahrenden zu erhöhen und Überholvorgänge zu minimieren; etwa durch eine adäquate Gestaltung der Knotenpunkte, geeignete Signalsteuerung sowie entsprechende Beschilderung.

In zentraler Lage des Straßenabschnittes werden die beiden barrierefreien Bushaltestellen „Theaterplatz“ an gleicher Stelle wie bislang angeordnet. Die Umsteigebeziehungen sollen insbesondere für Seheingeschränkte durch geeignete Maßnahmen zur Orientierung erleichtert werden. Gute Umsteigebeziehungen mit kurzen Wegen bietet darüber hinaus weiterhin der Verknüpfungspunkt Elisenbrunnen. Für die Realisierung der Haltestellen wurde im März 2023 ein entsprechender Einplanungsantrag zur Förderung gestellt.

Parallel zur Fahrbahn entsteht beidseitig eine Allee mit 12 stadtklima-resistenten Bäumen, etwa 4,50 m breiten, begrünten Baumscheiben (außerhalb der Bushaltestellen) und einem Mosaiksteinpflaster, das an die historische Gestaltung in den oberen Abschnitten der Theaterstraße anknüpft. In der Linie der Baumstämme befinden sich zudem Mastleuchten, Fahrradständer und Papierkörbe. Mehrere lange Sitzbänke schmiegen sich an die bepflanzten Baumscheiben und erlauben aufgrund ihrer Anordnung unterschiedliche Blicke in verschiedene städtische Situationen. Zwischen Alleenstreifen und Gebäudefassaden erstreckt sich ein ca. 3,50 m – 3,75 m breiter Gehweg aus hochwertigem Natursteinpflaster mit integrierten Leitelementen. Dieses Material wird auch für den Theaterplatz verwendet, um eine gestalterische Einheit zwischen Theaterstraße und Theaterplatz herzustellen.

Der Übergangsbereich zwischen der östlichen Theaterstraße, welche zunächst im Trennprinzip weiterhin bestehen bleibt, und der Mischverkehrsfläche der westlichen Theaterstraße wird im Bereich der Kreuzung Borngasse durch einen Materialwechsel auch im Fahrbahnbereich verdeutlicht.

Im Kreuzungsbereich werden bauliche Anpassungen an die neue Gestaltung vorgenommen. Höhen werden angepasst, Oberflächen erneuert, Markierungen erstellt und Ampelschaltungen synchronisiert.

Im Zuge der Umgestaltung der Oberflächen sind vorab umfangreiche Maßnahmen der Leitungserneuerung bzw. Verlegung notwendig, die aktuell in Planung sind. Die Realisierung der Leitungsbaumaßnahmen durch die Regionetz GmbH ist ab dem Jahr 2024 vorgesehen. 

 

 

 

 

  1. Entwurfsplanung Theaterplatz

Der Theaterplatz wird zu einer eleganten, belebten, urbanen Adresse - zu einer Bühne für das Zusammenleben in der Stadt - entwickelt.

Mit einem neuen, homogenen Natursteinbelag als sogenanntem „Stadtparkett“, dem Theaterbrunnen als zentralem Freiraumelement auf dem Vorplatz sowie den baumbestandenen Theatergärten mit vielfältigen Angeboten zum Aufenthalt in den Seitenbereichen entsteht ein klares Gestaltungskonzept, das sich sehr gut in die innerstädtischen Platzfolgen und Grünstrukturen einfügt.

Der einheitliche Bodenbelag entfaltet auch auf der rückwärtigen Theaterseite seine Wirkung mit Blick auf die Stadtbildqualität. Durch die Akzentuierung der Platzmitte gelingt es, die Eleganz der Theateradresse deutlich zu stärken.

 

Gestaltungs-/ Nutzungskonzept

Der Theatervorplatz wird als multifunktional nutzbare Fläche gestaltet und ermöglicht so die Durchführung von Veranstaltungen sowie eine freie Sicht auf die historische Theaterfassade. Das Denkmal „der fröhliche Hengst“ von Gerhard Marcks wird an gleicher Stelle erhalten.

