Kenntnisnahme - FB 45/0453/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Stärkung der Sprachförderung an Grundschulen im OGS-Kontext, Ratsantrag der Fraktionen Grüne und SPD vom 06.09.2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/100
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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05.12.2023
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●
Erledigt
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Ausschuss für Schule und Weiterbildung
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Kenntnisnahme
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07.12.2023
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
I) Ausgangslage
1) Ratsantrag
Mit Antrag vom 06.09.2023 (Nr. 375/18) beantragen die die Fraktionen von Grünen und SPD die Verwaltung damit zu beauftragen, ein Programm im Kontext der OGS zu entwickeln, um Grundschüler*innen mit Alphabetisierungs- bzw. Sprachförderbedarf so zu fördern, dass sie im Übergang zur weiterführenden Schule bestmöglich sprachlich geschult sind.
Der Programmentwurf – in Verbindung mit einem Finanzierungskonzept – soll dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung schnellstmöglich vorgestellt werden.
2) Situation in den Grundschulen und Entwicklungen im Bereich Sprachförderung
Seit mehreren Jahren ist die Sprachentwicklung der Kinder in NRW rückläufig. Diese Entwicklung ist bei Kindern mit Migrationshintergrund besonders stark zu beobachten. Zusätzlich bringen zugewanderte Kinder einen hohen Bedarf an DaZ-Unterricht bis hin zu Alphabetisierungsbedarfen mit.
Für die Stadt Aachen bestätigen Schuleingangsuntersuchungen des Gesundheitsamts der StädteRegion Aachen diesen Trend ansteigender Auffälligkeiten bei der Sprachentwicklung.
Die Grundschulzeit spielt eine entscheidende Rolle und legt den Grundstein für den weiteren Bildungsweg der Kinder.
Um Kindern einen bestmöglichen Übergang in das System der weiterführenden Schulen auf ihrem individuellen Bildungsweg zu ermöglichen, wird daher ein besonderer Fokus auf Schüler*innen mit bestehenden Sprachförder- und Alphabetisierungsbedarfen in den 3./4. Klassen gelegt.
Aus Sicht der Verwaltung in ihrer Funktion als öffentlicher Schul- und Jugendhilfeträger, bietet das OGS-Nachmittagsangebot, das in gemeinsamer Verantwortung von Schule und Jugendhilfe liegt, einen guten Ansatzpunkt für ergänzende Unterstützungsmaßnahmen.
3) Die OGS als wichtiger Lernort für Schüler*innen mit Sprachförderbedarfen
Neben der Unterrichtszeit in der Schule hat sich in den letzten Jahren die OGS zu einem wichtigen Lern- und Lebensort für Kinder entwickelt. Sie liefert mit ihrem Nachmittagsangebot einen wertvollen Beitrag zur Chancengleichheit, insbesondere für bildungsbenachteiligte Kinder. Die Schüler*innen erhalten dabei, neben der Förderung im schulischen Leistungsbereich in den Lernzeiten, auch Unterstützung bei der Entwicklung ihrer sozialen Kompetenzen und kognitiven Fähigkeiten, damit sie zu selbstbewussten und verantwortungsvollen Persönlichkeiten heranwachsen.
Bereits jetzt ist eine alltagsintegrierte Sprachbildung fester Bestandteil des Erziehungsauftrags in der Offenen Ganztagsschule und findet dort in den unterschiedlichsten Bereichen Anwendung.
Da ein Großteil der Grundschüler*innen bereits ein OGS-Angebot in Anspruch nimmt (mehr als 3/4 aller Schüler*innen in der Stadt Aachen), erscheint es sinnvoll, die Sprachbildung in den OGS-Einrichtungen auszubauen.
Hierbei sollten perspektivisch unterschiedliche Ansätze und Modelle kombiniert werden, um ein an die individuelle Situation vor Ort angepasstes und bedarfsgerechtes Unterstützungsangebot gestalten zu können. Zwei Leitlinien werden dabei verfolgt: die Erhöhung der personellen Ressourcen auf der einen Seite und die Schulung des Personals sowie das Wissensmanagement rund um das Thema Sprachbildung auf der anderen Seite. Die im Folgenden vorgeschlagenen Bausteine umfassen zusätzliche hauptamtliche Personalressourcen sowie Ideen zu ehrenamtlichen und freiwilligen Helfer*innen und Honorarkräften. Bei allen Bausteinen werden die Fragen zu möglichen Qualifizierungs-/Schulungsbedarfen zum Thema Sprachbildung mitgedacht.
