Entscheidungsvorlage - FB 20/0181/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschuss an den Stadtsportbund Aachen e.V. auf Förderung des Projektes „Inklusion im Sport - Gemeinsam stark für Aachen“ aus der Stiftung „Elisabethspitalfonds“
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Beteiligt:
- FB 52 - Fachbereich Sport
- Verfasst von:
- FB 20/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
|
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Sportausschuss
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Entscheidung
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06.12.2023
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Stadtsportbund Aachen hat vor 7 Jahren das Projekt „Inklusion im Sport – Gemeinsam stark für Aachen“ ins Leben gerufen, das 3 Jahre lang von der Aktion Mensch e.V. mit einer Fördersumme von 208.705,90 € unterstützt wurde. In den Jahren 2022 und 2023 wurde das Projekt aus Mitteln des Elisabethspitalfonds i.H.v. jährlich 52.000 € gefördert, wodurch es dem Stadtsportbund Aachen e.V. möglich war eine Inklusionsmanagerin zu beschäftigen. Um die Maßnahme weiter fortzuführen, wird nun eine weitere Förderung für die Jahre 2024 und 2025 beantragt.
Der Stadtsportbund Aachen möchte die Teilhabe für Menschen mit Beeinträchtigung im Sport auch in den kommenden Jahren weiterhin maßgeblich verbessern und diesen gesamtgesellschaftlichen Inklusionsauftrag gerne weiterhin für die Stadt Aachen übernehmen. Durch den Podcast „Inklusion im Sport(verein)“ sollen Defizite für Sportler*innen mit Beeinträchtigung eruiert und systematisch aufgearbeitet werden.
Der Fachbereich Sport befürwortet dieses Projekt aus fachlicher Sicht.
Die Zweckidentität im Sinne der steuerlichen Gemeinnützigkeit ist ebenfalls gegeben (Sportförderung).
Nach Angaben des Stadtsportbundes ist eine Finanzierung der Personalkosten für das Projekt über andere Finanzierungsquellen nicht gegeben. Es besteht jedoch die Notwendigkeit, dass seitens des Stadtsportbundes für die Zukunft vorrangig die Förderung über andere Finanzierungsquellen geprüft und zumindest teilweise realisiert wird, um den Vorgaben der Stiftungsregelung gerecht zu werden.
Vor diesem Hintergrund wird für das Jahr 2024 nochmals einmalig dem Förderantrag des Stadtsportbundes in Gänze gefolgt und eine Förderung aus Mitteln der Stiftung Elisabethspitalfonds in Höhe von insgesamt 58.500 € gewährt.
Es wird darauf hingewiesen, dass hiermit nicht automatisch die Möglichkeit einer wiederkehrenden jährlichen kostendeckenden Förderung der Personalkosten für das Handlungsfeld Inklusion im Sport eröffnet wird.
Gemäß § 6 b) der Satzung der Stiftung „Elisabethspitalfonds“ entscheidet der zuständige Fachausschuss der Stadt Aachen über unterjährige Einzelmaßnahmen bei einem Betrag von über 20.000 Euro über die Vergabe der Stiftungsmittel.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2023 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024x ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Es werden im Jahr 2024 Stiftungsmittel i.H.v. 58.500 € aus dem Haushaltsansatz für Zuschüsse an übrige Bereiche des Elisabethspitalfonds zur Verfügung gestellt.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
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|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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146,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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59 kB
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3
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(wie Dokument)
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69,7 kB
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