Entscheidungsvorlage - FB 52/0118/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Umwandlung des Rugbyplatzes am Hander Weg in Kunstrasen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 52 - Fachbereich Sport
- Beteiligt:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt; E 18 - Aachener Stadtbetrieb; B 5 - Bezirksamt Aachen-Laurensberg; FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- FB 52
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Anhörung/Empfehlung
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29.11.2023
| |||
●
Erledigt
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Sportausschuss
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Anhörung/Empfehlung
|
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06.12.2023
| |||
●
Erledigt
|
|
Planungsausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
07.12.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Umwandlung
des Rugbyspielfeldes von Naturrasen in Kunstrasen auf der Sportanlage am Hander Weg in Aachen-Laurensberg zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, den Baubeschluss für diese Maßnahme zu fassen.
Sportausschuss:
Der Sportausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Umwandlung des Rugbyspielfeldes von Naturrasen in Kunstrasen auf der Sportanlage am Hander Weg in Aachen-Laurensberg zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, den Baubeschluss für diese Maßnahme zu fassen.
Planungsausschuss:
Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Umwandlung des Rugbyspielfeldes von Naturrasen in Kunstrasen auf der Sportanlage am Hander Weg in Aachen-Laurensberg zur Kenntnis und beschließt die Umsetzung der Baumaßnahme.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Sportausschuss hat sich in seiner Sitzung am 16.12.2021 dafür ausgesprochen, dass der
Rugbyplatz auf der Sportanlage Hander Weg in Aachen-Laurensberg in Kunstrasen umgewandelt
werden soll. Aufgrund der Komplexität und fehlenden personellen Ressourcen hat sich die Maßnahme verzögert. Ursprünglich sollte die Umwandlung des Rugbyplatzes bereits im Jahr 2022 erfolgen. Die entsprechenden Haushaltsmittel standen bereits im 2022 zur Verfügung und wurden in das Jahr 2023 übertragen. Die Einnahme des vom Verein zu zahlenden Eigenanteils war ebenfalls im Haushaltsjahr 2022 eingeplant. Die Verwaltung war jederzeit mit dem Verein über den Planungsstand und die Verzögerungen in einem guten Austausch.
Mit vorgenanntem Beschluss wurde die Verwaltung beauftragt ein Bodengutachten in Auftrag zu geben, darauf aufbauend die Planung und Kostenschätzung zu erstellen und diese in den politischen Gremien vorzustellen.
Der durch den Fachbereich Klima und Umwelt erstellten Planung und Kostenschätzung liegen die Ergebnisse
des eingeholten Bodengutachtens zugrunde.
Bei der Planung zur Umwandlung des Rugbyspielfeldes am Hander Weg in Kunstrasen wurde Folgendes berücksichtigt:
Das neue Spielanlage fügt sich in die örtlichen Gegebenheiten ein und berücksichtigt die vorhandenen Anschlusspunkte des Fußball-Kunstrasenplatzes und des Vereinsheims, sowie vorhandenen Topographien und Erschließungen. Das Maß des Rugbyplatzes beträgt inklusive der Sicherheitsabstände rd. 6.290 qm (97 x 64,85 m).
Die Sportplatzdrainage wird erneuert. Zusätzlich wird das Hangwasser im südlichen Bereich über eine Rigole aufgefangen und abgeleitet. Der Kunstrasenplatz erhält an den anderen drei Seiten befestigte Flächen in Form von Pflasterungen und Plattenbändern, worunter die Leitungstrassen verlaufen. Zudem werden vorhandene Pflasterflächen ergänzt und eignen sich zur Unterbringung von mobilem Trainingszubehör und bieten Zuschauern Platz zum Aufenthalt. Im Bereich des Vereinsheims werden vorgeschriebene Zuschauerbarrieren errichtet.
