Kenntnisnahme - FB 14/0176/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die Ausführungen des Fachbereichs Rechnungsprüfung zur Kenntnis.

 

 

 

(Emmerich)


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Seit Mitte 2011 differenzieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rechnungsprüfung bei den Prüftätigkeiten zwischen den mit der Prüfung verfolgten Zielen und den zu erreichenden Wirkungen.

 

1)      Auswertung der einzelnen Tätigkeiten nach Wirkungen und erreichten Zielen:

 

Es wird zwischen folgenden Zielen unterschieden:

 

  1. Ordnungsmäßigkeit (rechtliche Richtigkeit; Einhaltung von Dienstanweisungen, Verfügungen, etc.);
  2. Wirtschaftlichkeit (Sicherung des wirtschaftlichen Einsatzes der verwaltungsinternen Ressourcen; Sparsamkeitsprinzip; Zweckmäßigkeitsüberlegungen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten);
  3. IKS (Internes Kontrollsystem – Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit der internen Kontrolle und der Organisation);
  4. Schutz vor Vermögensschäden;
  5. Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Rechnungsprüfung und interne Qualitätssicherung (interne Arbeiten, Dienstbesprechungen, Literaturrecherche, etc.).

 

Bei den erzielten Wirkungen wird wie folgt differenziert:

 

  1. Sicherheitswirkung (Durch die Prüfung besteht Gewissheit hins. der Arbeitsqualität der geprüften Bereiche);
  2. Entlastungswirkung (Der Rat und der Rechnungsprüfungsausschuss werden in ihrer Überwachungsfunktion entlastet);
  3. Korrektivwirkung (aufgezeigte Fehler werden von der Verwaltung korrigiert; eine künftige Fehlervermeidung wird sichergestellt);
  4. Lernwirkung (Durch Vermittlung von Kenntnissen, anzuwendenden Normen und Arbeitstechniken werden Fehlerwahrscheinlichkeiten gesenkt.);
  5. Präventivwirkung (Durch das Wissen um eine Überprüfung werden Fehler erst gar nicht gemacht);
  6. Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Rechnungsprüfung und interne Qualitätssicherung (interne Arbeiten, Dienstbesprechungen, Literaturrecherche, etc.).

 

 

Im Haushaltsjahr 2023 wurden bis zum 31.10.2023 insgesamt 4989 Tätigkeiten aufgezeichnet. Da kein unmittelbarer Zusammenhang mit der Dauer der einzelnen Tätigkeiten zu sehen ist, ist diese Zahl allenfalls als Maß der Differenzierung und nicht zwingend als Hinweis auf die Prüfintensität zu sehen.

Unter Berücksichtigung einer zeitlichen Entwicklung wird deutlich, dass nach wie vor die Tätigkeiten der Rechnungsprüfung der Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit des Verwaltungshandelns als dem herausragenden Ziel dienen (69,39% in Tab. 2) und ihr Wirkungsschwerpunkt in der Vermittlung der Sicherheit (66,31% in Tab. 3) liegt.

 

In der nachfolgenden Tabelle 1 sind die Wirkungen und Ziele der einzelnen Aktivitäten gegenübergestellt. Es zeigt sich wie in den Vorjahren eine hohe Korrelation zwischen dem Ziel der Ordnungsmäßigkeit und der angestrebten Sicherheitswirkung (2905 Aufzeichnungen). Dies liegt im Besonderen an der hohen Zahl der Vergabeprüfungen, bei denen vor allem die Ausschreibungsart, das Leistungsverzeichnis und der Vergabevorschlag geprüft werden, sowie der Prüfung von IT-Verfahren nach § 104 Abs. 1 Nr. 3 GO NRW. Ebenso werden durch Tätigkeiten, bei denen die Ordnungsmäßigkeit im Vordergrund steht, Fehler mit dem Ziel aufgezeigt, diese künftig zu vermeiden (Korrektivwirkung mit insgesamt 239 Tätigkeiten) sowie die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 und des Gesamtabschlusses 2019 (Entlastungswirkung mit insgesamt 203 Tätigkeiten).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufteilung der Ziele und Wirkungen bis zum 31.10.2023 (Tab. 1)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anzahl der Erfassungen

Wirkung

 

 

 

 

 

 

