Entscheidungsvorlage - FB 45/0441/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum Betrieb des Euregionalen Medienzentrums der Stadt und der StädteRegion Aachen unter Beteiligung der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/000.010
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Schule und Weiterbildung
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Anhörung/Empfehlung
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07.12.2023
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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13.12.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Vereinbarung zur Namensänderung sowie zur Erhöhung der Kostenpauschale der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum Betrieb des Euregionalen Medienzentrums, vorbehaltlich der Zustimmung der StädteRegion Aachen und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens, zu beschließen.
- Der Rat der Stadt Aachen beschließt, auf Empfehlung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung und vorbehaltlich der Zustimmung der StädteRegion Aachen und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens, die Vereinbarung zur Namensänderung sowie zur Erhöhung der Kostenpauschale der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum Betrieb des Euregionalen Medienzentrums.
- Der Rat der Stadt Aachen beauftragt die Verwaltung, die Vereinbarung zur Namensänderung sowie zur Erhöhung der Kostenpauschale der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung zuzuleiten.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Das Euregionale Medienzentrum der Stadt und der StädteRegion Aachen unter Beteiligung der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens blickt auf eine lange Historie zurück, die für die seinerzeit als “Bild- und Filmstelle“ (später als zwei separate Einrichtungen – Stadtbildstelle bzw. Kreisbildstelle–
und dann schließlich wieder als gemeinsames Medienzentrum) bezeichnete Einrichtung, zuständig für die Stadt und den Bezirk Aachen, bereits am 1. April 1924 beginnt. Im Laufe der Jahrzehnte hat sich das Aufgabenprofil ebendieser Einrichtung auch aufgrund der gesellschaftlichen und politischen Kontexte sowie der technologischen Entwicklungen immer wieder gewandelt. Vom damaligen Stadtschulrat gegründet und von Lehrkräften geleitet hatte die Filmstelle in den ersten Jahrzehnten einen starken pädagogischen Schwerpunkt und entwickelte sich erst später zu einer klassischen Verleihstelle für Medien. Heute stehen wieder die pädagogischen Dienstleistungen im Mittelpunkt. Um auf diese Veränderungen reagieren zu können, wurden die Eckdaten der Einrichtung wie beispielsweise die inhaltliche Ausrichtung, der Stellenplan und der Name stets an die neuen Entwicklungen angepasst.[1]
Seit dem Wirksamwerden der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum Betrieb des Euregionalen Medienzentrums am 01. Januar 2018 und der Fortschreibung im Jahr 2022 legt das Medienzentrum den Arbeitsschwerpunkt auf die Vermittlung von medienpädagogischem und medientechnischem Fachwissen an Leitungs-, Lehr- und Fachkräfte aus Bildungseinrichtungen. Darüber hinaus werden didaktische Medienpakete ausschließlich online und für die Weiterentwicklung eines zeitgemäßen digitalen Unterrichts bzw. einer digitalen Bildungsarbeit zur Verfügung gestellt. Im Zentrum steht dabei die Bildung im Zeitalter der Digitalität. Um auf diesen Wandel reagieren zu können, haben sich die Vertragspartnerinnen
Stadt Aachen,
StädteRegion Aachen und
Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens
in Zusammenarbeit mit Vertreter*innen der städteregionsangehörigen Kommunen und Mitarbeitenden des Euregionalen Medienzentrums in der Sitzung des Aufsichtsgremiums am 14.06.2023 darauf geeinigt, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum Betrieb des Euregionalen Medienzentrums in zwei Bereichen fortzuschreiben:
- Namensänderung
Das „Euregionale Medienzentrum“ (EMZ) soll zukünftig den Namen „Euregionales Zentrum für digitale Bildung“ (EZdB) tragen. Das Motiv für diese Namensänderung ist, den Fokus ebendieser Einrichtung auf den Bereich der (digitalen) Bildung deutlich zu machen und eine Verwechslung mit anderen Institutionen, die Informationen in Form von Medien zur Verfügung stellen, zu vermeiden. Bildung wird dabei als „ein kontinuierlicher Prozess verstanden, der Menschen befähigt, ihr Leben und Lernen in einer digitalisierten Welt zu gestalten.“[2]
Mit der Umbenennung folgt die interkommunale Einrichtung mit Sitz in Aachen einer landesweiten Entwicklung, die bereits von anderen Medienzentren eingeleitet wurde. Der neue Name soll mit dem 100-jährigen Bestehen der Einrichtung im April 2024 publik gemacht werden.
- Kostenbeteiligung der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens
Ab dem Haushaltsjahr 2024 werden die investiven Sachmittel für Medienlizenzen angehoben und damit eine landesweite Vergleichbarkeit hergestellt.[3] Damit einhergehend erhöht die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens ebenfalls den jährlichen Beitrag um 1000,- €. Da in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum Betrieb des Euregionalen Medienzentrums der Beitragssatz der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens beziffert wird, bedarf dieser Vorgang einer offiziellen Änderung. Zukünftig können Änderungen des Beitragssatzes durch das Aufsichtsgremium vorgenommen werden und bedürfen keiner zusätzlichen Vereinbarung.
Die Vertragspartnerinnen Stadt und StädteRegion Aachen übernehmen weiterhin die verbleibenden Kosten zu gleichen Teilen.
[1] Vgl. auch www.medienzentrum-aachen.de (abgerufen am 23.10.2023)
[2] Netzwerk digitale Bildung (2016): Zwischen analog und digital. Lernen und Lehren an Schulen und Hochschulen, S. 2, https://www.netzwerk-digitale-bildung.de/wp-content/uploads/2020/12/NDB_Whitepaper_Zwischen_analog_und_digital_12Seiten.pdf (abgerufen am 23.10.2023)
[3] Die Bereitstellung von Lehrmaterialien für einen ordnungsgemäßen Unterricht ist gemäß § 79 SchulG eine Pflichtaufgabe der Schulträger, die das Euregionale Medienzentrum für alle Kommunen in der Region übernimmt; vgl. zum konkreten Vorgang auch Langfort-Riepe et al. (2023): Jahresbericht Euregionales Medienzentrum 2022, S. 25-28.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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119,3 kB
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