Von Seiten der Verwaltung werden die folgenden Programmbausteine vorgeschlagen:
II) Programmbausteine
1) Zusätzliche Personalressourcen in OGS
1.1) Strukturelle Aufstockung des Personals in den Lernzeiten
In der fast täglichen Lernzeit erproben die Schüler*innen nachmittags das selbständige Arbeiten an Aufgaben, die die Lehrkräfte ihnen vormittags erteilt haben. Unterrichtsinhalte sollen vertieft und geübt werden. Teilweise bekommen die Schüler*innen unterschiedliche Aufgaben, um ihrem individuellen Lernstand gerecht zu werden. Hier besteht ein sinnvoller Ansatzpunkt für eine Unterstützungsmaßnahme der Schüler*innen mit Sprachförderbedarfen.
Durch gezielte individuelle Hilfestellung während der Aufgabenbearbeitung könnten die Schüler*innen deutlich wirksamer verstehen, lernen und üben. Um dieser herausfordernden Aufgabe gerecht zu werden, ist der Personalschlüssel während der Lernzeit in den Blick zu nehmen. Eine Aufstockung von Personalressourcen während der Lernzeiten ist erforderlich, um Schüler*innen mit Sprachförderbedarfen gezielt zu unterstützen.
1.2) Zusätzliche Personalressourcen zur Unterstützung von Schüler*innen mit Alphabetisierungsbedarf
Besonders in den Blick zu nehmen ist die Gruppe der Schüler*innen, die aus dem Ausland neu zugezogen und nicht alphabetisiert sind, sowie aufgrund ihres Alters unmittelbar in die 3./4. Klasse eingeschult werden.
Die reguläre Alphabetisierung erfolgt in den Grundschulen vorrangig in den 1./2. Klassen. Die Gewährleistung einer ergänzenden Förderung für einzelne Schüler*innen im Bereich der Alphabetisierung ist im Anschluss daran für die Grundschulen z.Tl. sehr herausfordernd in der Umsetzung. Dies hat zur Folge, dass die betroffenen Schüler*innen große Schwierigkeiten haben, ihre Deutschkenntnisse zu verbessern und ihr intellektuelles Potential zu erkennen und zu entfalten.
Der Übergang in die weiterführende Schule ist für diese Zielgruppe dadurch besonders herausfordernd. Die aufnehmenden weiterführenden Schulen haben häufig die zusätzliche Schwierigkeit, dass die Schüler*innen ggfs. keinen Anspruch mehr auf Erstförderung haben. Fehlende Alphabetisierung in der Grundschule wirkt sich damit im schlimmsten Fall nachhaltig auf die gesamte Bildungsbiographie dieser Kinder aus.
Das Ergebnis einer aktuellen Abfrage bei den Grundschulen für das Schuljahr 2023/2024 weist insgesamt 34 Schüler*innen auf, die eine 3. oder 4. Klasse besuchen und nicht alphabetisiert sind. Diese Kinder verteilen sich auf neun Schulen mit jeweils 1 bis max. 6 Schüler*innen dieser Zielgruppe.
Hier wird der Bedarf gesehen, für diese Schüler*innen zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen zu gestalten mit dem Ziel sie so zu fördern, dass sie zum Übergang in die 5. Klasse bestmöglich alphabetisiert sind. Dabei ist darauf zu achten, dass das vorhandene Bildungsangebot (schulisch + außerschulisch) nicht deutlich erweitert wird, um die Kinder nicht zu überfordern und zu überanstrengen, sondern vielmehr nach Lösungsansätzen innerhalb der bestehenden Angebote gesucht wird.
Als wichtige Voraussetzung für eine wirksame Unterstützung wird eine enge Zusammenarbeit zwischen Schule und OGS gesehen. Die schulische Förderung der nicht alphabetisierten Schüler*innen im Vormittag wird bestenfalls durch die Inhalte und Begleitung in den Lernzeiten der OGS sinnvoll ergänzt und fortgeführt.
Jede Grundschule verfügt über ein entsprechendes Konzept, wie die Sprachförderung unterrichtsbegleitend gestaltet werden kann. Um die Schulen im Bereich der Alphabetisierungsbedarfe bei 3./4. Klässler*innen zu unterstützen, wird ein möglicher Ansatz darin gesehen, dass eine OGS-Kraft (als zusätzliche Personalressource) unterrichtsbegleitend im Vormittag und in Verbindung mit dem Konzept der Schule während der Unterrichtszeit unterstützt und sich gezielt um die Förderung der o.g. Zielgruppe kümmert. Hierbei erhält sie Anleitung und Material über die zuständige Lehrkraft.