Ziel

Entlastungs-wirkung

Korrektiv-wirkung

Lern-wirkung

Präventiv-wirkung

Sicherheits-wirkung

Sonstiges / Vorbereitung

Gesamt-ergebnis

IKS

79

15

8

11

89

0

202

Ordnungsmäßigkeit

203

239

59

50

2905

6

3462

Schutz vor Vermögensschäden

2

8

0

9

6

3

28

Sonstiges/ Vorbereitung

0

0

1

0

1

388

390

Wirtschaftlichkeit

1

2

184

412

307

1

907

Gesamtergebnis

285

264

252

482

3308

398

4989

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu erkennen ist weiterhin, dass die Tätigkeiten, die das Ziel der Verbesserungen der Wirtschaftlichkeit (18,18%) und des Internen Kontrollsystems (4,05%) zum Inhalt hatten, im Moment 22,23% (Tab. 2) betragen. Die hohe Zahl der Tätigkeiten mit Präventivwirkung bis zum 31.10.2023 hat sich bis jetzt mit einem Wert von 9,66% (Tab. 3) gegenüber dem Vorjahr minimal erhöht. Die angestrebten Ziele der Wirtschaftlichkeit und des Internen Kontrollsystems wurden im Haushaltsjahr 2023 bis zum 31.10.2023 erreicht. Gleiche Anstrengungen gelten für die Tätigkeiten mit Präventions- und Lerncharakter. Hier wird mit 14,71% (9,66% sowie 5,05%) die erklärte Kennzahl des Fachbereichs von 10% sehr deutlich erreicht.

 

Aufgrund der personellen Situation hinsichtlich der vakanten Stellen im Fachbereich Rechnungsprüfung kann festgehalten werden, dass die bisherige Zielerreichung der Kennzahlen auch mit verminderter Personalstärke vorläufig erreicht wurde. Dies ist des tatkräftigen Einsatzes der Rechnungsprüfer*innen zu verdanken, die die anfallenden Arbeiten im Tagesgeschäft auffangen.

 

2)      Erreichung der Produktziele und daraus abgeleiteter Kennzahlen:

 

Für das Produkt 010501 „Prüfung und Beratung“ wurden 2014 6 Kennzahlen entwickelt, die sowohl die Qualität der Rechnungsprüfung (Indikator: Fortbildungstage) als auch die Anzahl der Prüfungen durch die Erfüllungsquote des Prüfplans und die Prüfdauer bei Vergaben beinhalten. Andererseits soll der Mehrwert der Rechnungsprüfung für die Verwaltung durch gesteigerte Anteile der Prüfungshandlungen mit präventiven Zwecken und Lernwirkungen sowie durch erhöhte Prüfanteile in den Bereichen Wirtschaftlichkeit und IKS-Prüfung gemessen werden.

 

Die nachfolgende Tabelle stellt die Zielerreichung bis zum 31.10.2023 dar:

 

2023

Kennzahlen

Ziel

Bis 31.10.2023

 

Vorgabe

Anteil der Prüfhandlungen mit präventiven Zwecken bzw. Zwecken der Lernwirkung

14,71%

>10%

 

 

 

Anteil der Prüfhandlungen mit der Prüfmethodik Wirtschaftlichkeitsprüfung, IKS Prüfung

22,23%

>22%

 

 

 

Fortbildungstage pro Mitarbeiter/in

4 Tage

5 Tage

 

 

 

Erfüllungsquote risikoorientierter Prüfplan

73%

100%

 

 

 

Dauer der Vergabeprüfungen nach Zugang der vollständigen Unterlagen

2,1 Tage

3 Tage

 

 

Gemäß Beschluss des Hauptausschusses vom 07.12.2016 sollen die folgenden Ziele und Kennzahlen des Produktes 010501 „Prüfung und Beratung“ ab 2018 für die politischen Gremien steuerungsrelevant werden:

 

  1. Durchlaufzeiten von Vergabeprüfungen reduzieren
  2. Erfüllungsquote risikoorientierter Prüfplan soll bei 100% liegen
  3. Beibehaltung eines angemessenen Anteils der Prüfhandlungen mit präventiven Zwecken bzw. Zweck der Lernwirkung
  4. Beibehaltung eines angemessenen Anteils der Prüfhandlungen mit der Prüfmethodik Wirtschaftlichkeitsprüfung und IKS-Prüfung.

 

Dabei sollen folgenden Kennzahlen zugrunde gelegt werden:

 

  1. Anzahl der Werktage zur Prüfung von Vergaben
  2. Erfüllung des risikoorientierten Prüfplans in %.

 

Zu 1. Bis zum 31.10.2023 betrug die Anzahl der Werktage zur Bearbeitung von Vergabeprüfungen im Durchschnitt 2,1 Tage. Als Zielvorgabe der Kennzahl wird die Dauer von 3 Tagen angegeben.

 

Zu 2. Die Erfüllungsquote des risikoorientierten Prüfplans betrug bis zum 31.10.2023 73%. Von den geplanten 44 Prüfungen konnten bis jetzt 32 umgesetzt werden. Mit Blick auf das Jahresende werden voraussichtlich 37 (84%) der Prüfungen umgesetzt werden können. Dabei ist zu berücksichtigen, dass durch mehrere ungeplante Prüfungen nach Anzeigen gem. § 7 RPO die geplanten Produktprüfungen nachrangig zu behandeln waren.

 

In der Analyse der internen Zielerreichungsvorgaben für 2023 ist erkennbar, dass sich bis zum 31.10.2023 jeder Mitarbeiter durchschnittlich 4 Tage fortgebildet hat. Die Kosten der Rechnungsprüfung verteilt auf die Einwohner liegen im Moment bei 4,16 € pro Einwohner.

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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