Kenntnisnahme - A 51/0101/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Einführung der gemeinsamen Familienkarte für die StädteRegion Aachen zum 15.05.06
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- A 51/03
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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16.05.2006
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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16.05.2006
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die CDU – Fraktion in der StädteRegion Aachen beantragte am 25.05.04 mit ihrem 1. Antrag, den Zweckverband StädteRegion zu beauftragen, eine einheitliche Familienkarte für das Gebiet der StädteRegion Aachen zu entwickeln.
Begründung des Antrages:
„Die Menschen in der StädteRegion empfinden die Region immer stärker als einen einheitlichen Lebensraum in dem kommunale Grenzen bedeutungslos werden. Es entspricht der CDU-Politik, den Lebensumständen von Familien mit Kindern besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Daher ist es wünschenswert, dass Familien, Kinder und Jugendliche mit einem einheitlichen Ausweis das vielseitige Angebot in der StädteRegion Aachen im Bereich Kultur, Bildung, Sport und Freizeit umfassend nutzen können. Mit diesem Ausweis soll es ebenso möglich sein, vergünstigte Eintrittskarten für die Theater der StädteRegion zu erhalten wie beispielsweise auch Preisermäßigungen für die zahlreichen Freibäder der StädteRegion Aachen.
Die Verwaltung des Zweckverbandes StädteRegion Aachen wird gebeten, geeignete Vorschläge zu erarbeiten, mit den Mitgliedskörperschaften abzustimmen und eine von allen Gebietskörperschaften mitgetragenen Vorschlag in die Verbandsversammlung zur Abstimmung einzubringen.“
Auf ihrer Gründungsversammlung hat
die Verbandsversammlung der StädteRegion Aachen im Mai 2004 einstimmig
beschlossen, die Geschäftsstelle des Zweckverbandes damit zu beauftragen, eine
einheitliche Familienkarte für das Gebiet der StädteRegion Aachen zu entwickeln
und einzuführen.
Viele Leistungen
Mit der Einführung der Familienkarte soll
eine Vielzahl von Leistungen verbunden sein, die die Städte und Gemeinden der
StädteRegion, ihre Tochterunternehmen sowie möglichst zahlreiche Partner aus
Handel, Wirtschaft, Dienstleistung, Vereinswesen und Gastronomie den
Karteninhabern anbieten.
Familienfreundliche Region
Die angebotenen Leistungen sollen zu einer
Entlastung des Familienbudgets führen und dazu anregen, als Familie mehr
gemeinsam zu unternehmen. Durch diese kommunale auf die StädteRegion
ausgerichtete Maßnahme der Familiepolitik kann auch bei einer schlechteren
wirtschaftlichen Lage ein wichtiger Beitrag für die Familienfreundlichkeit der
Region geleistet werden.
Vorteile für die Anbieter
Aber auch den potenziellen
Leistungsanbietern aus Handel, Wirtschaft, Dienstleistung, Vereinswesen und
Gastronomie bietet die Familienkarte Vorteile: Sie können sich bei den Familien
positionieren, Kundenbindung bewirken und familienfreundliches Engagement
dokumentieren.
Seitens der Geschäftsstelle des
Zweckverbandes StädteRegion Aachen wurde eine Steuergruppe, in der
Verwaltungsmitarbeiter/-innen aller beteiligten Gebietskörperschaften der
StädteRegion vertreten sind, eingerichtet. In der Steuergruppe wurden die
wesentlichen Inhalte beraten und organisatorische Absprachen getroffen.
Zwischenzeitlich ist das Projekt
so weit entwickelt worden, dass die Familienkarte am 15.05.06, dem internationalen
Tag der Familie, der Öffentlichkeit vorgestellt werden kann.
Unter dem Motto der StädteRegion “Weil es gemeinsam besser geht“ startet an diesem Tag die Werbung und Öffentlichkeitsarbeit mit einer großen Auftaktveranstaltung für die Familienkarte.
In der Stadt Aachen wird sie in den 6 Bezirksverwaltungsstellen,
dem Einwohnermeldeamt und dem Bürgerbüro am Katschhof ausgegeben. Um die
erwartete Nachfrage gerade in den ersten Tagen schnell und bürgerfreundlich
befriedigen zu können, werden an den 8 Ausgabestellen der Stadt Aachen für einen Zeitraum von zunächst 2 Wochen
zusätzliche Kräfte eingesetzt.
Die Familienkarte kann ab
dem 15.05.06 in der
gesamten StädteRegion sowohl in den einzelnen Ausgabestellen, auch unter www.staedteregion-aachen.de
online beantragt werden. Unter dieser Adresse können alle Informationen zur
Familienkarte, als auch der vollständige Leistungskatalog eingesehen und
heruntergeladen werden.
Bisher haben sich über 200 Firmen (!) der
StädteRegion Aachen bereit erklärt, den Inhabern der Familienkarte
Vergünstigungen zu gewähren. Dazu kommen noch über 30 Angebote der
Einrichtungen der 11 zur StädteRegion Aachen gehörenden Gebietskörperschaften.
Der aktuelle Leistungskatalog wird
in der Sitzung verteilt.
