Entscheidungsvorlage - FB 52/0120/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Sportförderrichtlinien - Ehrung sportlicher Leistungen und Verdienste um den Sport
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 52 - Fachbereich Sport
- Verfasst von:
- FB 52/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sportausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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06.12.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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13.12.2023
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Es besteht der Bedarf, den Sportvereinen und -verbänden für die Meldungen für das abgelaufene Jahr Zeit bis zum 31.01. des Folgejahres zu geben.
Außerdem bestehen Bedarfe, die aktuell gültigen Sportförderrichtlinien aus gesellschaftlichen Gründen anzupassen.
Aktuelle Fassung ab 01. Oktober 2022 | Vorschlag neue Fassung: |
2.2 Ehrungsverfahren
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2.2 Ehrungsverfahren |
Die nach den vorstehenden Richtlinien für eine Ehrung in Frage kommenden Personen werden von den Sportvereinen und – verbänden inkl. aussagekräftiger Unterlagen, wie z.B. Ergebnislisten, Werdegang im Verein, bis zum 31. Dezember für das jeweils zu Ende gehende Jahr
| Die nach den vorstehenden Richtlinien für eine Ehrung in Frage kommenden Personen werden von den Sportvereinen und – verbänden inkl. aussagekräftiger Unterlagen, wie z.B. Ergebnislisten, Werdegang im Verein, bis zum 31. Januar des Folgejahres für das jeweils zu Ende gehende Jahr
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2.4 Ehrung von Sportmitarbeiter*innen mit einem Buchgeschenk
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2.4 Ehrung von langjährig Engagierten im Sportverein |
Die zu ehrenden Sportmitarbeiter*innen sollten mindestens folgende Voraussetzungen erfüllen: a. Ehrenamtliche Tätigkeit und Wahrnehmung bedeutender Funktionen im Vereinssport oder einer anderen Sportorganisation innerhalb des Deutschen Olympischen Sportbundes während einer ununterbrochenen Mindestzeit von 15 Jahren. b. Verdiente Sportmitarbeiter*innen mit ehrenamtlichen Tätigkeiten im Vereinssport während einer ununterbrochenen Mindestzeit von 25 Jahren.
Eine Unterbrechung bis zu drei Jahren kann in begründeten Ausnahmefällen als unschädlich angesehen werden, wenn im Übrigen die Mindestzeit erfüllt wird. Soweit ein Verein nur wenige Mitglieder hat Oder nur geringe sportliche Aktivitäten vorweisen kann, ist eine individuelle Beurteilung erforderlich. Die Dauer der Bloßen Mitgliedschaft im Verein ist nicht ausreichend.
| Die zu ehrenden Engagierten sollten mindestens folgende Voraussetzungen erfüllen:
bedeutender Funktionen im Vereinssport oder einer anderen Sportorganisation innerhalb des Deutschen Olympischen Sportbundes während einer ununterbrochenen Mindestzeit von 10 Jahren.
ehrenamtlichen Tätigkeiten im Vereinssport während einer ununterbrochenen Mindestzeit von 20 Jahren. Eine Unterbrechung bis zu drei Jahren kann in begründeten Ausnahmefällen als unschädlich angesehen werden, wenn im Übrigen die Mindestzeit erfüllt wird. Soweit ein Verein nur wenige Mitglieder hat oder nur geringe sportliche Aktivitäten vorweisen kann, ist eine individuelle Beurteilung erforderlich. Die Dauer der bloßen Mitgliedschaft im Verein ist nicht ausreichend.
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Die bisherige Mindestzeit von 25 Jahren ist nach Ansicht des Stadtsportbundes nicht mehr zeitgemäß und soll daher angepasst werden.
Es zeichnen sich Tendenzen ab, dass das Engagement erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnt (nach Schule/Ausbildung/Studium) und auch nicht mehr über einen solch langen Zeitraum von 25 Jahren möglich ist, da sich die Lebensbedingungen schneller wandeln als früher z.B. durch berufliche Veränderung. Das Interesse an sportlichem Engagement im Sportverein ist somit noch gegeben, aber der Einsatz kann aufgrund der Lebensumstände häufig nicht mehr über so viele Jahre wie zuvor gezeigt werden. Dennoch verdienen gerade diese Menschen, die trotz der gesellschaftlichen Herausforderungen (oder gerade wegen dieser Herausforderungen), sich für das Gemeinwohl einsetzen, ausreichende Anerkennung durch diese Ehrung.
(Aktuelle Sportförderrichtlinien)
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
|
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
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|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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|
| teilweise (1% - 49 %) |
| x |
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7,9 MB
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