Durch das Gebäudemanagement wurde die vorhandene Trainingsbeleuchtungsanlage überprüft, mit dem Ergebnis, dass die Masten und Verkabelungen zu erhalten sind. Erneuert werden lediglich die Fluter in LED-Technik und die elektrische Schaltanlage der Fluter. Am Vereinsheim ist ein neuer Einschaltort der Beleuchtungsanlage vorgesehen, die Steuerung inklusive Steuerkabel wird neu hergestellt. Des Weiteren erfolgen die Erneuerung und Anpassung des Blitzschutz-Potentialausgleichs in Edelstahl. Zudem erfolgt die Verbindung mit dem Blitzschutz-Potentialausgleich des Fußballplatzes, aufgrund der räumlichen Nähe. Die elektrischen Anlagen im Vereinsheim bekommen eine Erdung und Überspannungsschutz, sowie einen äußeren Blitzschutz.
Im Zusammenhang mit der Umwandlung des Spielfeldes und der damit zusammenhängenden umfangreichen Tiefbauarbeiten können für die Erneuerung der o.g. elektrischen Maßnahmen entsprechende Synergieeffekte genutzt werden.
Die Kosten für die Umwandlung des Rugbyspielfeldes in Kunstrasen werden auf rd. 658.000 € und die Kosten für die Umrüstung der Trainingsbeleuchtungsanlage auf ca. 108.000 € geschätzt. Es sind somit noch ausreichend Mittel zur Umsetzung der Maßnahme vorhanden.
Der Verein hat sich mit einem Drittel, max. 100.000 €, an den Kosten für die Umwandlung des Platzes zu beteiligen. Eine entsprechende Vereinbarung wird mit dem Verein getroffen. Die Einzahlung des Eigenanteils erfolgt bei demselben PSP-Element und der Finanzposition 68820000 im Haushaltsjahr 2024.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
|
|
Haushaltspositionen: 5-080102-900-00200-900-1 / 78310000
5-080102-900-00200-900-2 / 78310000
investive Auswirkungen | Ansatz 2023 | fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Gesamt- bedarf (alt) | Gesamt- bedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 969.446,12 | 969.446,12 | 0 € | 0 € | 0 | 0 |
Ergebnis | 969.446,12 | 969.446,12 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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| ||
| Deckung ist gegeben
| Deckung ist gegeben
|
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20__ | fortgeschriebener Ansatz 20__ | Ansatz 20__ ff. | fortgeschriebener Ansatz 20__ ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal / Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
|
| ||
| Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Beim PSP-Element 5-080102-900-00200-900-1 Sachkonto 78310000 stehen für die Umwandlung in Kunstrasen durch Ermächtigungsübertragung aus dem Vorjahr 663.776,97 € zur Verfügung. Verfügbar sind noch 658.197,57 €
Beim PSP-Element 5-080102-900-00200-900-2 Sachkonto 78310000 stehen für die Umrüstung der Trainingsbeleuchtungsanlage auf LED-Technik inkl. Ermächtigungsübertragung aus Vorjahren 305.669,15 € € zur Verfügung. Derzeit noch verfügbar sind 243.500 €.
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz
/ die Klimaanpassung
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz: | keine | x | positiv |
| negativ |
| nicht eindeutig |
|
Der Effekt auf die CO2-Emission ist: | gering |
| mittel |
| groß |
| nicht ermittelbar | x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimaanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz: | keine | x | positiv |
| negativ |
| nicht eindeutig |
|
Größenordnung der Effekte
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Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die C02-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
( ) gering - unter 80 t / Jahr (0,1% des jährlich Einsparziels)
( ) mittel - 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
( ) groß – mehr als 770 t/Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Die Erhöhung der C02-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
( ) gering - unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
( ) mittel - 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
( ) groß - mehr als 770 t / Jahr (über 1 % des jährl. Einsparziels)
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden C02-Emissionen erfolgt:
vollständig |
| überwiegend
(50-99%) |
| teilweise
(1-49%) |
| nicht |
| nicht bekannt |
|
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
3,9 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
4,1 MB
|