Der Theaterbrunnen ist das zentrale Gestaltungs- und Aufenthaltselement im Bereich des Vorplatzes. Er reiht sich in die Perlenkette der Brunnen ein, die sich vom Marktplatz, über die Krämerstraße, den Elisengarten bis hin zum Theaterplatz erstreckt. Form und Lage des neuen Brunnens orientieren sich an der historischen, runden Denkmalanlage.

Gegenüber dem Wettbewerbsstand und der im Rahmen der letzten Vorlage vorgelegten Planung wurde seine Dimensionierung um 1,00 m im Durchmesser verkleinert. Darüber hinaus wurde er weiter vom Portikus abgerückt, so dass der Abstand nun 6,20 m (vormals 5,10 m) beträgt.

Voraussichtlich zwei verschleifende Stufen ermöglichen das Sitzen am Wasser mit Blick auf das Theater und bilden einen Rahmen für Vorführungen im Außenraum. Im Sommer werden der Wasserspiegel und die vielfältig steuerbaren Fontänen zu einer großen Attraktion für Kinder und Erwachsene. Der flache Wasserspiegel ist steuerbar und kann in kurzer Zeit abgelassen werden; die entsprechend belastbare Fläche ist dann multifunktional für Veranstaltungen wie etwa Theateraufführungen, Konzerte, OpenAir Kino, Public Viewing, usw. nutzbar. Von der theaterzugewandten Seite ist ein ebenerdiger, barrierefreier Zugang zur Fläche möglich.

Mit dem Theater wurde vereinbart, die multifunktional nutzbare Fläche hinsichtlich der Verwendbarkeit von allgemein gebräuchlichem Veranstaltungsmaterial zu prüfen und Spielräume auszuloten, die Planung mit Blick auf Veranstaltungen des Theaters zu optimieren. In diesem Zusammenhang soll auch eine geeignete technische Lösung für die Medienversorgung mit Strom und Wasser in die Platzgestaltung integriert werden.

Die Pumpen und Technikkammer für den Brunnen wird unterirdisch und somit nur über kleine Einstiegsöffnungen erkennbar auf dem Theatervorplatz integriert.

Mit Blick auf die Aufenthaltsqualität in den Sommermonaten wird die Integration von temporären Verschattungselementen im weiteren Planungsprozess geprüft.

Die Theatergärten in den Seitenbereichen des Platzes bieten vielfältige Nutzungsmöglichkeiten für die Bürger- und Besucher*innen und erzeugen durch die Baumpflanzungen schattige Aufenthaltsorte und ein angenehmes Mikroklima. Zwischen den beiden Baumreihen werden zahlreiche Gestaltungselemente sowie funktional notwendige Flächen und Ausstattungselemente integriert. Hierzu zählen etwa Pflanzbeete, Bänke und Spielpunkte, Flächen für die Außengastronomie sowie Fahrradabstellmöglichkeiten und Bereiche zum Liefern & Laden. Die Gehbereiche in den Nebenanlagen werden mit einer Breite von 3,50 m großzügig bemessen und ermöglichen auf diese Weise ein angenehmes Flanieren.

Im Bereich der Theatergärten werden Flächen vorgesehen, die von den ansässigen Gastronomiebetrieben für die Außengastronomie genutzt werden können. Der konstruktive Dialog mit den Gastronom*innen wird fortgesetzt und auch in den anstehenden gesamthaften Außengastronomie-Prozess eingebettet. Der Blick wird sich voraussichtlich auch auf den gestalterischen Zusammenhang der Außenmöblierung im Planungsraum richten.

Mit der Gastronomie des Theaters erfolgt darüber hinaus zurzeit eine Abstimmung über ein geeignetes, kurzfristig umsetzbares Angebot im Bereich des Vorplatzes und eine langfristige Perspektive.

