Kenntnisnahme - A 51/0101/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder-und Jugendausschuss und der Schulausschuss nehmen die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die CDU – Fraktion  in der StädteRegion Aachen beantragte am 25.05.04 mit ihrem 1. Antrag, den Zweckverband StädteRegion zu beauftragen, eine einheitliche Familienkarte  für das Gebiet der StädteRegion Aachen zu entwickeln.

Begründung des Antrages:

„Die Menschen in der StädteRegion empfinden die Region immer stärker als einen einheitlichen Lebensraum in dem kommunale Grenzen bedeutungslos werden. Es entspricht der CDU-Politik, den Lebensumständen von Familien mit Kindern besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Daher ist es wünschenswert, dass Familien, Kinder und Jugendliche mit einem einheitlichen Ausweis das vielseitige  Angebot in der StädteRegion Aachen im Bereich Kultur, Bildung, Sport und Freizeit umfassend nutzen können. Mit diesem Ausweis soll es ebenso  möglich sein, vergünstigte  Eintrittskarten für die Theater der StädteRegion  zu erhalten wie beispielsweise  auch Preisermäßigungen für die zahlreichen Freibäder der StädteRegion Aachen.

Die Verwaltung  des Zweckverbandes  StädteRegion Aachen wird gebeten, geeignete Vorschläge zu erarbeiten, mit den Mitgliedskörperschaften abzustimmen und eine  von allen Gebietskörperschaften mitgetragenen Vorschlag in die Verbandsversammlung zur Abstimmung einzubringen.“

 

Auf ihrer Gründungsversammlung hat die Verbandsversammlung der StädteRegion Aachen im Mai 2004 einstimmig beschlossen, die Geschäftsstelle des Zweckverbandes damit zu beauftragen, eine einheitliche Familienkarte für das Gebiet der StädteRegion Aachen zu entwickeln und einzuführen.

 

Viele Leistungen
Mit der Einführung der Familienkarte soll eine Vielzahl von Leistungen verbunden sein, die die Städte und Gemeinden der StädteRegion, ihre Tochterunternehmen sowie möglichst zahlreiche Partner aus Handel, Wirtschaft, Dienstleistung, Vereinswesen und Gastronomie den Karteninhabern anbieten.

 

Familienfreundliche Region
Die angebotenen Leistungen sollen zu einer Entlastung des Familienbudgets führen und dazu anregen, als Familie mehr gemeinsam zu unternehmen. Durch diese kommunale auf die StädteRegion ausgerichtete Maßnahme der Familiepolitik kann auch bei einer schlechteren wirtschaftlichen Lage ein wichtiger Beitrag für die Familienfreundlichkeit der Region geleistet werden.

 

Vorteile für die Anbieter
Aber auch den potenziellen Leistungsanbietern aus Handel, Wirtschaft, Dienstleistung, Vereinswesen und Gastronomie bietet die Familienkarte Vorteile: Sie können sich bei den Familien positionieren, Kundenbindung bewirken und familienfreundliches Engagement dokumentieren.

 

Seitens der Geschäftsstelle des Zweckverbandes StädteRegion Aachen wurde eine Steuergruppe, in der Verwaltungsmitarbeiter/-innen aller beteiligten Gebietskörperschaften der StädteRegion vertreten sind, eingerichtet. In der Steuergruppe wurden die wesentlichen Inhalte beraten und organisatorische Absprachen getroffen.

 

Zwischenzeitlich ist das Projekt so weit entwickelt worden, dass die Familienkarte am  15.05.06, dem internationalen Tag der Familie, der Öffentlichkeit vorgestellt werden kann.

Unter dem Motto der StädteRegion “Weil es gemeinsam besser geht“ startet an diesem Tag die Werbung und Öffentlichkeitsarbeit mit einer großen Auftaktveranstaltung für die Familienkarte.

 

 

In der Stadt Aachen wird sie in den 6 Bezirksverwaltungsstellen, dem Einwohnermeldeamt und dem Bürgerbüro am Katschhof ausgegeben. Um die erwartete Nachfrage gerade in den ersten Tagen schnell und bürgerfreundlich befriedigen zu können, werden an den 8 Ausgabestellen  der Stadt Aachen für einen Zeitraum von zunächst 2 Wochen zusätzliche Kräfte eingesetzt.

Die Familienkarte kann ab dem 15.05.06 in der gesamten StädteRegion sowohl in den einzelnen Ausgabestellen, auch unter www.staedteregion-aachen.de online beantragt werden. Unter dieser Adresse können alle Informationen zur Familienkarte, als auch der vollständige Leistungskatalog eingesehen und heruntergeladen werden.

 

Bisher haben sich über 200 Firmen (!) der StädteRegion Aachen bereit erklärt, den Inhabern der Familienkarte Vergünstigungen zu gewähren. Dazu kommen noch über 30 Angebote der Einrichtungen der 11 zur StädteRegion Aachen gehörenden Gebietskörperschaften.

Der aktuelle Leistungskatalog wird in der Sitzung verteilt.

