Kenntnisnahme - FB 11/0153/WP18-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Kinder und Jugendausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Um dem Fachkräftemangel an Sozialarbeiter*innen, insbesondere in den Fachbereichen „Kinder, Jugend und Schule“ (FB 45) sowie „Wohnen, Soziales und Integration“ (FB 56), aktiver zu begegnen, ist beabsichtigt, neben der Akquise von Sozialarbeiter*innen auf einem stark umworbenen Beschäftigungsmarkt eine eigene Ausbildung durch das Angebot eines dualen Studiengangs Soziale Arbeit zu etablieren.

 

Im FB 45 besteht die Anforderung insgesamt 197 VZÄ in diesem Berufsbild zu besetzen, wovon alleine 184,5 VZÄ auf die Abteilung FB 45/300 (Jugend) entfallen. Zum 01.07.2023 waren zuletzt alleine 26 VZÄ von den insgesamt 197 VZÄ nicht besetzt. Hierbei ist insbesondere die gesetzliche Anforderung der „Garantenstellung“ zur Verhinderung von Kindeswohlgefährdung zu beachten. Aber auch in den Bereichen des allgemeinen Sozialdienstes sowie Jugendpflege und Streetwork sind vielfältige gesellschaftlich zunehmend dringliche Aufgaben zu erfüllen. Daneben werden Sozialarbeiter*innen auch für die Besetzung von Stellen im Bereich der Kindertagestätten und OGS, aufgrund des dort bereits länger andauernden Fachkräftemangels, dringend benötigt.

 

Im FB 56 sind aktuell 83 VZÄ zu bewirtschaften mit einem besonderen Schwerpunkt in den Bereichen Übergangswohnen und Integration. Insbesondere die aufgrund der Aufnahme von geflüchteten Menschen aus der Ukraine befristet eingerichteten Stellen sind schwierig zu besetzen. Hier waren zum 01.07.2023 noch 22 VZÄ von den insgesamt 83 VZÄ nicht besetzt, wobei es sich mit 21 VZÄ fast ausschließlich um die befristet bis Ende 2023 eingerichteten Stellen handelte. Für den Stellenplan 2024 ist im Hinblick auf die derzeitige Entwicklung in diesem Bereich die Einsparung von 7 Planstellen, aber gleichzeitig auch die Verlängerung von 7 kw-Vermerken bis Ende 2024 sowie die Entfristung von 7 weiteren Stellen vorgesehen, so dass der Bedarf zur Bewirtschaftung weiterhin gegeben ist.

 

Neben den demografisch bedingten Abgängen ist vor allem eine deutlich zunehmende Fluktuation in diesem Berufsfeld erkennbar, da gerade bei jüngeren Mitarbeiter*innen viele familienbedingte Austritte aufgrund von Veränderungen des Lebensmittelpunktes gemeinsam mit den Lebenspartner*innen oder auch vorübergehende erziehungsbedingte Beurlaubungszeiten zu kompensieren sind.

 

In den letzten Jahren waren jeweils bis zu 40 Abgänge von Fachkräften aus verschiedensten Gründen (Elternzeit, Arbeitgeberwechsel, etc.) zu verzeichnen.

 

Bislang war mangels geeigneter regionaler Kooperationspartner*innen geplant, den neuen dualen Studiengang Soziale Arbeit als Pilot in Kooperation mit der Fliedner Fachhochschule in Düsseldorf einzuführen.

 

Infolge einer Initiative durch Dezernat IV wurde seitens der Katholischen Hochschule NRW (katho) aktuell mitgeteilt, dass der duale Studiengang Soziale Arbeit - welcher bisher nur am Standort Paderborn angeboten wurde - zukünftig auch am Standort Aachen eingeführt werden soll. Die katho avisiert den Start zum Wintersemester 2024.

Der neue duale Studiengang Soziale Arbeit umfasst 6 Semester und basiert auf einer engen Verzahnung von Theorie und Praxis. Der Studiengang ist in Modulen organisiert und interdisziplinär gestaltet. Die Praxisstelle ist vom ersten Semester an als zweiter Lernort beteiligt. Insgesamt beinhaltet das Studium 156 Praxistage (drei Studienprojekte mit insgesamt 98 Praxistagen sowie weitere 58 Praxistage).

Durch die generalistische Ausrichtung des Studiengangs werden zudem vielfältige Praxisfelder ermöglicht, wie beispielsweise in der Schulsozialarbeit, Tätigkeiten bei Jugend- oder Sozialämtern, im betreuten Wohnen oder bei freien Jugendhilfeträgern. Positiv zu bewerten ist eine frühzeitige Bindung an die jeweilige Praxisstelle.

 

Da eine Zusammenarbeit in Kooperation mit der katho am Standort Aachen für Studierende wie auch die relevanten städtischen Fachdienststellen mit deutlichen Vorteilen verbunden wäre und ein Start im Wintersemester 2024 aufgrund des Fachkräftemangels geboten ist, sollte mit den vorbereitenden Planungen unter Beachtung des Haushaltsvorbehalts unverzüglich begonnen werden.

 

In den relevanten Abteilungen des FB 45 und FB 56 könnte eine Praxisbetreuung und Begleitung von bis zu 30 Nachwuchskräften gewährleistet werden. Ein Angebot von mindestens 10 Ausbildungsplätzen pro Jahr wird durch die Bedarfslage gestützt.