In die Bereiche der Theatergärten sowie in der zukünftig umgestalteten Theaterstraße werden zahlreiche Sitzgelegenheiten für den konsumfreien Aufenthalt integriert.

Als Spielangebote werden neben dem Brunnen als „Wasserspielplatz“ mindestens zwei weitere „Spielpunkte“ an geeigneter Stelle und entsprechend geschützt in die Theatergärten integriert. Die Gestaltung und Ausstattung dieser Angebote werden im Rahmen der weiteren Planung konkretisiert.

Der rückwärtige Bereich des Theaters wird darüber hinaus frei von festen Einbauten gehalten, um im Rahmen der Umsetzung der Platzgestaltung keine Situation zu schaffen, die eine mögliche Weiterentwicklung erschwert.

Grundsätzlich sind die Realisierung der Platzgestaltung und die räumliche Entwicklung des Theaters unterschiedliche Prozesse mit spezifischen Zeitschienen.

 

Materialkonzept

Die Materialwahl der Oberflächen hat zum Ziel, für den Planungsraum eine gestalterisch und bautechnisch kohärente, nachhaltige, dauerhafte sowie wirtschaftlich und aus Sicht der Unterhaltung optimale Lösung zu finden, um die sehr vielfältigen Ansprüche und Anforderungen an den Bodenbelag bestmöglich zusammen zu führen.

Dem Ergebnis des Planungswettbewerbs entsprechend erhält der gesamte Theaterplatz einen hellen Natursteinbelag, dessen lineare Verlegung in Bändern an den Parkettboden einer Theaterbühne erinnern soll. Die farbliche Abstimmung des Belages wird mit Blick auf eine ruhige Wirkung im Stadtraum ausgewählt werden und sich in einem Farbspektrum zwischen hellem Grau und Sandfarben bewegen.

Durch den hellen Belag wird dem Albedo-Effekt gegen die zunehmende Erhitzung der Stadt im Sommer Rechnung getragen.

Die Übergänge zu angrenzenden Planungsräumen sollen gut aufeinander abgestimmt werden. Während der Kapuzinergraben als Teil des Grabenrings eigenständiger entwickelt werden kann, soll insbesondere der gestalterische Zusammenhang zwischen dem Theaterplatz und der Theaterstraße deutlich sichtbar werden.

Mit einem wertigen und ästhetisch ansprechenden Naturstein in allen Bereichen des Theaterplatzes soll die gestalterische Einheit dieses öffentlichen Raums wiederhergestellt werden. Die Natursteinoberflächen überzeugen durch ihre gute CO2-Bilanz als natürlicher Baustoff und hinsichtlich ihrer Materialeigenschaften. Eine hohe Strapazierfähigkeit und Beständigkeit sowie ihre Recyclingfähigkeit zeichnen sie als dauerhaften und nachhaltigen Baustoff aus.

Im Rahmen der bisherigen Materialuntersuchung hat sich Granit mit Blick auf seine gestalterischen Qualitäten und Materialeigenschaften als am besten geeignet herausgestellt. Für den Bereich des Theaterbrunnens ist als besonderer Akzent die Verwendung von Valser Quarzit gut vorstellbar.

Eine weitere Konkretisierung mit Blick auf die Auswahl der konkreten Steine, Farbigkeiten, Formate und Verlegedetails sowie die Erstellung von Musterflächen folgt im 1. Quartal 2024 sowie darüber hinaus im Rahmen der Ausführungsplanung. In dieser Phase werden auch weitere Planungsparameter (Oberflächenbearbeitung, Farben & Changierung, Fasen, Fugen …) festgelegt.