2) Jährliche Fortbildungsreihe für OGS-Mitarbeiter*innen
Um die fachliche Expertise in den OGS zu fördern und den Mitarbeiter*innen für die sich wandelnden Ansprüche im Bereich der Sprachbildung neue Methoden und Inspirationen an die Hand zu geben, erscheint das Angebot einer jährlichen Fortbildungsreihe als sinnvoller Teil des Programms.
Das Ziel der Reihe ist, die alltagsintegrierte und sensible Unterstützung der Kinder bei der Erweiterung ihrer Sprachkompetenzen auszubauen.
Vorschlag zum Aufbau der Fortbildungsreihe
5 halbtägige Module (à 3 Stunden):
Vorgeschlagen wird, dass jedes Modul 2x / Jahr angeboten wird. Die Teilnehmendenzahl beträgt 10-15 Personen pro Modul. Die Durchführung der Module in einer OGS/Schule wird angestrebt.
Alle Module sind frei wählbar und die Mitarbeitenden können sich abhängig von den Bedarfen, Interessen und zeitlichen Kapazitäten zu einzelnen Modulen anmelden (die Basismodule sind nicht Pflicht). Angedacht ist, dass die Fortbildungsgruppen Personen verschiedener OGS-Teams umfassen.
Beratungsbesuch:
Zusätzlich ist denkbar, dass Beratungsbesuche in einzelnen OGS angeboten werden. Hier ist vorgesehen, dass eine Fachkraft die OGS vor Ort besucht und das ganze OGS-Team bedarfsgerecht und passend zu den Gegebenheiten dahingehend berät, wie die OGS-Räumlichkeiten sprachsensibel und -anregend gestaltet werden können. Auch können aus dem Team aufgeworfene Fragestellung zu diesem Thema beantwortet werden.
Durch dieses System wird einerseits Expertise in die OGS gebracht (die Teilnehmer*innen multiplizieren ihr Wissen im Anschluss an die Module in ihrem Team) und gleichzeitig werden die Mitarbeitenden im Rahmen des Vor-Ort-Besuchs als Team insgesamt angesprochen und nehmen das Thema verstärkt als Gemeinschaftsaufgabe wahr.
Dadurch, dass jedes Modul zweimal pro Jahr angeboten wird und dies über mehrere Jahre hinweg, können über die Jahre verschiedene Mitarbeiter*innen teilnehmen, nicht immer nur die neuen.
Die Beratungsbesuche sollen ebenfalls über mehrere Jahre stattfinden, um allen OGS, die einen Beratungsbesuch wünschen, diesen auch anbieten zu können.
3) Unterstützung durch Ehrenamtler*innen in Zusammenarbeit mit der Caritas
Mit dem JutE-Projekt der Caritas, das bereits seit über 10 Jahren erfolgreich an vielen Grundschulen in der Stadt Aachen umgesetzt wird, findet aktuell bereits eine Unterstützung durch Ehrenamtler*innen während der Unterrichtszeit statt.
Die Ausweitung eines vergleichbaren Konzepts auf die OGS könnte eine weitere hilfreiche Unterstützungsmaßnahme für Schüler*innen mit Sprachförderbedarfen sein.
Denkbar ist, dass Ehrenamtler*innen an der nachmittäglichen Lernzeit teilnehmen und gemeinsam mit den Fachkräften abstimmen, wo und wie sie unterstützen können, ggf. indem sie sich einzelnen Kindern oder Kleingruppen annehmen.
Der Schwerpunkt würde dabei auf Sprachbildung liegen, auch wenn die Ehrenamtler*innen den Schüler*innen inhaltlich bei Aufgaben in Mathe, Sachunterricht o.ä. helfen. Über einen alltagsintegrierten Ansatz werden dabei z.B. neue Begrifflichkeiten kennengelernt, diese definiert, verschriftlicht und die dazugehörigen Artikel erlernt. Die zusätzliche Begleitung durch Ehrenamtler*innen ermöglicht eine intensivere Begleitung und die Ehrenamtler*innen fördern die Kinder mit Hilfe von korrektivem Feedback beim Sprechen, über die Korrektur von bspw. Artikelfehlern oder die positive Bestärkung zu sprechen und ganze Sätze zu formulieren.
