Entscheidungsvorlage - FB 45/0452/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt dem Antrag des Pädagogischen Zentrums e.V. auf Förderung der Anschaffung eines Geschirrspülers für das Kinder- und Jugendhaus Alfonsstraße in voller Höhe der Anschaffungssumme von 838,00 Euro stattzugeben.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Das Kinder- und Jugendhaus Alfonsstraße befindet sich im Gebäude Alfonsstraße 24. Träger der Einrichtung ist das Pädagogische Zentrum Aachen e.V.

Seit 2003 steht hier die ganzheitliche Förderung von jungen Menschen in der interkulturellen Kinder- und Jugendarbeit im Vordergrund.

Der niedrigschwellige Zugang zu den Angeboten gewährleistet besonders für bildungs- und sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche einen Beitrag zur Vermeidung von Ausgrenzung.

Die Angebote werden von pädagogischen Fachkräften, Honorarkräften und Ehrenamtlern durchgeführt und richten sich nach der Lebenswelt und den Bedürfnissen der Zielgruppe im Stadtteil aus.

Mit 75 bis 100 Besucher*innen in der Woche im Alter ab 6 Jahren werden die Angebote sehr gut angenommen. Derzeit ist eine Zunahme der jungen Menschen im Alter von 12 bis 16 Jahren zu verzeichnen. Der Anteil der Kinder und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien, vor allem aus afrikanischen Ländern, liegt bei 80 %.

 

Ein sehr gern angenommenes Angebot ist das gemeinsame interkulturelle Kochen in der großen Küche. Die vorhandene Spülmaschine ist mittlerweile in die Jahre gekommen und funktioniert nicht mehr. Auf Grund des Alters ist eine Reparatur unwirtschaftlich.

 

2. Antragstellung

Das Pädagogische Zentrum Aachen e.V. hat einen Antrag nach Position 40 Stadtjugendplan auf Zahlung von Fördermitteln zur Anschaffung einer neuen Geschirrspülmaschine gestellt.

Im Antrag wird auf Grund der sehr angespannten finanziellen Lage des Trägers gebeten, von der in den Förderrichtlinien vorgesehenen 50% Anteilsregelung eine Ausnahme zu machen.

Erhöhte Personalkosten und ein Anstieg in der allgemeinen Preisentwicklung machen eine Teilfinanzierung nicht möglich. Da die Anschaffung zur Aufrechterhaltung des laufenden Betriebes von großer Bedeutung ist, wird um eine Gesamtfinanzierung gebeten. Die Anschaffungskosten liegen gemäß des vorliegenden Kostenvoranschlags bei 838,00 Euro.

 

3. Bewertung des Antrags durch die Verwaltung

Aus Sicht der Fachabteilung leistet das Kinder- und Jugendhaus Alfonsstraße eine wertvolle Arbeit im Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Herauszustellen ist hier die Fokussierung auf die interkulturelle Arbeit mit unterschiedlichsten Angeboten. Hierzu gehört in der Hauptsache das interkulturelle Kochen. Die Anschaffung einer neuen Spülmaschine wir daher befürwortet.

Da das Pädagogische Zentrum Aachen e.V. in den letzten 10 Jahren keine Anträge nach Position 40 gestellt hat und ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, unterstützt die Fachabteilung die Bitte des Trägers von der Anteilsregelung abzuweichen und die Kosten des Geschirrspülautomaten in Gänze zu übernehmen.

 

4. Förderung durch den Stadtjugendplan

Nach Vorlage des Kostenvoranschlags liegen die Gesamtkosten zur Anschaffung eines neuen Geschirrspülautomaten bei 838,00 Euro.

Gemäß den Vorgaben des Stadtjugendplans ist unter Punkt 40.2 ein genereller Zuschuss in 50 %iger Höhe vorgesehen. Ergänzend sehen die Vorgaben jedoch auch vor, dass der Kinder- und Jugendausschuss über die tatsächliche Höhe des Zuschusses beschließen kann und gibt damit die Möglichkeit einer Ausnahmeregelung.

 

5. Vorschlag der Verwaltung

Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag des Pädagogischen Zentrums Aachen e.V. auf Gewährung eines Förderbetrages in Höhe der gesamten Anschaffungskosten von 838,00 Euro zu entsprechen und damit von der Ausnahmeregelung Gebrauch zu machen.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

5-060201-800-00200-900-1, 78180000

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

10.000

10.000

30.000

30.000

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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