Kenntnisnahme - FB 14/0175/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt von den Ausführungen Kenntnis.

 

 

 

 

(Emmerich)

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Unter Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit sozialem Charakter, die den Kontakt der Arbeitnehmer untereinander und damit das Betriebsklima fördern, zu verstehen. Sie sind grundsätzlich Bestandteil eines Personalkonzeptes. Somit entstehen Personalaufwendungen, die keiner direkten Arbeitsleistung gegenüberstehen, aber gleichwohl mittelbar einen Mehrwert darstellen.

 

Mit Beschluss durch die Verwaltungsleitung wurden für die folgenden Jahre Betriebsveranstaltungen genehmigt:

2020:  - fachbereichsübergreifender Betriebsausflug – wurde pandemiebedingt abgesagt;

2021:  - fachbereichsübergreifender Betriebsausflug – wurde pandemiebedingt abgesagt;

- Teamtage in kleinen Gruppen, Frist zur Durchführung bis 30.06.2022 verlängert;

2022: - Mitarbeitendenfest am 12.08.2022;

- Teamtage in kleinen Gruppen, Frist zur Durchführung bis 30.03.2023 verlängert;

2023:  - Teamtage.

2024: - fachbereichs-eigenbetriebsbezogener Betriebsausflug; ergänzt um einen ganztägigen   Teamtag

2025: - Mitarbeitendenfest; ergänzt um einen ganztägigen Teamtag

2026: - ganztätiger Teamtag

 

Die entsprechenden Veröffentlichungen im Intranet enthielten keinen expliziten Hinweis auf die Finanzierung der fachbereichsbezogenen Veranstaltungen. Es konnte davon ausgegangen werden, dass diese aus eigenen Mitteln der Mitarbeitenden und nicht über den städt. Haushalt finanziert werden, sofern sie nicht grundsätzlich als zentrale Veranstaltung aus dem Haushalt bezuschusst wurden wie es beim Mitarbeitendenfest der Fall gewesen war, oder sofern nicht andere Intentionen erfüllt wurden, die sonst aus anderen städtischen Mitteln finanziert worden wären.

 

Im Zuge einer Auswertung von Buchungen aus den Jahren 2021 und 2022 wurden Aufwendungen festgestellt, die Teamtagen und Fachbereichsveranstaltung zumindest eines Fachbereichs zuzurechnen waren. In der Begründung wurden verschiedene Personalentwicklungsmaßnahmen angeführt, die als solche einen eigenen Mehrwert darstellen können. Eine Überprüfung der Personalentwicklungsmaßnahmen in Abgrenzung zu Betriebsveranstaltungen übernahm der zuständige Fachbereich Personal, Organisation, E-Government und Informationstechnologie.

 

Es erfolgte ein klarstellender verwaltungsweiter Hinweis der Verwaltungsleitung zur privaten Finanzierung von Betriebsveranstaltungen.

 

Hinsichtlich weiterer Erläuterungen hierzu wird auf den nicht-öffentlichen Teil der Sitzung verwiesen.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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