4) Modellhafte Umsetzung an zwei Grundschulen im Rahmen einer Pilotphase
4.1) Zielsetzung der Pilotphase
Um die Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu prüfen und den Umfang sowie den Einsatz der zusätzlichen Personalressourcen besser definieren zu können, wird vorgeschlagen, die zuvor beschriebenen Maßnahmen zunächst modellhaft an zwei Grundschulen umzusetzen und über einen Zeitraum von zwei Schuljahren zu evaluieren. Während dieses Erprobungszeitraums können bedarfsgerecht Anpassungen vorgenommen werden, die sich aus Gesprächen mit den Beteiligten und der Arbeit in der Praxis ergeben. Die Ergebnisse der Evaluation sollen dazu genutzt werden, Vorschläge auszuarbeiten, wie und in welchem Umfang eine bedarfsgerechte Ausweitung und Übertragung auf die OGS-Landschaft in der Stadt Aachen erfolgen könnte. Die Vorschläge werden zu einer Gesamtkonzeption zusammengefasst und dem Ausschuss zum Ende der Pilotphase zur Beschlussfassung vorgelegt.
4.2) Aufstockung Personalressourcen
Bei den beiden Maßnahmen (Aufstockung in den Lernzeiten der OGS + zusätzliche Personalressource für Alphabetisierungsbedarfe) werden zwei mögliche Fachkräfteprofile angestrebt:
1) Sofern die Möglichkeit besteht, ist die Verbesserung des Personalschlüssels während der Lernzeiten durch Stundenaufstockung von Bestandspersonal vorzunehmen. In diesem Fall werden die Zusatzstunden mit derselben Eingruppierung vergütet (zumeist S8).
2) Andernfalls wird ergänzendes Personal eingestellt, das die Fachkräfte unterstützt und von ihnen angeleitet wird. Hier erscheint die Qualifikation als Betreuungskraft (Eingruppierung S3 TVöD-SuE) angemessen und unter Berücksichtigung des anhaltenden Fachkraftmangels zielführend.
4.2.1) Aufstockung in den Lernzeiten
Für die Umsetzung dieses Bausteins in der Pilotphase an zwei Grundschulen/OGS wird eine personelle Aufstockung wie folgt vorgeschlagen:
OGS-Gruppen | zusätzl. VZÄ (=Vollzeitäquivalent) / S3 |
4 - 4,5 Gruppen | 0,5 |
5 - 8 Gruppen | 1 |
8,5 - 10,5 Gruppen | 1,5 |
Für die Berechnung/Ermittlung der zusätzlichen Stellenumfänge wurden sowohl die Gruppenanzahl als auch der zeitliche Umfang der Lerneinheiten/Woche mit einbezogen. Im nächsten Schritt erfolgte eine Auf-/Abrundung auf ganze bzw. halbe Stellen, um so die Chancen zu erhöhen, die zusätzlichen Stunden auch faktisch mit Personal besetzen zu können.
4.2.2) Zusätzliche Personalressource für Schüler*innen mit Alphabetisierungsbedarf
Für die Umsetzung dieses Bausteins in der Pilotphase an zwei Grundschulen/OGS wird eine personelle Aufstockung im Umfang von 10 Stunden/Woche/Schule vorgeschlagen. Der Einsatz dieser Stunden soll in enger Abstimmung zwischen der Schule und der OGS unter Berücksichtigung des Bedarfs und in Verbindung mit dem schulischen Konzept erfolgen. Hierbei ist z.B. denkbar, dass die zusätzlichen Stunden zur Unterstützung in den DaZ-Klassen eingesetzt werden, oder aber auch zur individuellen Unterstützung einzelner Kinder im Regelunterricht.
4.3) Unterstützung durch Ehrenamtler*innen
Vorgeschlagen wird, dass Ehrenamtler*innen – die konkrete Anzahl pro Schule ist abhängig von der Verfügbarkeit und der Bereitschaft von Ehrenamtler*innen - an den beiden Pilotschulen eingesetzt werden und die Lernzeiten in der OGS an ein bis zwei Tagen pro Woche unterstützen und begleiten.
Angedacht ist die Maßnahme in der Erprobungsphase unter Einbezug der Erfahrungen der Beteiligten (Ehrenamtler*innen, OGS-Kräfte, Lehrer*innen etc.) zu evaluieren.
Die Testphase über zwei Schuljahre soll dazu genutzt werden, unterschiedliche Ansätze auszuprobieren und zu prüfen, welche sich als sinnvoll erweisen, wie die Rahmenbedingungen zu gestalten sind und welche inhaltliche Ausrichtung zielführend ist, so dass daraus am Ende des Erprobungszeitraums ein mögliches Konzept für die Übertragbarkeit auf weitere OGS (inhaltliche Ausgestaltung, Anzahl an möglichen OGS, Finanzierung etc.) erstellt und zur Beschlussfassung vorgelegt werden kann.