Die geplante Herstellung auch der Fahrbahnen in Pflasterbauweise setzt voraus, dass eine Sonderbauweise angewandt wird: Verschiebesicherungen sollen die hohen Lasten und Querkräfte aus den Kurvenfahrten der Busse und Lieferfahrzeuge in den Untergrund ableiten. Die Stabilität in den besonders belasteten Platzbereichen kann durch kleinere Formate bzw. einen Verbandswechsel (Ellbogenverband) erhöht werden. Die vorgesehene Bauweise ist aufwändig und mit Fachgutachter*innen abzustimmen, allerdings ist eine gute Revisionierbarkeit gegeben und die gestalterische Einbindung gelingt bestmöglich. Für Sonderbauweisen wird es schwierig sein, die Haftung für Schadensfälle an das Bauunternehmen zu übergeben. Daher ist es umso wichtiger für die dauerhafte Intaktheit der Flächen, folgende Punkte bei der Ausführung zwingend zu beachten:

  • Eine sorgfältige Ausführung durch eine Fachfirma mit Expertise
  • Eine sehr intensive örtliche Bauüberwachung mit entsprechender Expertise
  • Die Einhaltung notwendiger Ruhezeiten nach der Ausführung sowie die Berücksichtigung dieser im Bauzeitenplan
  • Eine Reinigung der Flächen nach der Verkehrsfreigabe über einen Zeitraum von ein bis zwei Jahren in Handarbeit oder die Verwendung geeigneter (nicht saugender) Kehrmaschinen, um die Fugen nicht zu beschädigen.

Grundsätzlich wird aufgrund der besseren Revisionierbarkeit und Wiederverwendbarkeit die Ausführung in einer ungebundenen Bauweise empfohlen (das betrifft alle Pflasterflächen mit Ausnahme der Fläche für den Theaterbrunnen). Für besonders belastete Bereiche wird jedoch auch die Ausführung in gebundener Bauweise geprüft.

Falls die o.g. Voraussetzungen zur Ausführung der Sonderbauweise nicht umsetzbar sind, so wird als Rückfallebene die Ausführung der Fahrbahnen in Ortbeton oder Asphalt (mit farblicher Behandlung der Oberfläche) in Betracht gezogen.

 

Vegetationskonzept

Die Raumkanten des Theaterplatzes sind derzeit in ihrem Fassadenbild heterogen. Die sogenannten Theatergärten mit je einer Baumreihe auf der Nordseite und der Südseite filtern die Fassaden und erzeugen künftig einen grünen Platzraum.

Die Auswahl der Baumarten erfolgt zum einen mit Blick auf die im Planungsraum und in den angrenzenden Räumen vorhandenen Bäume, aber auch bezogen auf ihre gestalterische Eignung und Zukunftsfestigkeit hinsichtlich der Klimaanpassung.

Bis zu 17 neue Klimabäume mit einer transparenten Krone und gefiederten Blättern, wie z. B. die Rot-Esche, bilden mit ihrem charakteristischen, leichten Habitus schattige Aufenthaltsorte und eine angenehme Aufenthaltsqualität vor der Erdgeschosszone.

Die Platzierung der Baumstandorte wird mit den zuständigen Planungsbeteiligten abgestimmt.

Im Rahmen der weiteren Planung wird die Realisierung von Speichermöglichkeiten von Regenwasser geprüft und als Planungsziel verfolgt. Mögliche technische Lösungen werden derzeit durch das Planungsteam und fachübergreifend innerhalb der Verwaltung und mit zuständigen Behörden abgestimmt. Da es noch nicht sehr viele realisierte Projekte und etablierte Verfahren gibt, sind Herausforderungen technischer, rechtlicher und finanzieller Art zu erwarten.

In den Bereich der 5,00 m breiten Theatergärten werden darüber hinaus vielfältige Pflanzbeete integriert. In Frage kommende Pflanzkonzepte werden derzeit entwickelt und können unter Mitwirkung der interessierten Bürger*innen ausgewählt werden. Mit Blick auf die Idee der „Essbaren Stadt“ kommen ggf. auch ästhetisch ansprechende 'Nutzpflanzen' / Küchenkräuter in den Hochbeeten in Frage.

Hinsichtlich der Unterpflanzung von Baumstandorten sind niedrige Heckenbänder mit Bodendeckern geeignet, bei denen durchaus Blühaspekte berücksichtigt werden sollen. Für die Artenwahl spielt die jeweilige Lage und Exposition eine Rolle.

