Entscheidungsvorlage - FB 60/0081/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


 

Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 23. Nachtrages zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen.

Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2024 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

 

Finanzausschuss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 23. Nachtrages zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen.

Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2024 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

 

Rat der Stadt:

Der Rat der Stadt Aachen beschließt den 23. Nachtrag zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen.

Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2024 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Entleerung von Kleinkläranlagen erfolgt durch ein von der Regionetz GmbH beauftragtes Privatunternehmen. Kontrollfunktionen sowie administrative Arbeiten werden überwiegend durch die Regionetz GmbH wahrgenommen.

Die Gebührenveranlagung erfolgt durch den Fachbereich “Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement, FB 60/200“.
 

Gebührenanpassung

Aufgrund der vorliegenden Gebührenbedarfsberechnung ist eine Gebührenanpassung erforderlich.

Folgende Mengen wurden für die Ermittlung des jährlichen Gebührensatzes zugrunde gelegt:

Jahr  Prognose  tatsächliche Abfuhrmengen

2015  260 m³   205,00 m³

2016  216 m³   176,50 m³

2017  200 m³   129,50 m³

2018  185 m³   168,50 m³

2019  140 m³   121,00 m³

2020  140 m³   139,00 m³

2021  120 m³   114,24 m³

2022  110 m³   62,30 m³

2023  100 m³   51,30 m³ (Stand zum 30.05.2023)

2024  90 m³

Der bisherige Gebührensatz betrug 138,14 € / m³. Aufgrund der neu durchgeführten Kalkulation für das Jahr 2024 ist ein Gebührensatz in Höhe von

142,92 € / m³

kostendeckend.

Der Gebührensatz steigt somit im Vergleich zum Vorjahr um 3,46 %.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu den einzelnen Kostenarten:

 

52330000 Erstattungen an Zweckverbänden:

Der vom Wasserverband Eifel-Rur in Rechnung gestellte Preis von 7,30 € pro m3 für die Beseitigung von Klär-schlämmen wird sich für das Jahr 2024 nicht ändern. Durch die zu erwartende sinkende Abfuhrmenge, verringern sich die Kosten im Vergleich zum Vorjahr um 10,00 %.

 

52350000 Erstattungen an verbundenen Unternehmen:

Der Abfuhrpreis des Entsorgungsdienstleisters ist konstant geblieben. Aufgrund der gestiegenen Energiekosten wird jedoch eine Energiekostenpauschale seitens des Entsorgungsdienstleisters erhoben. Des Weiteren wird der Verwaltungsaufwand der Regionetz GmbH berücksichtigt.

Obwohl es sich bei den Kosten um verbrauchsabhängige Kosten handelt und die zu erwartenden Abfuhrmenge sinkt, kommt es aufgrund der Energiekostenpauschale und des Verwaltungsaufwandes zu einer Kostensteigerung im Vergleich zum Vorjahr von 2,12 %.

 

58110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen:

Die Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen beinhalten Personal- und Sachkosten sowie den Verwaltungskostenbeitrag.

 

Bei den Personalkosten handelt es sich einerseits um die anteiligen Personalkosten des beauftragten Mitarbeiters der Regionetz GmbH und andererseits um die anteiligen Personalkosten der Verwaltungsmitarbeiter der Stadt Aachen. Die Personalkosten steigen um 3,12 %.

 

In den Sachkosten sind Raum-, Geschäfts-, Telekommunikations- und IT-Kosten der Verwaltungsmitarbeiter enthalten. Der Kostenansatz basiert auf dem KGSt-Bericht 2022/2023 „Kosten eines Arbeitsplatzes“.

 

Bislang wurden die Sachkosten nur für den Verwaltungsmitarbeiter der Regionetz GmbH angesetzt, jedoch nicht für die Verwaltungsmitarbeiter der Stadt Aachen. Die Sachkosten in Höhe von 9.700,00 € werden mit 12,41 % für Verwaltungsmitarbeiter angesetzt (1.203,77 €).

 

Bei dem Verwaltungskostenbeitrag handelt es sich um Kosten der Verwaltungsquerschnittsämter. Der Verwaltungskostenbeitrag wird vom Finanzmanagement, FB 20 berechnet und FB 60 mitgeteilt. Dieser sinkt im Ver-gleich zum Vorjahr um 15,38 %.