4.4) Fortbildungsreihe OGS-Mitarbeiter*innen
Für die Pilotphase an zwei Grundschulen ist die unter Punkt 3 beschriebene Fortbildungsreihe entsprechend anzupassen, da diese grds. vorsieht, dass sich für die einzelnen Module Mitarbeitende aus mehreren OGS anmelden.
Bei der modellhaften Umsetzung und Erprobung an zwei Schulen/OGS ist zu berücksichtigen, dass während der Pilotphase weniger Fortbildungstermine benötigt werden, da nur die Mitarbeiter*innen zweier OGS geschult werden. Hinzu kommt, dass bei Teilnahme eines Großteils des OGS-Teams darauf zu achten ist, dass die Fortbildungstage so gestaltet sind, dass keine Einschränkungen in der Betreuung daraus resultieren. Die im Erprobungszeitraum von zwei Schuljahren angesetzten 7 Fortbildungsmodule werden nach Absprache mit den OGS-Koordinationen und der Schulleitung entweder mit beiden Schulen gemeinsam durchgeführt (5 Module plus ein Beratungstermin pro Schule) oder alternativ auf die beiden OGS aufgeteilt, so dass jede OGS mit ihrem Team jeweils 3 oder 4 Module über den Zeitraum verteilt absolvieren kann.
III) Weiteres Vorgehen / Ausblick
Sofern die erläuterten Modellvorschläge und -ideen von Seiten der Politik grundsätzlich befürwortet werden, wird die Verwaltung in die weitere Ausarbeitung der einzelnen Modelle einsteigen mit dem Ziel, diese im Rahmen der angedachten Pilotphase zu erproben.
Das Schuljahr 24/25 bildet hierbei den ersten Teil der Pilotphase. Vorgesehen ist, die beiden Pilotschulen in dieser Zeit intensiv zu begleiten und die umgesetzten Modelle zu evaluieren.
Das Schuljahr 25/26 bildet den zweiten Teil der Pilotphase, in dem die Möglichkeit besteht, Modelle – aufgrund der erfolgten Evaluation - bedarfsgerecht anzupassen.
Innerhalb der zwei Jahre werden darüber hinaus Ideen zu flankierenden Programmbausteine entwickelt und aufbereitet.
Zeitgleich wird die Erarbeitung eines Konzepts, wie eine Ausweitung des OGS-Sprachförderprogramms auf weitere Schulen ab dem Schuljahr 26/27 erfolgen könnte, konkret vorbereitet.
Die Realisierung von Modellen, die mit Kosten hinterlegt sind, ist abhängig von der Verfügbarkeit der entsprechenden Finanzmittel. Sofern die Finanzierbarkeit nicht sichergestellt ist, können diese Maßnahmen zunächst nur konzeptionell weiter ausgearbeitet und konkretisiert werden.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Stelle „Koordination durchgängige Sprachbildung“ bis zum Ende des Jahres 2024 befristet. Die eingangs beschriebenen Entwicklungen verdeutlichen die steigende Relevanz für Unterstützungsbedarfe im Bereich der „Sprachbildung“ als eine Grundvoraussetzung für Chancengleichheit und einen bestmöglichen, individuellen Bildungsweg der Kinder und Jugendlichen. Die Besetzung der Stelle ist, sowohl für die Aufgaben im Zusammenhang mit den in dieser Vorlage beschriebenen Maßnahmen und die Bearbeitung der Programmbausteine, als auch für zahlreiche andere Maßnahmen (vgl. Vorlage FB 45/0414/WP18 „Koordination Durchgängige Sprachbildung in der Stadt Aachen“) eine wichtige Voraussetzung.
Bezüglich der Auswahl der beiden Pilotschulen wird die Verwaltung zeitnah in Abstimmungen einsteigen. Es erscheint zielführend, Schulen mit einem hohen Unterstützungsbedarf vorzusehen. Gleichzeitig müssen die Schulen sowie die OGS interessiert und motiviert sein, diese Pilotphase und die zusätzlichen Maßnahmen aktiv mit anzugehen, den Umsetzungsprozess in Verbindung mit der angedachten Evaluation aktiv zu begleiten und sich in diesen Prozess einzubringen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| x |
|
| |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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65,1 kB
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2
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öffentlich
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234,3 kB
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