Anforderungen an Standort- und Bodenbedingungen, Pflegebelange und der zu erwartende Nutzungsdruck sowie Lebenszykluskosten werden bei der Auswahl der Pflanzen berücksichtigt.

 

Erschließungskonzept & Barrierefreiheit

Die deutliche Reduzierung des motorisierten Verkehrs ermöglicht eine Neuaufteilung des Straßenraums mit einer signifikanten Erhöhung der Aufenthaltsqualität.

Wie in der Theaterstraße werden beidseitig des Theaters zukünftig Mischverkehrsflächen (hier mit einer Breite von ca. 4,00 m) vorgesehen, die eine Bündelung der verschiedenen Verkehrsarten (ÖPNV, Taxen, Radverkehr, Anlieferung, Arztbesuche, Sonderparkplätze für Menschen mit Behinderung) sowie die gleichzeitige Nutzung als Feuerwehraufstellfläche ermöglichen und somit weniger befahrbare Verkehrsfläche erzeugen. Ein weiterer Vorteil ist die gleichmäßige Verteilung der Verkehrsbelastung auf beide Theaterseiten. Die Wendefahrten des ÖPNV um das Theater herum bleiben weiterhin möglich.

Zu den Aufenthaltsbereichen der Theatergärten wird ein 0,50 m breiter Pufferstreifen freigehalten, um Sicherheitsaspekte angemessen zu berücksichtigen.

Die Erreichbarkeit des Planungsraums für Besucher*innen mit dem PKW bleibt durch mehrere nahegelegene Parkhäuser weiterhin gewährleistet. Die Planung sieht darüber hinaus vor, vier Sonderparkplätze für Menschen mit Behinderung sowie Flächen für das Liefern & Laden und zahlreiche Abstellmöglichkeiten für Fahrräder in die seitlichen Platzbereiche zu integrieren. In der Nähe des Theater-Haupteingangs wird eine Möglichkeit zum Kurzhalten für mobilitätseingeschränkte Theaterbesucher*innen vorgesehen. Eine Haltemöglichkeit für den Bus der Theaterabonnent*innen aus der Städteregion kann vrs. im Bereich der zukünftigen Bushaltestellen angeboten werden. Mehrere Taxi-Standplätze werden zukünftig in Sichtweite des Theaters im Kapuzinergraben verortet.

Für die zu Fuß Gehenden soll das Theater möglichst direkt, barrierefrei und sicher erreichbar sein. Eine Klärung an welcher Stelle in diesem Zusammenhang Lichtsignalanlagen – auch im Hinblick auf die vorgesehene Regio-Tram notwendig sind, wird im weiteren Planungsprozess erfolgen.

Eine Reisebushaltestelle im Planungsraum ist zukünftig nicht mehr vorgesehen.

Aktuell entwickelt die Stadtverwaltung in Abstimmung mit dem aachen tourist service e.V. ein Konzept zu zukünftigen Standorten für Reisebushaltestellen mit Blick auf längerfristiges und kurzzeitiges Parken sowie Drop-on / Drop-off-Haltestellen im Aachener Stadtraum. Eine erste Vorstellung des Konzepts und Beratung in den politischen Gremien hat in der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 01.06.2023 stattgefunden.

Im Rahmen des Planungsprozesses wurden verschiedene Varianten eines barrierefreien Vordereingangs zum Theater auf ihre Machbarkeit geprüft. Hier waren verschiedene Belange zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen (Barrierefreiheit, gestalterische Einfügung, Berücksichtigung der Denkmalbelange, rechtliche Belange, Funktionalität und Benutzbarkeit). Im Ergebnis wird eine doppelläufige Rampe an der nördlichen Seite des Theaters mit Zugang zum Portikus in die Gestaltung integriert.

Das Konzept für die Barrierefreiheit sieht weiter unter anderem Leitelemente im Planungsraum mit einer Anbindung an den Haupteingang des Theaters vor. Die Detaillierung der Leitelemente erfolgt im Zuge der weiteren Ausarbeitung des Materialkonzepts.

