Entscheidungsvorlage - FB 20/0181/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss beschließt die Förderung des Projektes „Inklusion im Sport - Gemeinsam stark für Aachen“ im Jahr 2024 in Höhe von 58.500 € an den Stadtsportbund Aachen aus der Stiftung „Elisabethspitalfonds“.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Stadtsportbund Aachen hat vor 7 Jahren das Projekt „Inklusion im Sport – Gemeinsam stark für Aachen“ ins Leben gerufen, das 3 Jahre lang von der Aktion Mensch e.V. mit einer Fördersumme von 208.705,90 € unterstützt wurde. In den Jahren 2022 und 2023 wurde das Projekt aus Mitteln des Elisabethspitalfonds i.H.v. jährlich 52.000 € gefördert, wodurch es dem Stadtsportbund Aachen e.V. möglich war eine Inklusionsmanagerin zu beschäftigen. Um die Maßnahme weiter fortzuführen, wird nun eine weitere Förderung für die Jahre 2024 und 2025 beantragt.

 

Der Stadtsportbund Aachen möchte die Teilhabe für Menschen mit Beeinträchtigung im Sport auch in den kommenden Jahren weiterhin maßgeblich verbessern und diesen gesamtgesellschaftlichen Inklusionsauftrag gerne weiterhin für die Stadt Aachen übernehmen. Durch den Podcast „Inklusion im Sport(verein)“ sollen Defizite für Sportler*innen mit Beeinträchtigung eruiert und systematisch aufgearbeitet werden.

 

Der Fachbereich Sport befürwortet dieses Projekt aus fachlicher Sicht.

 

Die Zweckidentität im Sinne der steuerlichen Gemeinnützigkeit ist ebenfalls gegeben (Sportförderung).

 

Nach Angaben des Stadtsportbundes ist eine Finanzierung der Personalkosten für das Projekt über andere Finanzierungsquellen nicht gegeben. Es besteht jedoch die Notwendigkeit, dass seitens des Stadtsportbundes für die Zukunft vorrangig die Förderung über andere Finanzierungsquellen geprüft und zumindest teilweise realisiert wird, um den Vorgaben der Stiftungsregelung gerecht zu werden.

 

Vor diesem Hintergrund wird für das Jahr 2024 nochmals einmalig dem Förderantrag des Stadtsportbundes in Gänze gefolgt und eine Förderung aus Mitteln der Stiftung Elisabethspitalfonds in Höhe von insgesamt 58.500 € gewährt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass hiermit nicht automatisch die Möglichkeit einer wiederkehrenden jährlichen kostendeckenden Förderung der Personalkosten für das Handlungsfeld Inklusion im Sport eröffnet wird.

 

Gemäß § 6 b) der Satzung der Stiftung „Elisabethspitalfonds“ entscheidet der zuständige Fachausschuss der Stadt Aachen über unterjährige Einzelmaßnahmen bei einem Betrag von über 20.000 Euro über die Vergabe der Stiftungsmittel.

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024x ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Es werden im Jahr 2024 Stiftungsmittel i.H.v. 58.500 € aus dem Haushaltsansatz für Zuschüsse an übrige Bereiche des Elisabethspitalfonds zur Verfügung gestellt.

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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