Entscheidungsvorlage - FB 52/0120/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Sportausschuss:

Der Sportausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Anpassung der Sportförderrichtlinien zu beschließen.

 

Rat der Stadt Aachen:

Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Anpassung der Sportförderrichtlinien.


 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Es besteht der Bedarf, den Sportvereinen und -verbänden für die Meldungen für das abgelaufene Jahr Zeit bis zum 31.01. des Folgejahres zu geben.

Außerdem bestehen Bedarfe, die aktuell gültigen Sportförderrichtlinien aus gesellschaftlichen Gründen anzupassen.

 

Aktuelle Fassung ab 01. Oktober 2022

Vorschlag neue Fassung:

 

2.2 Ehrungsverfahren

 

 

2.2 Ehrungsverfahren

Die nach den vorstehenden Richtlinien für eine Ehrung in Frage kommenden Personen werden von den Sportvereinen und – verbänden inkl. aussagekräftiger Unterlagen, wie z.B. Ergebnislisten, Werdegang im Verein, bis zum 31. Dezember für das jeweils zu Ende gehende Jahr

  1. für erbrachte sportliche Leistungen dem Fachbereich Sport der Stadt Aachen
  2. für verdiente Persönlichkeiten im Aachener Sport dem Stadtsportbund Aachen e.V. gemeldet ….

Die nach den vorstehenden Richtlinien für eine Ehrung in Frage kommenden Personen werden von den Sportvereinen und – verbänden inkl. aussagekräftiger Unterlagen, wie z.B. Ergebnislisten, Werdegang im Verein, bis zum 31. Januar des Folgejahres für das jeweils zu Ende gehende Jahr

  1. für erbrachte sportliche Leistungen dem Fachbereich Sport der Stadt Aachen
  2. für verdiente Persönlichkeiten im Aachener Sport dem Stadtsportbund Aachen e.V. gemeldet ….

 

2.4 Ehrung von Sportmitarbeiter*innen mit

einem Buchgeschenk

 

 

2.4 Ehrung von langjährig Engagierten im

Sportverein

Die zu ehrenden Sportmitarbeiter*innen sollten mindestens folgende Voraussetzungen erfüllen:

    a.   Ehrenamtliche Tätigkeit und Wahrnehmung    

          bedeutender Funktionen im Vereinssport oder   

          einer anderen Sportorganisation innerhalb   

          des Deutschen Olympischen Sportbundes  

          während einer ununterbrochenen Mindestzeit  

          von 15 Jahren.

    b.   Verdiente Sportmitarbeiter*innen mit

          ehrenamtlichen Tätigkeiten im Vereinssport  

          während einer ununterbrochenen Mindestzeit

          von 25 Jahren.

 

          Eine Unterbrechung bis zu drei Jahren kann  

          in begründeten Ausnahmefällen als  

          unschädlich angesehen werden, wenn im  

          Übrigen die Mindestzeit erfüllt wird.

          Soweit ein Verein nur wenige Mitglieder hat   

          Oder nur geringe sportliche Aktivitäten  

          vorweisen kann, ist eine individuelle  

          Beurteilung erforderlich. Die Dauer der 

          Bloßen Mitgliedschaft im Verein ist nicht 

          ausreichend.

 

Die zu ehrenden Engagierten sollten mindestens folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1.  Ehrenamtliche Tätigkeit und Wahrnehmung 

 bedeutender Funktionen im Vereinssport  

 oder einer anderen Sportorganisation  

 innerhalb des Deutschen Olympischen  

 Sportbundes während einer   

 ununterbrochenen Mindestzeit von 10 

 Jahren.

  1.  Verdiente Sportengagierte mit  

 ehrenamtlichen Tätigkeiten im Vereinssport  

 während einer ununterbrochenen Mindestzeit  

 von 20 Jahren.

           Eine Unterbrechung bis zu drei Jahren kann  

           in begründeten Ausnahmefällen als  

           unschädlich angesehen werden,

           wenn im Übrigen die Mindestzeit erfüllt wird.

           Soweit ein Verein nur wenige Mitglieder hat  

           oder  nur geringe sportliche Aktivitäten  

           vorweisen kann, ist eine individuelle  

           Beurteilung  erforderlich. Die Dauer der 

           bloßen Mitgliedschaft im Verein ist nicht 

           ausreichend.

 

 

 

Die bisherige Mindestzeit von 25 Jahren ist nach Ansicht des Stadtsportbundes nicht mehr zeitgemäß und soll daher angepasst werden.

Es zeichnen sich Tendenzen ab, dass das Engagement erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnt (nach Schule/Ausbildung/Studium) und auch nicht mehr über einen solch langen Zeitraum von 25 Jahren möglich ist, da sich die Lebensbedingungen schneller wandeln als früher z.B. durch berufliche Veränderung. Das Interesse an sportlichem Engagement im Sportverein ist somit noch gegeben, aber der Einsatz kann aufgrund der Lebensumstände häufig nicht mehr über so viele Jahre wie zuvor gezeigt werden. Dennoch verdienen gerade diese Menschen, die trotz der gesellschaftlichen Herausforderungen (oder gerade wegen dieser Herausforderungen), sich für das Gemeinwohl einsetzen, ausreichende Anerkennung durch diese Ehrung.

 

 

Z:\FB52\Daten\Archiv\Abteilung_2_Gemeinsam\21-01 Sportförderrichtlinien\2022_11_QR Code.png
(Aktuelle Sportförderrichtlinien)

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

x

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...