Die Übergänge zwischen den Fußwegebereichen und der Fahrbahn für den ÖPNV / Radverkehr werden taktil und visuell erfahrbar gestaltet und im Rahmen der Ausführungsplanung konkretisiert.

Eine erste Vorstellung des Projektes in der Kommission Barrierefreies Bauen fand im April 2022 statt. Am 12.06.2023 wurde der fortgeschrittene Planungsstand erneut in der Kommission vorgestellt. Gesprächsbedarf gab es insbesondere zu den Planungsoptionen für einen barrierefreien Vordereingang, zur Verortung der Leitelemente und zu den Sonderparkplätzen für Menschen mit Behinderung. Eine kontinuierliche Abstimmung zu relevanten Planungsbelangen ist weiterhin vorgesehen.

 

Technische Infrastruktur

Mit dem Entwässerungskonzept wird grundsätzlich ein nachhaltiger Ansatz verfolgt.

Es ist beabsichtigt, nicht das gesamte Oberflächenwasser direkt in den Kanal zu entwässern, sondern wenn möglich, den Bäumen zur Verfügung zu stellen. Somit sollen die neuen Baumpflanzungen an den Platzrändern Teil des Entwässerungskonzeptes werden. Die Baumstandorte werden als Baumrigolen ausgeführt, so dass das Niederschlagswasser von wenig belasteten Teilflächen wie zum Beispiel den Gehwegen in diese entwässern können. Das Niederschlagswasser steht somit den Bäumen für eine gute Wasserversorgung zu Verfügung, gleichzeitig wird der Abfluss über den Kanal reduziert. Überschusswasser wird somit zunächst im Untergrund gespeichert und dann bei Bedarf verzögert an die Kanalisation abgegeben. Die konkreten Lösungen für die Ausführung der Baumrigolen müssen noch abschließend entwickelt und abgestimmt werden. In diesem Zusammenhang muss ebenfalls festgelegt werden, welche Flächen bzw. welches Oberflächenwasser sich für die Einleitung in entsprechende Baumrigolen eignet. Dies ist unter anderem abhängig von dem zu erwartenden Verschmutzungsgrad der Flächen.

Seitlich der Fahrbahnen verlaufen offene Fließbahnen, welche vorrangig für die Entwässerung der stärker verschmutzten, durch Busse und Lieferverkehre befahrene Fläche vorgesehen sind. Das Oberflächenwasser gelangt über die gezielte Gefälleausbildung der Flächen zu einzelnen Straßenabläufen, die an den Kanal angeschlossen sind. An dieses System können zusätzlich die Entwässerung der Platzfläche des Theaterplatzes sowie weitere Nebenanlagen angeschlossen werden. Wenn es die Gefällesituation erfordert, werden darüber hinaus zusätzliche Entwässerungsrinnen und Punktabläufe gesetzt.

Neben den Baumreihen bilden Mastleuchten zwischen den Bäumen einen funktional gut ausgeleuchteten Rahmen rund um den Theaterplatz. Auf dem Vorplatz sowie dem rückwärtigen Bereich des Theaters sorgen Solitärleuchten für eine intensivere Ausleuchtung und betonen die Adresse des Theaters. Für eine besondere Atmosphäre in den Abendstunden sorgen hingegen

die Illumination der Theaterfassade und eine Lichtinszenierung des Wassersspiegels mit seinen Wasserspielen. Die konkrete Auswahl der Leuchtentypen erfolgt mit Blick auf gestalterische Aspekte sowie die lichttechnischen Anforderungen in der weiteren Planung.

Im Bereich des Vorplatzes wird ein Löschwassertank mit einem Technikraum integriert, um die Löschwasserversorgung des Theaters zukünftig zu gewährleisten. Die Maßnahme wird derzeit durch das Gebäudemanagement der Stadt Aachen vorbereitet und nach Möglichkeit in Fertigbauweise umgesetzt. Gleichzeitig werden zahlreiche Versorgungsleitungen des Theaters erneuert und ein neuer Wasseranschluss vom Kapuzinergraben zum Theater hingeführt.

