Kenntnisnahme - FB 52/0121/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Der Ratsantrag Nr. 364/18 ist als erledigt zu betrachten.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Fraktion DIE LINKE hat mit Ratsantrag vom 05.07.2023 beantragt folgenden Beschluss zu fassen:

 

„Zur Ausrichtung des Turniers um die Deutsche Alternative Fußballmeisterschaft 2024 wird den Kullen Nullen das Tivoligelände im kommenden Jahr kostenfrei zur Verfügung gestellt.“

 

Die Verwaltung und Vergabe des Tivoli’s obliegt der Zuständigkeit der Aachener Stadion Beteiligungsgesellschaft (ASB). Aus diesem Grund wurde der Ratsantrag zur Beratung in den Aufsichtsrat der ASB gegeben.

 

In der Sitzung vom 15.09.2023 des Aufsichtsrates der ASB wurde eine entsprechende Vorlage beraten. Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

„Der Aufsichtsrat der ASB nimmt die Stellungnahme der Aachener Stadion Beteiligungsgesellschaft mbH zum Ratsantrag Bereitstellung Tivoli für Deutsche Alternative Fußball-Meisterschaft 2024 von der Fraktion DIE LINKE vom 5.7.2023 zur Kenntnis. Der Aufsichtsrat der ASB bittet die Geschäftsführung mit den Verantwortlichen der Bunte Liga e.V. Kontakt aufzunehmen, um über Möglichkeiten einer Nutzung des Stadions für eine Veranstaltung der Bunte Liga e.V. zu verhandeln.“

 

Aufgrund des Beschlusses hat die ASB mit dem Vorsitzenden der Bunten Liga e.V. Kontakt aufgenommen und einen Gesprächstermin vereinbart. Im Vorfeld wurde bereits aufgezeigt, dass die Veranstaltung nicht am Tivoli stattfinden kann, da das angefragte Datum auf einen Heimspieltermin der Alemannia fallen würde. Darüber hinaus wird diese 2,5- 3 Tage dauern. Es besteht ein Platzbedarf für Spielaustragungen von 32 Mannschaften und Übernachtungswiesen möglichst am oder in der Nähe des Sportplatzgeländes, was auf oder am Stadion nur schwer umzusetzen wäre.

 

Daher hat der Vorsitzende der Liga für die Durchführung der Veranstaltung bereits vorab Kontakt zu Sportstätten in den Niederlanden aufgenommen, um dort einen geeigneten Ausrichtungsort zu finden.

 

Der vereinbarte Gesprächstermin zwischen der ASB und der Bunten Liga e.V. fand am 07.11.2023 statt. Gegenstand des Termins war nicht mehr die Durchführung der Deutschen Alternativen Fußballmeisterschaft, sondern drei geplante Liga-Endspiele der Bunten Liga am 22.06.2024 im Tivoli. Diese sollen im Rahmen des 40-jährigen Bestehens der Bunten Liga stattfinden. Eine endgültige Entscheidung hierüber trifft der Aufsichtsrat der ASB voraussichtlich am 12.12.2023.

 

Eine städtische Sportstätte für die Ausrichtung der Deutschen Alternativen Fußballmeisterschaft kann nicht angeboten werden, da an dem beabsichtigen Wochenende normaler Spielbetrieb der Fußballsaison 2023/2024 stattfindet. Darüber hinaus gibt es auch keine städtische Sportstätte, die über genügend Plätze und geeignete umliegende Flächen verfügen würde, ein solches Finale austragen zu können.

 

Der Ratsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 05.07.2023 gilt hiermit als behandelt und erledigt.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

x

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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