Um dies zu realisieren, sind neben Personal- und Sachkosten auch stellenplantechnisch weitere Ressourcen ab 2024 einzuplanen. Es werden im FB 45 sowie im FB 56 neue Aufgaben anfallen, beispielsweise die Koordination des Studienganges und die Einsatzplanung der Studierenden in der Praxis sowie die fachliche Betreuung der Studierenden über die gesamte Dauer des dualen Studiums von 3 Jahren (Stellenanteile für die Praxisanleitung, weil die Praxisstelle als zweiter Lernort in den drei Jahren 156 Praxistage begleiten muss). Hier sind die fachlichen und ablauftechnischen Anforderungen der Studienordnung zu gewährleisten.

Zusätzliche Kapazitäten werden auch bei FB 11 im Ausbildungsbereich für die Gewinnung der Studierenden, deren Einstellung und die personalwirtschaftliche Betreuung erforderlich. Es ist basierend

 

auf den Erfahrungswerten anderer Kommunen, die diesen dualen Studiengang bereits anbieten, mit hohen Bewerbungszahlen von bis zu 300 Bewerbungen pro Ausschreibung zu rechnen. Die Anzahl der gleichzeitig zu betreuenden Studierenden wird sich von zunächst 10 auf dann regelmäßig 30 Personen erhöhen. Nach bisheriger Erfahrung ist die Implementierung eines zusätzlichen Ausbildungs-/Studiengangs mit neuen Kooperationspartner*innen zu Beginn mit einem erheblichen Koordinierungs- und Abstimmungsaufwand sowie einem hohen Beratungs- und Unterstützungsbedarf verbunden, der dann sukzessive durch den steigenden Betreuungsaufwand abgelöst wird.

Für die zentrale Koordinationsstelle wird ein Bedarf von 1,0 VZÄ (S 15) prognostiziert. Diese soll befristet mit einem kw-Vermerk zum 31.12.2028 im FB 45 eingerichtet werden um zunächst die Entwicklungen abzuwarten. Bei Bedarf können in den nächsten Stelleneinrichtungsverfahren Anpassungen vorgenommen werden. In einem ersten Schritt soll dort auch der Overhead und die Betreuung der Einsätze beim FB 56 in enger Abstimmung zwischen den Fachbereichen koordiniert werden. Die Praxisanleitung muss zunächst über vorhandenes Personal abgedeckt werden. Für die konzeptionelle Arbeit und die Betreuung der Kräfte im FB 11 werden 0,5 VZÄ (A 11) als notwendig angesehen. Auch diese Stelle soll zunächst einen kw-Vermerk 2028 erhalten. Aus diesen Kapazitäten könnte dann auch die Finanzierung von Praktika (s. Vorlage vom 10.05.2023) mit bewältigt werden.

Hinzu kommen die anfallenden Personal- und Sachkosten. Bei Besetzung von 10 Ausbildungsplätzen pro Jahr sind Sachkosten für die Übernahme der Semestergebühren von derzeit 318 Euro pro Semester (Stand WS 2022/2023) einzuplanen, das bedeutet bezogen auf eine Studiendauer von 6 Semestern bei Einstellung von 10 Nachwuchskräften pro Jahr:

 

Kosten

Haushaltsjahr

2024

2025

2026

2027

dS Soziale Arbeit

3.180 €

9.540 €

15.900 €

15.900 €

Summe

3.180 €

9.540 €

15.900 €

15.900 €

 

Die Ausbildungsvergütung beläuft sich auf derzeit durchschnittlich 13.402,92 Euro jährlich* pro Ausbildungsplatz, das bedeutet bezogen auf die Studiendauer von 6 Semestern und bei Einstellung von 10 Nachwuchskräften pro Jahr:

* Berechnung der durchschnittlichen jährlichen Kosten pro Ausbildungsplatz

Ausbildungsjahr

Monatlich

jährlich

1.

1.068,26 €

12.819,12 €

2.

1.118,20 €

13.418,40 €

3.

1.164,02 €

13.968,24 €

 

 

In der Finanzplanung sind folgende Kosten für die Ausbildungsvergütung zu berücksichtigen:

Kosten

Haushaltsjahr

2024

2025

2026

2027

dS Soziale Arbeit

44.673 €

178.692 €

312.711 €

312.711 €

Summe

44.673 €

178.692 €

312.711 €

312.711 €

 

Die Realisierung des Dualen Studiums sowie die Einrichtung der Stellen und deren Finanzierung stehen unter dem Vorbehalt eines genehmigungsfähigen Haushalts.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

9.911

47.853

38.666

188.232

134.844

657.222

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

- 37.942

- 149.566

 

 

 keine ausreichende Deckung vorhanden

keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

Für die Haushaltsjahre 2024 ff. wurden bereits Personal- und Sachkosten für 2 Ausbildungsplätze im dualen Studiengang Soziale Arbeit eingeplant. Hierfür wurden bei den Personalkosten die durchschnittlichen jährlichen Kosten eines Ausbildungsplatzes auf Basis der 2023 gültigen Ausbildungsvergütungen pro Ausbildungsjahr zugrunde gelegt. Bei den Sachkosten wurden die Semestergebühren der Fliedner FH in Düsseldorf in Höhe von 488 Euro pro Semester eingeplant.

 

Aufgrund der veränderten Bedarfslage von zukünftig jährlich 10 Ausbildungsplätzen im dualen Studiengang Soziale Arbeit ergeben sich die im fortgeschriebenen Ansatz 2024 ausgewiesenen Mehrkosten. Durch die Zusammenarbeit mit der Katholischen Hochschule NRW am Standort Aachen konnten geringere Semestergebühren in Höhe von 318 Euro pro Semester eingerechnet werden.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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