Die weitere Planung und Umsetzung der o.g. Maßnahmen wird derzeit durch das Gebäudemanagement konkretisiert und mit der Bauablaufplanung für die Umgestaltung des Platzes abgestimmt.

Im Hinblick auf die bedarfsgerechte Versorgung des Planungsraums mit einer öffentlichen Toilette prüfen die Planungsbeteiligten derzeit in enger Abstimmung mit dem laufenden gesamtstädtischen Konzept verschiedene Lösungsansätze. Neben einer möglichen baulichen Lösung kommen weitere Lösungsansätze (Kooperationen mit Institutionen / Gastronomie vor Ort, Anmietung von geeigneten Erdgeschossflächen) in Frage.

 

Leitungsinfrastruktur

Derzeit wird die Planung der Leitungsinfrastruktur mit dem Ziel konkretisiert, im Jahr 2024 mit den Baumaßnahmen in der Theaterstraße zu beginnen.

In diesem Zusammenhang werden auch technische Lösungen für Baumbeete geprüft, um zusätzliche Speichermöglichkeiten für Regenwasser vorzusehen (Baumrigolen; Schwammstadt).

Nach intensiver Prüfung der Leitungsinfrastruktur durch das beauftragte Ingenieurbüro GE HA und die Regionetz GmbH hat sich gezeigt, dass im Bereich der nordwestlichen Seite der Theaterstraße und des Theaterplatzes die Lage von Versorgungsleitungen sowie des Abwasserkanals im Konflikt mit den zukünftigen Baumstandorten stehen. Mit Blick auf die Entwicklung einer zukunftsfähigen, resilienten Versorgungsinfrastruktur ist eine Verlegung der o.g. Bestandsinfrastruktur in die Bereiche der zukünftigen Fahrbahnen erforderlich und diese wird derzeit mit den zuständigen Planungsbeteiligten abgestimmt.

 

  1. Kosten & Finanzierung

Gemäß der vorliegenden Kostenschätzung nach DIN 276 belaufen sich die Baukosten für die Theaterstraße auf ca. 1.615.000 € (brutto) und für den Theaterplatz auf ca. 8.700.000 € (brutto).

Dies umfasst u. a. die Berücksichtigung von Belangen, die im Rahmen der politischen Beratungen zur Vorlage FB 61/0748/WP18 (Grundsatzbeschluss Förderantrag) geäußert wurden, wie etwa die Integration von Verschattungselementen sowie aktuelle Planungsanforderungen.

Die dargestellten Summen sind Bruttokosten und enthalten jeweils Aufwendungen für

-          die archäologische Begleitung,

-          zusätzliche Kostenpuffer pro Jahr bis zum Zeitraum der Ausschreibung aufgrund der allgemeinen Inflationstendenz,

-          Preissteigerungen bei Materialien und Energie sowie

-          Preiserhöhungen durch die Lieferkettenproblematik.

In welcher Höhe diese zusätzlichen Aufwendungen tatsächlich anfallen, ist zum heutigen Zeitpunkt im Detail nicht vorhersehbar.

Die Planungskosten sind in den o.g. Kostenschätzungen nicht enthalten und werden auf Grundlage der Kostenberechnung (mit Fertigstellung der Entwurfsplanung) ermittelt.

Als Schlüsselprojekt des Innenstadtkonzepts 2022 rechnet die Stadt Aachen mit erheblicher finanzieller Unterstützung durch die Städtebauförderung des Landes und des Bundes in Höhe von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten.

Städtebaufördermittel für die Realisierung des Theaterplatzes konnten in diesem Herbst letztmalig auf Grundlage der bisherigen Städtebauförderrichtlinien beantragt werden. Im Rahmen des diesjährigen Förderantrags (10. Förderstufe des Innenstadtkonzeptes) wurden daher die o.g. Kosten beantragt.