 

Überschuss-/Verlustausgleich:

Gemäß § 6 Absatz 2 Satz 3 Kommunalabgabengesetz ( KAG ) müssen Kostenüberdeckungen innerhalb eines Kalkulationszeitraumes von vier Jahren ausgeglichen werden. Kostenunterdeckungen sollen ausgeglichen werden.

 

In der Gebührenkalkulation 2024 wird der Überschuss aus 2020 in Höhe von 102,39 € berücksichtigt und damit ein Vorzeichenfehler korrigiert.

 

Entleerungsmenge:

Die Abfuhrmenge des Klärschlamms hat sich in der Vergangenheit stetig verringert. Ursächlich ist der Ausbau des Kanalnetzes und daraus folgend der Anschluss der Grundstücke an das Kanalnetz. Dadurch konnten immer mehr Kleinkläranlagen abgeschafft werden. Ausgehend von den tatsächlichen Abfuhrmengen im Jahr 2022 (62,30 m³) und der vorläufigen Abfuhrmenge aus dem 1. Halbjahr 2023 (51,30 m³), werden die Abfuhrmengen für 2024 mit insgesamt 90,00 m³ prognostiziert.

Die prognostizierte Abfuhrmenge reduziert sich im Vergleich zum Vorjahr um 10,00 %.

 

Entleerungsmengen ab 2012

 Jahr

 Halbjahresmenge

 Jahresmenge

 Prognose

 2012

 122,0

 271,0

 2013

 142,0

 282,0

 2014

 130,0

 194,0

 2015

 108,0

 205,0

 2016

 89,0

 176,5

 216,0

 2017

 92,5

 130,0

 200,0

 2018

 92,5

 169,0

 185,0

 2019

 57,0

 121,0

 140,0

 2020

 57,0

 139,0

 140,0

 2021

 40,0

 114,2

 120,0

 2022

 29,7

 62,3

 110,0

 2023

 51,3

 

100,0

 2024

 

90,0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Gebührenkalkulation Kleinkläranlagen

 

 

2023

2024

Veränderung in % zu Gebühren-kalkulation 2023

Kostenart

 

 

 

 

 

 

 

52330000 Erstattungen an Zweckverbänden

730,00 €

657,00 €

-10,00%

 

 

 

 

52350000 Erstattungen an verb. Unternehmen

1.849,00 €

1.888,19 €

2,12%

 

 

 

 

58110000 Aufw. aus intern. Leistungsbeziehungen

 

 

 

Personalkosten

7.870,04 €

8.115,79 €

3,12%

Verwaltungskostenbeitrag

1.300,00 €

1.100,00 €

-15,38%

Sachkosten

308,00 €

1.203,77 €

290,83%

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtkosten

12.057,04 €

12.964,75 €

7,53%

 

 

 

 

Verrechnung Unterdeckung gem. § 6 II KAG

1.756,87 €

 

 

BAB 2020 und BAB 2021

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verrechnung Überdeckung gem. § 6 II KAG

 

 

 

BAB 2020

 

-102,39 €

105,83%

 

 

 

 

Durch Gebühren zu deckende Kosten

13.813,91 €

12.862,36 €

-6,89%

 

 

 

 

Entleerungsmenge

100 m³

90 m³

-10,00%

 

 

 

 

Einzelentleerung

138,14 €

142,92 €

3,46%

 

 

 

 

Gebührenvorschlag:

138,14 €

142,92 €

3,46%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstruktur pro m³

 

 

 

Anteil in %

Unternehmerlohn

 

7,30 €

5,11%

Klärschlammbehandlung

 

20,98 €

14,68%

Aufw. Aus intern. Leistungsbeziehungen

 

90,18 €

63,10%

VKB

 

12,22 €

8,55%

Sachkosten

 

13,38 €

9,36%

Ausgleich Überschuss/ BAB 2020

 

-1,14 €

-0,80%

 

 

 

 

Gesamt:

 

142,92 €

100,00%

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 Ergeben sich nicht, da weiterhin Vollkostendeckung erwartet wird.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...