Entscheidungsvorlage - FB 45/0446/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt die Umverteilung der genehmigten Mittel.
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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Der Verband allein erziehender Mütter und Väter Ortsverband Aachen e.V. (VAMV) begleitet, berät und unterstützt seit 1978 alleinerziehende Elternteile in der Stadt Aachen. Die gebotene Unterstützung und Beratung in Notfällen und akuten Krisen sind ein fester Bestandteil in der Aachener Helferlandschaft. Zu den Angeboten zählen

  • Einzelberatungen mit und ohne Kinderbetreuung
  • Gruppenveranstaltungen (z.B. Ferienfreizeiten, gemeinsame Frühstücke, Picknicks)
  • Informationsveranstaltungen und Austauschtreffen (z. B. Trennung/Scheidung, Umgang mit Trauer, erzieherischen Themen etc.)

 

Die Anzahl der Beratungen und Nachfragen steigen seit Jahren kontinuierlich an. Seit der Coronapandemie ist die Notwendigkeit der familienunterstützenden Maßnahmen des VAMV deutlich gestiegen.

Im Vergleich wurden in 2019 noch 204 Beratungsanfragen gezählt. In 2020 waren es bereits 293. Der Anstieg setzte sich in 2021 und 2022 mit 268 bzw. 375 Beratungen deutlich fort (Quelle: Statistik VAMV).

 

Seit dem Jahr 2020 wurde dem VAMV Aachen e.V. zur Entlastung der hauptamtlichen Sozialpädagogin eine Verwaltungsstelle mit einem Stundenumfang von 19,5 Std/Woche (0,5 VZÄ) und einem Jahreskostenvolumen von 19.517 Euro bewilligt (siehe Anlage).

 

  1. Antrag

Es zeigt sich, dass zur Bewältigung der Verwaltungsaufgaben 12 Stunden pro Woche ausreichend sind, um die originären Verwaltungstätigkeiten wie Terminvergaben, Buchhaltung, Statistiken, Korrespondenz etc. zu erledigen.

 

Der VAMV Aachen e.V. beantragt die noch vorhandenen 7,5 Wochenarbeitsstunden in Personalkosten für Honorarkräfte im Rahmen pädagogischer Angebote investieren zu dürfen, so dass den steigenden Bedarfen von alleinerziehenden Eltern mit weiteren Angeboten begegnet werden kann. Die hierfür verbleibende Summe nach Abzug der Personalkosten für die Verwaltungskraft beläuft sich auf 6.800 Euro im Jahr.

 

Die Anzahl der Angebote kann durch die hauptamtliche Sozialpädagogin nicht allein getragen werden. Die hohe Zahl der Beratungen im Jahr 2022 war nur möglich, da der VAMV finanzielle Leistungen durch Mittel „Aufholen nach Corona“ erhalten hat, durch die Honorarkräfte bezahlt werden konnten.

Mit der Möglichkeit zusätzliche Honorarkräfte einsetzen zu können, werden Gesprächstreffen mit Fachexperten, Kinderbetreuung bei Gruppenveranstaltungen für Alleinerziehende, Begleitung von Ferienfahrten, die Pflege sozialer Netzwerke, die Übernahme von Sonntagsfrühstücken bzw. Picknicken oder die Planung und Durchführung kostenloser Infoveranstaltungen, bspw. sozialrechtliche oder familienrechtliche Aspekte begleitet und/oder moderiert.

 

Der Antrag auf Umverteilung der bereits bewilligten Mittel wurde 2022 gestellt, hier war es möglich, für das Jahr 2022 die Unterstützung des VAMV e.V. durch Mittel „Aufholen nach Corona“ zu leisten, so dass nun die Umverteilung für das Jahr 2023 ff betrachtet wird.

 

  1. Empfehlung

Der FB 45 empfiehlt die Umverteilung der bewilligten Mittel in Höhe von 6.800 Euro pro Jahr und damit einhergehend die Anpassung der Leistungsvereinbarung. Die Mittel können für weiterführende pädagogische Angebote des VAMV genutzt werden, so dass eine größere Anzahl alleinerziehender Elternteile und ihre Familien unterstützt und begleitet werden können.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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