Im Rahmen des letztjährigen Förderantrags (9. Förderstufe des Innenstadtkonzeptes) wurden im September 2022 Fördergelder für die Umsetzung des 1. Bauabschnitts Theaterstraße, für Planungskosten und weitere vorbereitende und begleitende Maßnahmen in Höhe von insgesamt ca. 3,8 Mio. € bei der Städtebauförderung beantragt, von denen ca. 3,7 Mio. € bewilligt wurden.

Die Umsetzung der beiden ÖPNV-Haltestellen wird über einen weiteren Fördertopf (ÖPNV-Infrastrukturmaßnahmen im besonderen Landesinteresse) mit bis zu 90 % der förderfähigen Kosten gefördert. Für den Bau der beiden barrierefreien Haltestellen wurde im März 2023 ein Einplanungsantrag mit Baukosten in Höhe von 502.500 € (brutto) eingereicht.

Weil es sich hierbei um ein zweistufiges Verfahren handelt, ist es notwendig, nach der Rückmeldung der Bezirksregierung sowie der Fassung des Baubeschlusses für die Haltestellen, den Finanzierungsantrag für diese Haltestellen einzureichen. Nach anschließendem Eingang der Bewilligung kann die Beauftragung für den Bau der Haltestellen erfolgen.

 

Aktuell stehen im Haushalt unter dem PSP-Element 5-120102-000-00900-300-1 "Theaterpl/Kapuzinergr/Theater-Born (ISK)" ausreichende Mittel für die Planungen der 1. Planungsstufe (bis HOAI - LPH 3) zur Verfügung.

Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für 2024 ff. wurden weitere Mittel für die Jahre 2024 ff. angemeldet, um den Planungsprozess fortsetzen und den 1. Bauabschnitt / Theaterstraße realisieren zu können.

Mittel für die Umsetzung des 2. BA (Theaterplatz) sind aktuell auf der §13-Liste vorgemerkt.

Die notwendigen Mittel für die Realisierung der ÖPNV-Haltestellen stehen unter PSP-Element 5-120102-800-00800-300-1 „Verbesserung ÖPNV“ zur Verfügung.

Entscheidungen zur Umsetzung von Maßnahmen mit Kosten und Finanzierung bleiben dem

Ausführungsbeschluss vorbehalten.

Die Umbaumaßnahmen lösen eine Beitragspflicht nach §8 KAG aus. Zum jetzigen Zeitpunkt kann noch keine Angabe zur Beitragshöhe gemacht werden, da diese abhängig von den tatsächlichen Kosten ist.

Aktuell hat das Kabinett des Landes NRW einen Beschluss zur Reformierung der KAG-Betragsrechts gefasst. Das entsprechende Änderungsgesetz wird ins Landesparlament eingebracht. Erwartet wird, dass das Beitragserhebungsgebot für Straßenbaumaßnahmen, die ab einem bestimmten Stichtag (voraussichtlich 01.01.2024) beschlossen werden, gestrichen wird.

Das Land wird den Kommunen diese entgangenen Beiträge im Wege der Konnexität künftig erstatten. Für die übrigen Maßnahmen vor dem Stichtag gelten die bisherigen Bestimmungen weiter. Das Förderprogramm des Landes zur Entlastung der Beitragspflichtigen bei Straßenausbaubeiträgen wird entsprechend verlängert.

Sobald das Gesetzesvorhaben abgeschlossen ist, wird die Verwaltung über die sich ergebenden Änderungen umfassend informieren.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

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Investive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

x

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

 

 

Die im Rahmen der Vorlage beschriebenen Maßnahmen haben eine positive Relevanz bzgl. der Klimafolgenanpassung durch zusätzliche Baumpflanzungen, Hochbeete, die Integration von Speichermöglichkeiten für Regenwasser sowie die Verwendung von Wasser als Gestaltungsmittel.

Die Bedeutung für den Klimaschutz kann aktuell nicht ermittelt werden kann.

 

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Anlagen

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