Für die Stadt Aachen ist die neue
Familienkarte eine weitere Maßnahme für mehr Familienfreundlichkeit im Rahmen
ihres Bündnis für Familie.
Logo und Richtlinien der Familienkarte
Familienkarte der StädteRegion Aachen
BEZUGSRICHTLINIEN
UND RAHMENVEREINBARUNGEN
Stand: 12.01.06
1. BEZUGSRICHTLINIEN
Bezugsberechtigung Die Familienkarte erhält jede/r in der StädteRegion Aachen
mit Hauptwohnsitz
gemeldete Erziehungsberechtigte
mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren.
Erhalt der Karte Jede Familie erhält eine Karte.
Bezugsdauer Die Familienkarte verliert ihre Gültigkeit, wenn das
jüngste Kind die Volljährigkeit
erreicht hat. Bei Eltern mit einem
behinderten Kind endet die Bezugsdauer,
wenn dieses das 27. Lebensjahr
vollendet hat.
Angaben auf der Karte (Daten)
1. Vor- und Zuname der
Erziehungsberechtigten
2. Je Kind: Vor- und Zunamen,
Geburtsdatum, pers. Gültigkeitsende
3. Gesamtgültigkeitsende der
Karte
Wenn ein weiteres Kind geboren
wird, so muss eine neue Karte ausgestellt werden.
Kartengebühr/Gebühr bei Verlust
Die Karte wird für die
Antragsteller kostenfrei ausgegeben.
Bei Verlust wird eine
Bearbeitungsgebühr von 10,- € je Karte erhoben.
Beantragung der Karte
Die Karte wird in der Kommune
beantragt, in der die Kinder mit den Eltern bzw.
einem Elternteil in häuslicher
Gemeinschaft leben und dort gemeldet sind. Vorzulegen sind bei Beantragung:
a) Erwachsene:
Personalausweis
b) für die Kinder:
eines von folgenden Dokumenten:
Kinderausweis bzw.
Personalausweis, Stammbuch, Geburtsurkunde, Schwerbehindertenausweis,
Pflegeausweis
2. RAHMENVEREINBARUNGEN
a) Angebote und Leistungen
Art und Umfang der Angebote/
Leistungen
Die öffentlichen-rechtlichen1 bzw. privaten (kommerziellen)2 Leistungsanbieter
entscheiden autonom über die Art3 und Umfang der
Vergünstigungen.1 Einrichtungen bzw. Tochterunternehmen der
StädteRegion Aachen angehörigen Gebietskörperschaften (z.B. Schwimmbäder,
Theater etc.)2 z.B. Handel, Dienstleistung, Wirtschaft,
Gastronomie 3 Arten von Vergünstigungen:
a)
Mehrwert-Vergünstigung = Reduzierung eines (Eintritts-)Preises
b)
Vorteils-Vergünstigung = Mehrwert beim Einkauf
c)
Bonus-Vergünstigung = Mehrwert beim Einkauf durch Bonuspunkte
Dauer (Befristung) der
Angebote/ Leistungen
Die Leistung/ das Angebot sollte
für mindestens ein laufendes Jahr vorgehalten werden.
Mit Einführung der Karte beginnt
das laufende Jahr zum 15.05.06 und endet mit dem 30.04.(07). Geben die Anbieter
bis zum 31.12. eines Jahres keine Rückmeldung, so wird ihre Leistung in den
fortzuschreibenden Katalog für das darauf folgende Jahr erneut aufgenommen.
Differenzierte Zugangskriterien
Jeder Leistungsanbieter/ Partner
kann formale Kriterien festlegen, die eine Familie erfüllen muss, damit die
Familie von den Angeboten/Leistungen profitieren kann. So kann differenziert
festgeschrieben werden, dass ein bestimmtes Angebot beispielsweise nur für
Familien mit
- Kindern unter oder ab einem
festgelegten Alter und/ oder
- einer festgelegten (Mindest-)
Anzahl von Kindern
vorgehalten wird.
Inhalte der Angebote/Leistungen
Die einzelnen Leistungen/ Angebote
dürfen keinen kinder- oder jugendgefährdenden Charakter haben.
Angebote/ Leistungen aus
Dienstleitung, Handel und Gastronomie
Ob die Leistungen/ Vergünstigungen
nur von der vollständigen Familie oder auch von einzelnen Familienmitgliedern
wahrgenommen werden können, entscheiden die Anbieter selbst.
b.) Sonstiges
Überprüfung der
Familienkartendaten
Die Leistungsanbieter (Kommunen,
Handel, Dienstleistung und Gastronomie) entscheiden autonom darüber, inwiefern
Sie bei Vorlage der Familienkarte eine Überprüfung (bspw. durch Vorlage von
Ausweispapieren) durchführen wollen.
Werbung mit dem Signet
Partner der Familienkarte dürfen
für die Dauer ihrer Teilnahme mit dem Signet der Familienkarte werben.
Aufkleber im (Schau-) Fenster
der Anbieter
Jeder Anbieter erhält einen
(Fenster-) Aufkleber mit der Aufschrift “Wir sind eine familienfreundliche
Einrichtung bzw. “Wir sind eine familienfreundliches Unternehmen“.