Für die Stadt Aachen ist die neue Familienkarte eine weitere Maßnahme für mehr Familienfreundlichkeit im Rahmen ihres Bündnis für Familie.

 

Logo und Richtlinien der Familienkarte

 

 

Familienkarte der StädteRegion Aachen

 

 

 

 

BEZUGSRICHTLINIEN UND RAHMENVEREINBARUNGEN

Stand: 12.01.06

 

1. BEZUGSRICHTLINIEN

Bezugsberechtigung Die Familienkarte erhält jede/r in der StädteRegion Aachen mit Hauptwohnsitz

gemeldete Erziehungsberechtigte mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren.

Erhalt der Karte Jede Familie erhält eine Karte.

Bezugsdauer Die Familienkarte verliert ihre Gültigkeit, wenn das jüngste Kind die Volljährigkeit

erreicht hat. Bei Eltern mit einem behinderten Kind endet die Bezugsdauer,

wenn dieses das 27. Lebensjahr vollendet hat.

Angaben auf der Karte (Daten)

1. Vor- und Zuname der Erziehungsberechtigten

2. Je Kind: Vor- und Zunamen, Geburtsdatum, pers. Gültigkeitsende

3. Gesamtgültigkeitsende der Karte

Wenn ein weiteres Kind geboren wird, so muss eine neue Karte ausgestellt werden.

Kartengebühr/Gebühr bei Verlust

Die Karte wird für die Antragsteller kostenfrei ausgegeben.

Bei Verlust wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,- € je Karte erhoben.

Beantragung der Karte

Die Karte wird in der Kommune beantragt, in der die Kinder mit den Eltern bzw.

einem Elternteil in häuslicher Gemeinschaft leben und dort gemeldet sind. Vorzulegen sind bei Beantragung:

a) Erwachsene: Personalausweis

b) für die Kinder: eines von folgenden Dokumenten:

Kinderausweis bzw. Personalausweis, Stammbuch, Geburtsurkunde, Schwerbehindertenausweis,

Pflegeausweis

2. RAHMENVEREINBARUNGEN

a) Angebote und Leistungen

Art und Umfang der Angebote/ Leistungen

Die öffentlichen-rechtlichen1 bzw. privaten (kommerziellen)2 Leistungsanbieter entscheiden autonom über die Art3 und Umfang der Vergünstigungen.1 Einrichtungen bzw. Tochterunternehmen der StädteRegion Aachen angehörigen Gebietskörperschaften (z.B. Schwimmbäder, Theater etc.)2 z.B. Handel, Dienstleistung, Wirtschaft, Gastronomie 3 Arten von Vergünstigungen:

a) Mehrwert-Vergünstigung = Reduzierung eines (Eintritts-)Preises

b) Vorteils-Vergünstigung = Mehrwert beim Einkauf

c) Bonus-Vergünstigung = Mehrwert beim Einkauf durch Bonuspunkte

Dauer (Befristung) der Angebote/ Leistungen

Die Leistung/ das Angebot sollte für mindestens ein laufendes Jahr vorgehalten werden.

Mit Einführung der Karte beginnt das laufende Jahr zum 15.05.06 und endet mit dem 30.04.(07). Geben die Anbieter bis zum 31.12. eines Jahres keine Rückmeldung, so wird ihre Leistung in den fortzuschreibenden Katalog für das darauf folgende Jahr erneut aufgenommen.

Differenzierte Zugangskriterien

Jeder Leistungsanbieter/ Partner kann formale Kriterien festlegen, die eine Familie erfüllen muss, damit die Familie von den Angeboten/Leistungen profitieren kann. So kann differenziert festgeschrieben werden, dass ein bestimmtes Angebot beispielsweise nur für Familien mit

- Kindern unter oder ab einem festgelegten Alter und/ oder

- einer festgelegten (Mindest-) Anzahl von Kindern

vorgehalten wird.

Inhalte der Angebote/Leistungen

Die einzelnen Leistungen/ Angebote dürfen keinen kinder- oder jugendgefährdenden Charakter haben.

Angebote/ Leistungen aus Dienstleitung, Handel und Gastronomie

Ob die Leistungen/ Vergünstigungen nur von der vollständigen Familie oder auch von einzelnen Familienmitgliedern wahrgenommen werden können, entscheiden die Anbieter selbst.

b.) Sonstiges

Überprüfung der Familienkartendaten

Die Leistungsanbieter (Kommunen, Handel, Dienstleistung und Gastronomie) entscheiden autonom darüber, inwiefern Sie bei Vorlage der Familienkarte eine Überprüfung (bspw. durch Vorlage von Ausweispapieren) durchführen wollen.

Werbung mit dem Signet

Partner der Familienkarte dürfen für die Dauer ihrer Teilnahme mit dem Signet der Familienkarte werben.

Aufkleber im (Schau-) Fenster der Anbieter

Jeder Anbieter erhält einen (Fenster-) Aufkleber mit der Aufschrift “Wir sind eine familienfreundliche Einrichtung bzw. “Wir sind eine familienfreundliches Unternehmen“.

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

 

 

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